Ludwigshafen
Gebühren für Notunterkünfte deutlich gestiegen
Für ein Bett mit Küchen- und Badbenutzung in einer Sammelunterkunft müssen nun 290 statt wie bisher 195 Euro bezahlt werden. Ein 30 Quadratmeter großes Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung für drei Personen inklusive Heizung kostet 870 statt 585 Euro. So berichtet es die Initiative „Respekt: Menschen!“, die sich in Ludwigshafen für Geflüchtete und Asylbewerber engagiert. Pünktlich zum Weihnachtsfest hätten etwa die Bewohner der Häuser 6 und 10 im Rheingönheimer Rampenweg die „Mieterhöhung“ ins Haus bekommen, informierte eine Sprecherin zum Jahreswechsel.
Der Hintergrund: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember den Vorschlägen der Verwaltung zur Anpassung der beiden Satzungen zu den Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften zugestimmt. Zuvor sind die Änderungen Mitte November im Sozialausschuss erörtert worden.
Gemeinschaftsquartier kommt teurer
Bei den Obdachlosenunterkünften ergeben sich nach Angaben einer Sprecherin der Verwaltung folgende Erhöhungen: Unterkünfte in der Bayreuther Straße (West) kosten jetzt zwischen 3 und 4,80 statt wie bisher 2 bis 3,80 Euro pro Quadratmeter. Auch die Wohnungen in der Mundenheimer Kropsburgstraße werden pro Quadratmeter um einen Euro teurer (bisher 2 bis 3, jetzt 3 bis 4 Euro).
Bei den Asylbewerberunterkünften fielen bisher 78 Euro für die Unterbringung in einem Container, 195 Euro für ein Zimmer und 255 Euro für ein Appartement an. Ab sofort kostet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften 290 Euro und in sogenannten Punkthäusern 232 Euro. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sei aufgrund der Reinigungsgebühren teurer als in den Punkthäusern, in denen die Bewohner selbst putzen müssten, erklärt die Rathaus-Sprecherin.
Seit Jahren keine Änderungen
Die Kosten für die Unterkünfte waren nach den weiteren Angaben viele Jahre lang stabil. Bei den Obdachlosenunterkünften wurden die Gebühren zuletzt im Jahr 2010 angehoben. „Die Satzung über die Benutzung der Asylbewerberunterkünfte stammt aus dem Jahr 2002. Seither waren keine Änderungen der Benutzungsgebühren gemacht worden. In der Zwischenzeit sind jedoch durchweg alle Kosten, insbesondere Energiekosten, gestiegen“, erläutert die Verwaltungssprecherin.
Die höheren Kosten betreffen mehrere Hundert Bewohner in den Quartieren: In den Asylunterkünften handelt es sich um 610 Menschen. Bei 370 dieser Personen würden die Unterbringungskosten vom Bereich Soziales und Wohnen übernommen. Die übrigen 240 Menschen erhielten das Geld für die Unterbringung entweder vom Jobcenter – oder sie zahlten die höhere Gebühr selbst. In den Obdachlosenunterkünften seien derzeit rund 470 Personen untergebracht. „Etwa zehn von ihnen gehen einer Berufstätigkeit nach“, heißt es aus dem Rathaus.
90 Prozent beziehen Sozialleistungen
Da mehr als 90 Prozent der Bewohner in den Unterkünften nach Angaben der Verwaltung Transferleistungen beziehen, gehen die höheren Kosten für das Quartier nur zu einem kleinen Teil zulasten der Menschen und ihrer Budgets. Der Bund erstatte 100 Prozent der den zuständigen Trägern entstehenden Nettoausgaben. Für Bewohner der Obdachlosenunterkünfte fordere die Fachstelle für Wohnraumsicherung die Kosten der Unterkunft direkt vom Jobcenter zurück.
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte wurde laut Verwaltung seit Bestehen nicht modifiziert. Der Preis für die sogenannten Punkthäuser orientierte sich jetzt an dem Wert der Kategorie A3 (Mietpreise für Wohnungen von 80 bis unter 100 Quadratmeter, Baujahr 2005 und später, Mietspiegel 2019) und liege im Durchschnitt bei 8,36 Euro pro Quadratmeter. Für die sonstigen Objekte wurde die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beziehungsweise die städtische Bewertungsstelle beauftragt, einen Mietpreis zu ermitteln. Hier wurde eine Spanne von 2,50 bis 3,75 Euro pro Quadratmeter empfohlen. Wie bereits in der Satzung von 2002 wurden die Kosten der Unterkunft nicht flächenbezogen, sondern belegungsbezogen berechnet. 232 Euro sind daher jetzt für die Unterbringung einer Person in einem Punkthaus, 290 Euro in einer Gemeinschaftsunterkunft fällig.
Orientierung am Mietspiegel
Im Sozialausschuss Mitte November hatte die Verwaltung darüber informiert, dass die Gebühren bisher noch nie in Richtung einer echten Kostendeckung eingefordert worden seien. Die von der Gebäudewirtschaft schon im Jahr 2014 verlangte Mieterhöhung gegenüber der Fachstelle für Wohnraumsicherung sei nicht an die Bewohner der Obdachlosenunterkünfte weitergegeben worden.
Im Vorfeld zu den Beratungen zum Doppelhaushalt 2021/22 hatten sich die Bereiche Gebäudewirtschaft und Soziales und Wohnen im Rathaus jedoch nun auf ein Verfahren über die Höhe der künftigen „internen Mietzahlungen“ geeinigt. Demnach wird der jeweils gültige Mietspiegel für die Gebührenberechnung zugrunde gelegt. Da sich „die Objekte nicht in einem makellosen Zustand befinden“, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt, werde bei der Bewertung der untere Preis der jeweiligen Spanne um zusätzliche 15 Prozent verringert.
Weit unter dem Landesdurchschnitt
Die Stadtverwaltung betont, dass Ludwigshafen bei den Kosten für Notunterkünfte im Vergleich mit anderen Kommunen keine Spitzenposition einnimmt: Im Februar 2021 sei bei einer landesweiten Abfrage des Landesrechnungshofs über die Höhe der Benutzungsgebühren sogar darauf hingewiesen worden, dass die Gebühren in Ludwigshafen weit unter dem Landesdurchschnitt liegen. Eine Recherche bei zwölf Kommunen innerhalb des Bundesgebiets habe folgendes Ergebnis erbracht: Die Spanne der Unterbringungskosten pro Kopf reicht von 245 bis 590 Euro. Der Durchschnittswert liege bei rund 387 Euro.