Ludwigshafen
Ludwigshafen: Angeklagter zehnmal ausgerastet
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Beamte: Der 30-jährige Libyer soll im Dezember 2018 in Ludwigshafen die Scheinwerfer eines Streifenwagens der Polizei kaputt getreten und im April 2019 einen Arzt der Frankenthaler Stadtklinik angegriffen haben. Doch der Mann ist möglicherweise psychisch krank.
Am Mittwoch, beim zweiten Verhandlungstag des Verfahrens vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal ging es unter anderem um die Krankheitsgeschichte des Mannes. Ihm wird Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der 30-Jährige, der nach eigenen Angaben vor etwa fünf Jahren nach Deutschland gekommen ist, lebte zeitweise in einer Asylbewerberunterkunft und in einer Sozialwohnung in Mutterstadt. Zehn Vorfälle, bei denen es Probleme gab, hat der für Mutterstadt zuständige Bezirksbeamte der Polizei aufgelistet. Zuerst ging es um die Tritte gegen das Polizeiauto. Der Angeklagte hat die Sachbeschädigung eingeräumt und damit begründet, dass er verärgert gewesen sei, da die Polizei ihm nicht geholfen habe.
Nach Angaben des Bezirksbeamten hat er außerdem im Mutterstadter Rathaus randaliert, bei der Ausländerbehörde der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises mit einer Bombe gedroht, sowie Mitbewohner in seiner Unterkunft angegriffen und Toiletten herausgerissen.
Der Chefarzt der psychiatrischen Abteilung der Frankenthaler Stadtklinik, die der Mann dreimal aufsuchte, berichtete, dass er damit gedroht habe, „Ungläubige schlachten zu wollen“. Der Angeklagte bestätigte die Aussage. „Die wollen mir kein Asyl geben und es gefällt mir hier nicht“, nannte er als Grund. Laut dem Arzt hat der Libyer eine paranoide Schizophrenie. Wie der Mediziner berichtete, sehe der Mann nicht ein, dass er psychisch krank sei und habe die von der Klinik organisierte ambulante Nachbehandlung deswegen nicht angenommen. Eine Behandlung sei „sehr schwierig“. Der 30-Jährige sei nicht integriert und wolle nach Libyen zurück.
Dem widersprach Verteidiger Sven Zill. Er habe beantragt, dass sein Mandant, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, nicht abgeschoben werden darf, „da er in Deutschland besser behandelt werden kann“. „Geld sollte dabei keine Rolle spielen“, meinte der Anwalt. Der Prozess wird am 3. Februar, 11 Uhr, fortgesetzt.