Ludwigshafen Hochschule: Bildung für Mudra keine Handelsware

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Weil „Bildung kein Handelsgut, sondern ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist“, fordert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), dass der Bereich aus dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ausgeklammert wird. Unterstützung erhält sie dabei von der Hochschule Ludwigshafen.

„Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, bekräftigt Hochschulpräsident Peter Mudra die Position der HRK. Die Auffassungen von der Verantwortlichkeit für Bildungsangebote seien in den USA und der EU ganz unterschiedlich. Während in Deutschland und in weiten Teilen Europas Bildung, Kunst und Kultur als gesellschaftliche Aufgaben anerkannt seien, und deren Finanzierung in der Verantwortung der Gesellschaft liege, würden die Bereiche in den USA stärker als Privatinvestition angesehen – es gebe diesbezüglich also keinen Konsens. Zwar würden Bildungsdienstleistungen im TTIP-Entwurf nicht als öffentliche Aufgabe definiert. Alle Bereiche, die nicht erfasst werden sollen, müssten aber explizit ausgeschlossen werden. Die Rahmenbedingungen für private Bildungsanbieter sollten Mudras Meinung nach weiter von staatlichen Organen beschlossen werden, damit Fehlentwicklungen politisch korrigiert werden können. Bei einer unkontrollierten Marktöffnung durch TTIP wäre dies jedoch nicht mehr möglich. (rhp)

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