Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Evakuierungsverweigerern droht Geldbuße von bis zu 500 Euro

Die Eberthalle dient als Notquartier bei Evakuierungen.
Die Eberthalle dient als Notquartier bei Evakuierungen.

Am 17. August ist eine 500-Kilo-Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Ludwigshafen entschärft worden. Bei der Evakuierung der Gefahrenzone in West und im Hemshof kam es zu stundenlangen Verzögerungen, weil sich Anwohner weigerten, ihre Wohnungen zu verlassen. Ein Überblick über die Grundlagen für eine Evakuierung .

Welches rechtliche Instrumentarium steht den Einsatzkräften von Ordnungsamt und Polizei zur Verfügung, wenn sich Leute weigern, ihre Wohnung zu verlassen?
Personen, die den Gefahrenbereich nicht fristgerecht verlassen, kann ein Platzverweis erteilt werden. Das Verlassen der Wohnung kann auch zwangsweise durchgesetzt werden, sagt das Innenministerium in Mainz mit Verweis auf die Rechtslage, die auf dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) und dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz basiert.

Welche Strafen drohen Evakuierungsverweigerern?
Gemäß dem Polizeigesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich weigert, der Evakuierung Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen von den Einsatzkräften ausgesprochenen Platzverweis ignoriert, dem droht nach Angaben des Ministeriums eine Geldbuße von bis zu 500 Euro.

Gibt es die Möglichkeit, Zwang anzuwenden – sprich Evakuierungsverweigerer in Gewahrsam zu nehmen und aus der Gefahrenzone zu bringen?
Ja. Ein Platzverweis kann zwangsweise im Wege der sogenannten Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden. Wer sich bei einer Evakuierung unkooperativ verhält, kann im äußersten Fall von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.

Gibt es die Möglichkeit, Evakuierungsverweigerer eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass sie auf Haftungsansprüche verzichten und diese Leute dann auf eigene Gefahr in ihren Wohnungen sitzen zu lassen?
Nein. Das Ordnungsamt der Stadt und die Polizei haben die Pflicht, Bevölkerung und Einsatzkräfte vor der Gefahr im Zusammenhang mit einer Bombenentschärfung zu schützen. Diese Pflicht ist „nicht disponibel“ (zur freien Verfügung) und kann nicht mittels Haftungsausschlusserklärung umgangen werden, teilt das Ministerium mit.

Können Kommunen durch eine eigene Satzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern ?
Nein. Die Kommunen nehmen die Aufgabe der Gefahrenabwehr als staatliche Auftragsangelegenheit wahr. Diese Aufgabe kann nicht mit einer kommunaler Satzung verändert werden.

Hält das Innenministerium anhand der Vorgänge in Ludwigshafen eine Überarbeitung der landesweit geltenden Regelungen für nötig?
Nein. Das Innenministerium sieht das bestehende rechtliche Instrumentarium als ausreichend an.

Wie will die Stadt Ludwigshafen auf die Probleme bei der Evakuierung reagieren?
Die Verwaltung hat angekündigt, verstärkt zu prüfen, „welche Vorgehensweisen und rechtliche Instrumente erfolgversprechend sind, um künftig gegen Menschen vorzugehen, die sich einer Evakuierung widersetzen.“

Wie wurde bei der Evakuierung am 17. August mit solchen Anwohnern umgegangen?
Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sprachen bei ihren Kontrollgängen gezielt Leute an, die sich im Evakuierungsgebiet aufhielten. In der Nähe des Fundorts der Bombe, einer Baustelle in der Frankenthaler Straße, hielten sich auch Schaulustige auf. Laut Stadtverwaltung musste kein Zwang angewandt werden, um die Leute wegzubekommen. Offenbar reichten dabei mündliche Ermahnungen aus. Bei Leuten, die in ihren Wohnungen bleiben wollten, unterstützte die Polizei das Ordnungsamt. Teils mussten die Einsatzkräfte mehrfach vorstellig werden. In Gewahrsam wurde niemand genommen. Bußgelder wurden wohl auch nicht verhängt.

Wie viele Leute haben sich geweigert?
Laut Sozialdezernentin Beate Steeg (SPD) hat es sich um Einzelfälle gehandelt. Es sei ein verschwindend geringer Bruchteil der Bevölkerung gewesen. Die ganz große Mehrheit der von der Evakuierung betroffenen 6800 Anwohner habe sich an die Anordnungen der Behörden gehalten. Am Abend der Entschärfung sprach die Einsatzleitung davon, dass es zuletzt an etwa vier Personen hing, die ihre Wohnungen nicht verlassen wollten.

Welche Folgen hatte dieses Verhalten?
Die Evakuierung galt ab 18 Uhr. Um 19.30 Uhr sollte die Bombe entschärft werden. Doch wegen der Evakuierungsverweigerer konnte der Kampfmittelräumdienst erst um 21.40 Uhr mit der Entschärfung beginnen. Um 23.09 Uhr war die Bombe dann gesichert und wurde zum Abtransport auf einen Laster verladen. Bis dahin mussten die Anwohner außerhalb der Gefahrenzone ausharren – darunter auch Alte, Kranke und Familien mit Kindern. Teils waren sie bei Freunden oder Verwandten untergekommen, teils in der Eberthalle oder sie warteten an den Absperrungen im Freien. Der Unmut über die Verzögerungen war groß. Dies galt auch für die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Auch die Männer vom Kampfmittelräumdienst waren genervt. „Es war für alle eine starke Belastung“, sagte Dezernentin Steeg.

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