Ludwigshafen Gasexplosion: Schuldfrage weiter offen

23. Oktober 2014: Die Gasexplosion in Edigheim jährt sich heute zum vierten Mal.
23. Oktober 2014: Die Gasexplosion in Edigheim jährt sich heute zum vierten Mal.

Zu dem Unglück am 23. Oktober 2014 zwischen den Stadtteilen Edigheim und Oppau war es gekommen, als Bauarbeiter die Pipeline zur Wartung freilegen wollten. Laut Staatsanwaltschaft wurde dabei mit einem Bagger eine Spundwand in den Boden getrieben. Die Hochdruckleitung wurde von der Spundwand an zwei Stellen durchlöchert. Es kam zu einer verheerenden Explosion: Zwei Bauarbeiter starben, 22 Menschen wurden verletzt, ein Millionenschaden entstand. Die Staatsanwaltschaft hat danach ein Ermittlungsverfahren gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Pipeline-Betreiberfirma Gascade (eine BASF-Tochter) sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma eingeleitet. Der Verdacht: Sie sollen durch fahrlässiges Handeln die Explosion herbeigeführt haben. Doch ob sich das Quartett für die Katastrophe vor Gericht verantworten muss, ist auch vier Jahre später völlig offen. Denn möglicherweise wäre das Unglück auch passiert, wenn die Bauarbeiter die Leitung vorsichtig per Hand freigelegt hätten. Laut einem Gutachten der Staatsanwaltschaft hatte die Rohrleitung an der Unglücksstelle nur noch eine Wandstärke von weniger als einem Millimeter. Ursprünglich habe die Dicke 8,8 Millimeter betragen. Ursache sei Korrosion gewesen. „Es ist unklar, ob das Rohr nicht sowieso aufgeplatzt wäre, wenn das Erdreich darüber bewegt worden wäre und sich dadurch der Druck auf die Leitung verändert hätte“, erläutert der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber die Lage. Bei einer Anklage und in einem Prozess müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, dass der Tod der beiden Bauarbeiter die Folge der Fehler beim Freilegen der Leitung war. Falls das Unglück aber nicht zu verhindern gewesen wäre, könne niemand ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden – auch wenn zweifelsfrei feststehe, dass es ein Fehler gewesen sei, die Spundwand in die Erde zu rammen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft erforscht deshalb ein Sachverständiger seit fast zwei Jahren die Unglücksursache. Auf einem Testgelände in Rheinland-Pfalz wird versucht, das Geschehen am Unglückstag zu rekonstruierten. Laut Staatsanwaltschaft wird untersucht, ab wann ein vergleichbar dünnes Rohr unter unterschiedlich dicken Erdschichten platzt und es zu einem Gasaustritt kommt. Die Rohre werden dabei nicht mit Erdgas sondern Luft unter Druck gesetzt. Die Experimente sind umfangreich, sogar Drohnen kommen dabei zum Einsatz. „So etwas hat noch nie jemand gemacht“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Ströber. Er ist davon überzeugt, dass dieser Aufwand betrieben werden muss – schließlich gehe es um den Tod zweier Menschen. „Wir müssen individuelle Schuld nachweisen. Ohne die Ergebnisse der Versuchsreihe können wir zu keiner abschließenden Einschätzung kommen“, sagt Ströber. Es gibt zwei Optionen: Entweder die Ermittlungen werden eingestellt oder es kommt zu einer Anklage. Dem Leitungsbetreiber Gascade – einem Tochterunternehmen der BASF und des russischen Konzerns Gazprom – ist nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kein Vorwurf zu machen. Das Unternehmen habe die Leitung regelmäßig geprüft, es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Leitung an der Unglücksstelle so dünn war. Die vier für die Baustelle verantwortlichen Beschuldigten hätten das Vorgehen mit der Spundwand angeordnet – es gebe keine Erkenntnisse, dass weitere Personen oberhalb dieser Ebene damit befasst gewesen seien. Für die vier Beschuldigten seien die vierjährigen Ermittlungen eine Belastung, räumt der Leitende Oberstaatsanwalt ein, sagt aber auch: „Es geht nicht anders.“ Ströber geht davon aus, dass die Tests an den Leitungen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Bis das schriftliche Gutachten vorliege, werde es aber bis 2019 dauern. Dann haben die Beschuldigten und ihre Anwälte das Recht, die Unterlagen einzusehen und sich dazu zu äußern. „Bisher haben sich die Beschuldigten bedeckt gehalten“, sagt der Chefermittler. Dies sei aber durchaus üblich, denn in der Regel warteten Beschuldigte erst einmal ab, was die Staatsanwaltschaft an belastendem Beweismaterial zusammengetragen hat.

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