Ludwigshafen Freibadsaison endet mit Hundeschwimmen
Die Freibadsaison neigt sich dem Ende entgegen: Ab Montag, 13. September, gelten im Freibad der Verwaltung zufolge für die letzten Schwimmtage andere Öffnungszeiten, und zwar täglich durchgehend von 9.30 bis 18 Uhr. Kassenschluss ist um 17 Uhr. Die Buchung von Tickets über das Online-Portal ist noch bis einschließlich Sonntag, 12. September, möglich. Ab Montag gibt es Karten ausschließlich gegen Barzahlung an der Freibad-Kasse. Im Bad gelten auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen.
Das Hallenbad Oggersheim steht Badegästen voraussichtlich ab Samstag, 18. September, zur Verfügung. Öffnungszeiten sind samstags von 8 bis 15 Uhr, sonntags von 9 bis 18 Uhr, dienstags von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 15 bis 22 Uhr.
Erster Hundeschwimmtag
Bevor das Freibad nach dem letzten Badetag endgültig in die Winterpause geht, bietet der Bereich Sport der Stadtverwaltung am Mittwoch, 22. September, von 10 bis 18 Uhr einen Hundeschwimmtag an. Kassenschluss, also letzter Einlass, ist um 17.15 Uhr. Der Eintritt zum Hundeschwimmtag beträgt drei Euro für einen Hund plus ein bis zwei Besitzer. Bringt jemand mehr als einen Hund mit, sind pro weiterem Hund zwei Euro zu zahlen.
Die Hunde dürfen im Nichtschwimmerbecken schwimmen. Der Hundeschwimmtag ist nicht als gemeinsames Baden von Hund und Mensch gedacht, sondern ausschließlich für die Tiere. Die Halter dürfen aber das Tier ins Becken hinein- oder hinausbegleiten und dabei bis auf Kniehöhe ins Wasser.
2G+-Regelung gilt
Abgesehen vom Becken gilt auf dem Freibadgelände die Anleinpflicht. Es stehen kostenfreie Kotbeutel zur Verfügung. „Jeder Hundehalter ist für die Hinterlassenschaften seines Tieres selbst verantwortlich. Das Personal im Freibad und ich appellieren an alle, darauf zu achten, dass sowohl Mensch und Tier rücksichtsvoll an diesem Tag miteinander umgehen, sodass dieser Saisonabschluss das wird, was er sein soll: ein ,tierisches’ Vergnügen für die Vierbeiner“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD). Für das Hundeschwimmen gilt die 2G+-Regelung des Landes Rheinland-Pfalz. Das heißt, teilnehmende Hundebesitzer müssen geimpft, genesen oder getestet sein und einen Nachweis hierüber vorlegen.