Ludwigshafen
Erstmals Gebühr für E-Roller beschlossen
Zwischen 250.000 und 300.000 Euro nimmt Ludwigshafen in jedem Jahr für die Sondernutzung in öffentlichen Straßen ein. Wer beispielsweise Baucontainer, Imbissbuden, Brezelstände oder auch Gastronomieangebote im öffentlichen Raum aufstellen möchte, muss das nicht nur beantragen, sondern auch dafür zahlen. Eine Anhebung von 7,2 Prozent sei dabei durchaus angemessen und orientiere sich an den Verbraucherpreisen, befand David Guthier (SPD). Erstmals werden in der neuen Satzung auch E-Roller mit einer Pauschale von vier Euro pro Monat erfasst. Diese sei mittlerweile nach mehreren Gerichtsurteilen möglich und gehe auf eine Initiative der Stadt Köln zurück. Diese verlange jedoch ein Vielfaches und mache damit ein Mietverleihgeschäft wirtschaftlich unattraktiv.
An Mannheim orientiert
Dies sei in Ludwigshafen zwar nicht das Ziel, so ein Sprecher des Fachbereichs. Viel eher habe man sich mit den jährlich 48 Euro pro Roller an Mannheim orientiert. Auch das könne schon ausreichen, um dem Wildwuchs an E-Tretrollern entgegenzuwirken, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.
Heinz Zell (Piratenpartei) schlug vor, die Mobilitätsdaten der Rollerfirmen abzufragen und in neue Verkehrskonzepte einfließen zu lassen. „Passiert längst“, beschied ihm Verkehrsdezernent Alexander Thewalt (parteilos). „Das ist ein Teil der Vereinbarung mit den Verleihfirmen.“ Allerdings seien die reinen Bewegungsdaten uninteressant. Spannender wären Nutzerzahlen oder die Anzahl möglicher Umsteiger von anderen Verkehrsmitteln. „Aber solche Daten bekommen wir nicht.“ Außerdem müsse man sich langsam auch über Unfallzahlen und die unrechtmäßige Nutzung von mehreren Passagieren pro Roller unterhalten“, betonte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) als Ausschussvorsitzende. Auch dies allerdings seien Daten, die nicht erfasst würden, sondern ein Fall für Kommunalen Vollzugsdienst und Polizei.
Debatte über Berliner Platz
Von denen erhofft sich auch die FWG Unterstützung. Sie forderte einen Prüfantrag für ein Rauch-, Alkohol- und Rauschmittelverbot an Haltestellen und zielte damit, so ihr Sprecher Rainer Metz, vornehmlich auf den Berliner Platz ab. „Gibt es schon“, erklärte Beigeordneter Andreas Schwarz (SPD). Und zwar sogar noch eine Stufe über der Polizeiverordnung in Mannheim, die Metz als Beispiel aufgeführt hatte. „Wir orientieren uns an der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung.“ Allerdings könne man keine noch strengeren Maßgaben der „besonderen Gefahrenabwehrverordnung“ erlassen, „weil dies die aktuellen Fallzahlen vom Berliner Platz einfach nicht hergeben.“ Hinweisschilder allein, wie sie sich Metz wünschte, brächten nicht den erhofften Erfolg, auch wenn der Antrag bei CDU und SPD durchaus Anklang fand: „Das Problem sind fehlende Kontrollen“, sagte Peter Uebel (CDU).
Deshalb verweigerten Liberale und Linke in seltener Einmütigkeit dem Antrag die Unterstützung: „Verbote ohne Kontrolle ergeben keinen Sinn“, betonte Thomas Schell (FDP). Schwarz und Steinruck sicherten trotzdem zu, im Gespräch mit der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft nach Lösungen für ein größeres Sicherheitsgefühl an Haltestellen und speziell am Berliner Platz sorgen zu wollen.