„Aktion 72“ – Hilfe für den Nachbarn Kinderwagen, Küchenzeile, Winterkleidung

Auch Frauen, die sich für ein Kind und gegen eine Abtreibung entscheiden, unterstützt die „Aktion 72“.
Auch Frauen, die sich für ein Kind und gegen eine Abtreibung entscheiden, unterstützt die »Aktion 72«.

Seit fast 50 Jahren hilft die „Aktion 72“ Bedürftigen in Ludwigshafen und unterstützt verschiedene Organisationen, Vereine und Initiativen. Auch in diesem Jahr setzt die RHEINPFALZ ihre Zusammenarbeit mit der „Aktion 72“ fort und bittet um Spenden. Hilfe wird an vielen Stellen gebraucht, wie diese Beispiele zeigen. Knapp 110.000 Euro sind bisher zusammengekommen. Die Aktion läuft noch bis 8. Januar.

Eine gebrauchte Küchenzeile

Fall 46: Herr B. arbeitet in der Werkstatt für behinderte Menschen in Ludwigshafen. Er hat von Geburt an eine Lernbehinderung und benötigt in rechtlichen Angelegenheiten die Unterstützung des SKFM Betreuungsvereins (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer). Herr B. bezieht neben dem Werkstatteinkommen eine Grundsicherung der Stadt. Hiervon kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten. Seit einigen Jahren spart er für die Anschaffung einer kleinen gebrauchten Küchenzeile. Diese konnte er sich in diesem Jahr anschaffen. Sein Erspartes reichte aber nicht aus zur Deckung der Kosten. Durch die „Aktion 72“ wurde er unterstützt.

Eine Handy und eine Stereoanlage

Fall 47: Frau D. ist 27 Jahre alt und arbeitet seit 2013 in den Ludwigshafener Werkstätten. Sie lebt mit ihrer Familie in einer „Sozialunterkunft“ in Ludwigshafen. Durch die geringen finanziellen Mittel in der Familie und wegen des kleinen Werkstatteinkommens bleiben kaum Möglichkeiten für persönliche Anschaffungen. So wünscht sich die junge Frau eine eigene Stereoanlage oder ein neues Handy. Mit Unterstützung aus der „Aktion 72“ werden diese Wünsche wahr.

Im Training blüht sie auf

Fall 48: Irene W. (59) leidet seit ihrer Kindheit an schweren Depressionen. Dies beeinträchtigt sie so sehr, dass sie es manchmal kaum noch schafft, ihr alltägliches Leben zu bewältigen. Obwohl es für sie eine finanzielle Herausforderung bedeutet, kommt sie seit über zehn Jahren auf den Reiterhof der Kinderhilfe. Zuerst nahm sie einige Jahre lang Einzelreitstunden, aber durch die mit der Depression verbundenen starken Ängste war eine andere Form der Therapie mit den ihr so liebgewonnenen Pferden nötig. Irene W. absolviert nun einmal wöchentlich zusammen mit ihrer Reittherapeutin und Therapiepferd Yps die sogenannte Bodenarbeit. Hierbei trainiert sie in engem Kontakt mit dem Pferd ihr Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen. An ihrer Körperhaltung und -sprache merkt man, wie Irene W. in den Trainingsstunden aufblüht, an Selbstbewusstsein und damit auch an Lebensfreude gewinnt. Der Reiterhof wird von der „Aktion 72“ unterstützt.

Großes Auto für Schule

Fall 49: Seit sieben Jahren stellt der Förderverein der Georgens-Schule ein großes Auto zur Verfügung. Seitdem hat es schon treue Dienste geleistet und ist auch in Pandemiezeiten unverzichtbar. So können Fahrten unternommen werden, bei denen alle Mitfahrer genügend Abstand halten können. Der Unterhalt wird auch aus Spenden der „Aktion 72“ bestritten.

Kontakt in Pandemiezeiten

Fall 50: Der gemeinnützige Verein Familie in Bewegung hielt trotz der Corona-Beschränkungen im Jahr 2021 den Kontakt zu Alleinerziehenden und ihren Kindern mit Paketen der Zuversicht, Beschäftigungsmaterial für Kinder und der „Offenen Gruppe“ (teilweise online) am Leben. Um diese Angebote anzubieten, ist der Verein auf Spenden angewiesen. Spenden, wie die aus der „Aktion 72“. Mit dieser Hilfe war es dem freien Träger des Vereins auch möglich, Kinder und Eltern in extrem belastenden Situationen (auch durch die Pandemie) mit Besuchen von ehrenamtlichen Mitarbeitern, mit Spaziergängen und Einzelbegleitungen zu helfen.

Grundausstattung an Kleidung

Fall 51: Frau G. (53) arbeitet seit 2017 in den Ludwigshafener Werkstätten. Sie lebt mit ihrer Schwester in einer kleinen Mietwohnung. Die finanziellen Mittel in der Familie sind äußerst knapp. Dadurch können viele Dinge des alltäglichen Bedarfs nicht gedeckt werden. So muss die 53-Jährige oft die Kleidung ihrer Schwester tragen, die ihr aber nicht richtig passt. Für eine Grundausstattung an Kleidung hilft eine Spende aus der „Aktion 72“.

Kinderwagen angeschafft

Fall 52: Eine alleinstehende und schwangere Frau erwartet ihr zweites Kind. Sie ist aus ihrer gewalttätigen Beziehung geflohen. Die Frau ist im Frauenhaus untergebracht. Nach der Flucht stand sie völlig mittellos da. Sie konnte keine persönlichen Wertgegenstände oder Kleider mitnehmen und wird seither von Freunden unterstützt. Es wurden finanzielle Hilfen beantragt. Mit einem Beitrag von 150 Euro aus der „Aktion 72 “ konnte Pro Familia zur Anschaffung eines Kinderwagens beitragen.

Beitrag für Babyausstattung

Fall 53: Frau J. (28) wurde ungeplant schwanger. Sie kam im Sommer zur Konfliktberatung bei Donum Vitae. Sie war unsicher wegen der Entscheidung, ihr Freund drängte sie zu einer Abtreibung. Im Gespräch wurden verschiedene Unterstützungswege thematisiert und eine weitere Begleitung angeboten. Frau J. meldete sich im Herbst wieder und kam zur psychosozialen Schwangerenberatung. Sie hatte sich für ihr Baby entschieden und stellte sich darauf ein, allein für ihr Kind zu sorgen. Trotz ihrer Vollzeitstelle fiel es ihr schwer, die Babyausstattung zu finanzieren. Deswegen stellte sie bei Donum Vitae einen Antrag an die Bundesstiftung. Sie bekam eine Hilfe bewilligt und freut sich jetzt sehr auf ihr Baby, das im Frühjahr geboren wird. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von der „Aktion 72“ unterstützt.

Zuschuss für Schuhe und Winterkleidung

Fall 54: Herr P. lebt im Pflegeheim. Er ist aber noch so mobil, dass er für Spaziergänge und kleinere Besorgungen die Einrichtung verlassen kann. Weil die Rente nicht ausreicht, bezahlt das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten. Er erhält nur ein Taschengeld. Für dringend benötigte Schuhe und Winterkleidung wurde ihm vom Betreuungsverein ein Zuschuss aus der „Aktion 72“ gezahlt.

Weitere Fallbeispiele finden Sie hier und hier.

Spendenkonto

„Aktion 72“, Sparkasse Vorderpfalz,

IBAN DE 70 5455 0010 0000 0067 00.

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