Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Drogenhandel im großen Stil?

Der Prozess findet am Frankenthaler Landgericht statt.
Der Prozess findet am Frankenthaler Landgericht statt.

Im März ist ein 44-jähriger Ludwigshafener vom Landgericht Frankenthal wegen gewerbsmäßigem Handel mit fast sechs Kilo Amphetamin („Speed“) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Geständnis hatte der Mann eingeräumt, seinem 54-jährigen Bruder ein Kilogramm der Droge zum Weiterverkauf überlassen zu haben. Auch dieser muss sich deshalb seit Montag in einem Strafprozess vor dem Landgericht verantworten.

Was diesen Fallkomplex um gewerbsmäßigen Drogenhandel im größeren Stil betrifft, scheint es nur noch wenige offene Fragen zu geben. Der 44-jährige Haupttäter ist zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in der Zeit von August bis September 2022 in Ludwigshafen in einem Fall rund 300 Gramm Amphetamin verkauft und außerdem etwa 5,5 Kilogramm Amphetamin in seinem Gartengrundstück an der Bayreuther Straße (West) in einem Erdbunker versteckt hat. Nach einem „Tipp“ hatte die Polizei die Drogen dort gefunden.

Der 44-Jährige hatte gestanden, ein weiteres Kilo Amphetamin seinem älteren Bruder zum Weiterverkauf überlassen zu haben. Dieser wurde daraufhin ebenfalls observiert, beim Zugriff der Polizei konnten die Drogen sichergestellt werden, bevor sie an die Kunden gelangten. Ein weiteres Kilo „Speed“ fand sich bei einer Durchsuchungsaktion der Polizei auch bei der Kurierfahrerin, die die Drogen vom einen zum anderen Bruder weitertransportiert hatte.

35 Einträge im Strafregister

Zum Prozessauftakt am Montag warf Staatsanwältin Christina Pasedach dem 54-Jährigen vor, im August 2022 300 Gramm Amphetamin und im September ein weiteres Mal 951 Gramm Amphetamin zum Weiterverkauf besessen zu haben. Die beteiligte 33-jährige Kurierfahrerin ist vom Amtsgericht Ludwigshafen inzwischen wegen Drogenhandels verurteilt worden. Zum Prozessauftakt war sie als Zeugin geladen.

Laut dem Vorsitzenden Richter Karsten Sauermilch hat sie über ihre Anwälte Berufung gegen das Urteil eingelegt, das deshalb noch nicht rechtskräftig ist. Deshalb besitze sie im nun begonnenen Verfahren gegen den 54-Jährigen das Recht, die Aussage zu verweigern. Was sie auch tat.

Eingehend beschäftigte sich das Gericht mit der Biografie des Angeklagten. Der 54-Jährige kommt auf 35 Einträge im Strafregister. Die ersten Taten und Verurteilungen gab es bereits im Teenageralter nach übermäßigem Alkoholgenuss. Mit harten Drogen, Amphetamin und Kokain, habe er erst mit 26 Jahren angefangen, erzählte der Angeklagte. Der Alkohol blieb immer ein Begleiter. Bei fast allen Taten waren Drogen im Spiel und haben offenbar sein aggressives Verhalten gefördert.

Acht Kinder von sieben Frauen

In der langen Liste der Vorstrafen kommen immer wieder Fälle von Körperverletzung vor, dazu meist Delikte der „Beschaffungskriminalität“ (Diebstahl, Raub) für den eigenen, extensiven Drogenkonsum. Für den Besitz und Handel mit Drogen finden sich zudem einige Verurteilungen. Er habe wohl die meiste Zeit seines Erwachsenenlebens in Haft verbracht, staunte der Richter angesichts des ellenlangen Strafregisters.

Dazwischen blieb oft wenig Zeit, um als Maler oder Bauhelfer zu arbeiten. Er habe acht Kinder von sieben Frauen, sagte der 54-Jährige auf Nachfrage. Er sei wohl von Amphetamin abhängig und trinke gerne Alkohol, gab er zu. Angesichts der Beweislage hat die Verteidigung zum nächsten Verhandlungstermin ein Geständnis in Aussicht gestellt.

Ob eine nochmalige Therapie in Frage kommt, soll ein Gutachter klären. Der Prozess wird am 8. Mai fortgesetzt.

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