Ludwigshafen Handy-Anruf kein Beweis für Überfall

Zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung hat das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts gestern einen 21-jährigen Mutterstadter verurteilt. Außerdem muss er 1000 Euro Geldbuße zahlen. Verurteilt wurde der Mutterstadter wegen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Raubs und Körperverletzung angeklagt.
Um zwei Überfälle auf ältere Frauen ging es in dem Verfahren. Bei einem Vorfall wurde einer 91-jährigen Frau im Juli 2014 in der Mundenheimer Wilhelminenstraße ihre Handtasche, in der 70 Euro und eine EC-Karte waren, vom Rollator gerissen. „Von der Tat weiß ich nichts“, hatte der Mutterstadter am ersten Verhandlungstag gesagt (wir berichteten). Das versicherte er gestern erneut. Wie ein Kripobeamter berichtete, hatte wenige Tage nach der Tat ein Mann bei der Frau angerufen, gesagt er sei Polizist, die EC-Karte sei gefunden worden, zur Überprüfung benötige man die PIN-Nummer. Der Anruf sei vom Handy des Angeklagten gekommen. „Ich gebe mein Handy öfter her, wenn jemand telefonieren will“, sagte der Angeklagte und nannte die Namen von drei Personen, denen er das Handy geliehen habe und von denen er sich vorstellen könne, dass sie den Überfall begangen hätten. Nach Angaben des Kripobeamten wurden der 91-Jährigen und einer Nachbarin, die bei dem Anruf dabei war, Aufnahmen von der Stimme des Angeklagten vorgespielt, doch die Frauen hätten die Stimme nicht als die des Anrufers identifizieren können. Auch habe die Frau nur eine vage Beschreibung des Täters liefern können. Dass der Anruf mit der Frage nach der PIN vom Handy des Angeklagten kam, reiche nicht als Beweis dafür, dass er die Frau überfallen hat, waren sich Oberstaatsanwalt Peter Frank, Verteidiger Gert Heuer und das Gericht einig. Deshalb wurde der Mann in diesem Punkt freigesprochen. Aufgrund des Verdachts, dass der Mutterstadter die 91-Jährige überfallen hat, wurde sein Handy abgehört. Im August 2014 führte er ein Telefonat aufgrunddessen die Polizei zu der Überzeugung kam, dass der 21-Jährige an diesem Abend einer Frau in Mutterstadt Tasche und Rucksack von der Schulter gerissen hat. Am ersten Verhandlungstag hatte der 21-Jährige dies bestritten. Gestern sagte er: „Ich habe vergangene Woche nicht ganz die Wahrheit gesagt, ich will einräumen, dass ich das war.“ Die Polizei hatte protokolliert, dass der Angeklagte dabei Gewalt angewendet habe, dies sei nicht der Fall gewesen, versicherte die Frau. Deshalb wurde die Tat nicht als Raub, sondern als Diebstahl gewertet für den die Strafe geringer ist. Der vorbestrafte Angeklagte war erst kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Er bekomme eine letzte Chance, weil er inzwischen keine Straftaten mehr begangen habe und nun arbeite, so das Gericht. (ann)