Ludwigshafen
Missbrauch und Vergewaltigung: 20-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
Die Vorstellungen über das Strafmaß gingen weit auseinander. So forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Haftstrafen, die zwischen fünf und sechs Jahren lagen – für den jungen Mann, der zwischen Februar und August vergangenen Jahres in Mannheim, Ludwigshafen und Mutterstadt Mädchen im Kinder- und Jugendalter missbraucht und in zwei Fällen auch vergewaltigt hatte.
Er selbst hatte die Tatvorwürfe am ersten Verhandlungstag umfassend eingeräumt und damit nicht nur die Prozessdauer wesentlich verkürzt. „Er hat den Mädchen damit auch eine Aussage hier vor Gericht erspart, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander Melahn den größten Faktor, der zugunsten des Angeklagten sprach. Mit seinem Urteil lag er knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, aber deutlich über den dreieinhalb Jahren, die die Verteidigung für ausreichend erachtet hatte, wenn auch mit einer Einschränkung: „Auf ein Jahr mehr oder weniger kommt es mir gar nicht an“, sagte Rechtsanwalt Joachim Lederle aus Kehl. Entscheidender sei, dass sein Mandant in einer Jugendhaftanstalt sozial therapiert werde. „Er muss vom ersten Tag an sich arbeiten.“
Aus Mosbach nach Mannheim gelockt
Den therapeutischen Ansatz betonte auch Richter Melahn, der sowohl schädliche Neigungen, als auch die schwere der Schuld bei dem Mann feststellte, der eine Zwölfjährige im Rahmen eines Videochats dazu gebracht hatte, sich selbst eine Haarbürste in die Vagina einzuführen. Eine andere Zwölfjährige habe er aus Mosbach nach Mannheim gelockt, wo er sie im Bereich des Hauptfriedhofs anal vergewaltigt hatte. Die 14-Jährige hatte er dann im August im Bereich der Ernst-Reuter-Siedlung in der Gartenstadt nicht nur ungefragt geküsst, sondern auch an Brüsten und Scheide gestreichelt. Außerdem soll er sie dabei so fest gewürgt haben, dass das Mädchen kurzzeitig das Bewusstsein verlor.
„Die Taten zeigen eine extreme Gefühlskälte des Angeklagten“, meinte Melahn, sowie sein negatives und abwertendes Frauenbild. „Er hat die Gefühle der Mädchen ausgenutzt und sie ausschließlich als Sexobjekte betrachtet.“ Dass er darüber hinaus auch noch jugendpornografische Bilder und Videos erstellt und auch besessen hatte, und dass er einem Ludwigshafener ein Leichtkraftrad gestohlen hatte, das er im Anschluss ohne die notwendige Fahrerlaubnis fuhr, fiel dabei beinahe unter den Tisch.
„Darf ihn nicht nur an den Pranger stellen“
Verteidiger Lederle hatte in seinem Plädoyer auf den Lebenslauf seines Mandanten abgezielt, der Liebe oder Vertrauen nie gelernt habe, von seinen Eltern nicht angenommen war und im Anschluss von Erziehungseinrichtung zu Erziehungseinrichtung abgeschoben worden sei. „Ja, er hat sich strafbar gemacht, aber man darf ihn deshalb nicht nur an den Pranger stellen“, betonte der Verteidiger.
Das hat in Frankenthal niemand getan. So hatte der sachverständige Gutachter Eberhard Meyer zwar Reifeverzögerungen und „unterdurchschnittliche Intelligenz“ sowie eine „kombinierte Störung von Emotionen und Sozialverhalten“ diagnostiziert, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah er aber nicht. Dem schlossen sich die Richter an, die den 20-Jährigen zu Jugendhaft und damit einhergehender Sozialtherapie verurteilten.