Ludwigshafen Ludwigshafen: Feuerwehr informiert per Lautsprecher über verschärfte Corona-Richtlinien
Die Feuerwehr hat die Ludwigshafener Bevölkerung am Sonntag mit Lautsprecherdurchsagen in mehreren Sprachen über die verschärften Richtlinien infolge der Corona-Pandemie informiert. „Bitte bleiben Sie zu Hause!“ lautet eine Aufforderung. „Vermeiden Sie Kontakte und meiden Sie öffentliche Plätze. Zuwiderhandlungen werden bestraft.“
Erweiterte Verfügungen gelten seit Samstag
Die Städte Ludwigshafen, Mannheim und der Rhein-Pfalz-Kreis haben wegen der Corona-Pandemie am Freitagabend ihre Verfügungen erweitert und untersagen das Betreten öffentlicher Orte, um Kontakte zu reduzieren. Dazu zählen Straßen, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parks sowie das Rheinufer. Es gelten einige Ausnahmen: Unter anderem ist es erlaubt, Lebensmittel oder andere Dinge zur Deckung der Grundbedürfnisse einzukaufen, den Arzt zu besuchen oder zur Arbeit zu gehen. Eltern, die ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, können dies weiter tun.
Joggen weiter erlaubt
Ebenfalls gestattet ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, spazieren zu gehen, zu joggen oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Der Öffentliche Personennahverkehr darf nur für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit benutzt werden. Dabei muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Personen eingehalten werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausgangssperre.
Lieferservices weiter möglich
Darüber hinaus wurden entsprechend den Beschlüssen der Landesregierung Gaststätten geschlossen, Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés, Shisha-Bars sowie mobile und stationäre Eisverkaufsstände. Geschlossen sind auch Floristen und Autowaschanlagen. Nicht mehr öffnen dürfen ferner Solarien, Sonnenstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure, Friseurbetriebe oder Barber-Shops. Weiter möglich ist es, Speisen zum Mitnehmen anzubieten oder das Angebot eines Lieferservices durch Lokale. Jeglicher Verzehr vor Ort ist verboten. Für Betriebe, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, wie Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte gelten Auflagen, insbesondere zu Hygiene-, Einlass- und Abstandsregelungen.
Verbot gilt bis 3. April
Das sogenannte Betretungsverbot gilt vorerst bis 3. April, 24 Uhr. „Wir müssen unter allen Umständen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Der Weg dahin führt über eine klare, konsequente und verantwortungsbewusste Verringerung von Sozialkontakten auf das Nötigste“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD).