Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Eine Stadt voller Testzentren

Testzentrum in einem Ladenlokal in der Bismarckstraße.
Testzentrum in einem Ladenlokal in der Bismarckstraße.

Überall in Ludwigshafen sind in den vergangenen Wochen Corona-Schnellteststationen wie Pilze aus dem Boden geschossen. Die Genehmigung für den Betrieb dieser Testzentren erteilt ein Landesamt in Mainz. Die Hürden dafür sind höher, als mancher mit Blick auf die große Anzahl der Anlaufstellen vielleicht denken mag.

In der Innenstadt gibt es mindestens ein Dutzend sogenannter Bürgertestzentren. Sie wurden in leer stehenden Ladenlokalen oder Kiosken, in Cafés, die gerade in der Winterpause sind, und im Umfeld von Shisha-Bars und Lebensmittelmärkten eingerichtet. Eines befindet sich sogar in einem Zelt am Rand der Fußgängerzone. Dank großer Plakate sind sie auch nicht zu übersehen. Ob man sich eine Corona-Infektion eingefangen hat, das kann jeder in diesen Teststationen in der Regel mit und ohne Termin recht flott überprüfen lassen. Nach einer Viertelstunde hat man Klarheit und einen Nachweis über das Ergebnis. Angesichts der großen Anzahl der Testmöglichkeiten sind lange Warteschlangen selten geworden.

Im ganzen Stadtgebiet gibt es mehr als 100 Adressen für Schnelltests. Apotheken nicht eingerechnet. Genehmigt und kontrolliert werden diese Corona-Teststationen nicht von städtischen Behörden, sondern vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Im Netz sind alle Anlaufstellen im Land auf einer Übersichtsseite in eine Karte eingetragen und die Adressen aufgelistet. Mithilfe einer Suchfunktion können die Teststellen in den jeweiligen Regionen ausfindig gemacht werden, erklärt eine Sprecherin des Landesamts auf Anfrage.

Landesamt prüft

Um ein Schnelltestcenter zu eröffnen, müssen die Betreiber verschiedene Auflagen erfüllen. „Das Land Rheinland-Pfalz legt seit Beginn der Beauftragungen von Teststellen im März 2021 einen hohen Wert auf die Einhaltung von Qualitätsstandards“, betont die Behördensprecherin. Zum Betrieb einer Teststelle müssten „definierte Voraussetzungen vorliegen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständige Gesundheitsbehörde geprüft werden“.

Wie die Sprecherin weiter erläutert, könnten die zwingend zu verwendenden „professional-use Schnelltests“ per Gesetz nicht von jeder Person erworben werden. Vielmehr müsse ein Nachweis einer mindestens dreijährigen medizinischen Ausbildung zur Berechtigung erbracht werden. Sei eine solche Qualifikation nicht durch die antragstellende Person gegeben, so seien Kooperationen beziehungsweise der gemeinsame Teststellenbetrieb mit entsprechend qualifiziertem Personal möglich. Das Hygienekonzept müsse Teststellen-individuell angepasst sein und die Mindestanforderungen erfüllen, die auf der Homepage des Landesamtes im März 2021 veröffentlicht wurden, fügt die Sprecherin hinzu.

8 Euro pro Abstrich

Aber auch damit ist es für die Teststellenbetreiber noch nicht getan: Laut Verordnung würden die Teststellen per Einzelbeauftragung dazu berechtigt, sogenannte PoC-Tests auf das Coronavirus durchzuführen, berichtet die Behördensprecherin. Mit der Beauftragung registriere sich die jeweilige Station offiziell als Teststelle des Landes. Um eine Beauftragung zu erhalten, müsse jede Teststelle gegenüber dem Land darlegen, dass sie die Anforderungen erfüllt.

Ihre Leistungen können alle Anlaufstellen über die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Bund entsprechend der vorgeschriebenen Pauschalen nach der Testverordnung (8 Euro pro Abstrich und 3,50 Euro pro Test-Kit) abrechnen. Für den Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 wurde die Pauschale je verbrauchtem Test von 3,50 auf 4,50 Euro angehoben, informiert die Sprecherin der Landesbehörde.

Erhebliche Mängel

Die Kontrolle der Teststationen obliegt dem Landesamt sowie den regionalen Gesundheitsämtern. Diese führten „sowohl anlassbezogene als auch stichprobenartige Inspektionen vor Ort durch“. Routineinspektionen würden im Rahmen der personellen Möglichkeiten ebenfalls durchgeführt. Bei Beschwerden über Teststellen würden zunächst schriftliche Stellungnahmen angefordert und „auch Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt“. Einige wenige Teststellen hätten aufgrund erheblicher Mängel den Betrieb einstellen müssen.

Noch Fragen?

Beschwerden und Meldungen zu Teststellen können per E-Mail an testenfueralle@lsjv.rlp.de oder über die Corona-Hotline an das zuständige Landesamt gerichtet werden. Die Übersicht über die Stationen gibt es im Netz: covid-19-support.lsjv.rlp.de.

Die großen Plakate sind nicht zu übersehen.
Die großen Plakate sind nicht zu übersehen.
Testzentrum in einem ehemaligen Café am Rathaus-Center.
Testzentrum in einem ehemaligen Café am Rathaus-Center.
Die Tests sind für Bürger kostenlos und oft ohne Termin möglich.
Die Tests sind für Bürger kostenlos und oft ohne Termin möglich.
Das Land genehmigt und überwacht die Stationen.
Das Land genehmigt und überwacht die Stationen.
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