Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Die Reportage aus Ludwigshafen: Polizei klärt Fahrradfahrer über Regeln auf

Polizeikommissar Christian Hein gibt einer E-Roller-Fahrerin einen Fyler mit, der zusammenfasst, was erlaubt und was verboten is
Polizeikommissar Christian Hein gibt einer E-Roller-Fahrerin einen Fyler mit, der zusammenfasst, was erlaubt und was verboten ist. Foto: ales

„Sehen und gesehen werden“, das ist für Radfahrer in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. Licht, Klingel und Bremse sollten funktionieren, um sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Die Polizei hat daher in dieser Woche schwerpunktmäßig die Zweiradfahrer kontrolliert. Dabei wurde klar: Nicht allen Fahrradfahrern sind die Regeln geläufig.

„Einmal anhalten bitte, wir wollen kontrollieren, ob ihr Fahrrad verkehrssicher ist“, so begrüßt Polizeikommissarin Sabrina Ebelsheiser am Freitagmorgen gegen 9.30 Uhr Fahrradfahrer, die auf der Saarlandstraße im Stadtteil Süd in Höhe des Edeka-Marktes unterwegs sind. Ein junger Mann fährt der Polizeibeamtin langsam und unsicher entgegen. Er scheint zu wissen, dass er etwas falsch gemacht hat. Auch wenn Licht, Bremse und Klingel funktionieren, muss sich der Mann wegen Fahrens entgegen der Fahrtrichtung verantworten. Das heißt für ihn, 20 Euro wandern in die öffentlichen Kassen.

Von Montag bis Freitag haben die Polizisten an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt. Im Schnitt übernahmen sechs bis acht Beamte zusammen eine Schicht. Die Weiterfahrt musste keinem Radler untersagt werden. Es blieb bei Verwarnungen und Bußgeldern. Allerdings sind an den Schulen, in der Mundenheimer Straße, am Berliner Platz oder in der Berliner Straße immer wieder fehlende Reflektoren, auch Katzenaugen genannt, dokumentiert worden.

Helme schützen bei Unfällen

„Wir handeln nach dem Opportunitätsprinzip, das heißt, wir wägen ab, ob wir es bei einer Verwarnung belassen oder ob ein Bußgeld fällig wird“, erklärt Ebelsheiser. Da die meisten Bürger einsichtig sind, belassen es die Polizisten bei Verwarnungen. In ihre Statistik gehen die Verstöße dennoch ein. Und da sind fehlende Lichter oder Reflektoren ganz vorne dabei.

Aber auch auf die Kopfbedeckung achten die Beamten. „Wie sieht es denn mit einem Helm aus, haben Sie sich schon einmal überlegt, einen zu tragen?“, fragt Polizeikommissar Christian Hein eine Bürgerin. Die schüttelt energisch den Kopf. Auch wenn keine Helmpflicht bestehe, sicherer sei es allemal. Doch viele wiegeln ab, die Frisur ist ihnen wichtiger. Handhabe haben die Polizisten an dieser Stelle keine. An den Schulen ist den Beamten allerdings positiv aufgefallen, dass viele Kinder freiwillig einen Helm tragen und die Eltern somit ihrer Verantwortung nachkommen.

Gehör darf nicht eingeschränkt werden

Sich keiner Schuld bewusst ist ein Fahrradfahrer, der mit Kopfhörern die Saarlandstraße befährt und damit wohl wenig von den Verkehrsgeräuschen um sich herum mitbekommt. „Das Gehör darf nicht beeinträchtigt werden. Also besser hören Sie nur mit einem Hörer oder packen das Gerät ganz weg“, klärt ihn Hein auf.

Bürger sind selbst in der Pflicht, sich zu informieren, aber die Kontrollen zeigen, dass das nicht immer der Fall ist und gewisse Regeln nicht allen geläufig sind. Das zeigt sich zum Beispiel auch am Berliner Platz, auf dem Radler ihren Drahtesel schieben müssen, da es sich dabei um eine Fußgängerzone handelt. Auch für E-Roller, die in diesem Jahr mit in die Kontrollen eingeschlossen wurden, gilt das.

Fahren in der Fußgängerzone verboten

Fast kommt es zu einem Unfall mit einer Frau auf dem E-Tretroller, die mit hoher Geschwindigkeit über den Platz heizt. Die Beamten belassen es bei einer Verwarnung. Sollte sie allerdings noch einmal in der Fußgängerzone fahrend erwischt werden, fallen für sie 25 Euro an. Zur Information bekommt die Bürgerin eine Broschüre mit, die noch einmal in allen Einzelheiten aufzeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn die Polizisten im Pulk zusammenstehen, fallen sie auf. Immer wieder kommen Bürger und wollen wissen, was die Beamten denn machen. „Da haben sie aber einiges zu tun, wenn sie Radfahrer kontrollieren wollen“, sagt ein Bürger beiläufg. Die Beamten hingegen sehen es gelassen, die meisten Fahrräder sind gut ausgestattet.

Streifendienst kontrolliert auch nachts

Trotzdem wird der Streifendienst regelmäßig weiter kontrollieren. In den Abendstunden und in der Nacht gehört dazu auch, Atemalkoholtests durchzuführen. Bei Radfahrern ist bei 1,6 Promille Schluss. E-Roller-Fahrer dürfen wie Autofahrer 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Schlussendlich sind die Polizisten zufrieden mit dem Verlauf der Kontrollen. Weil im Jahr in Deutschland aber rund 80.000 Fahrradfahrer verunglücken, wird es weiter notwendig bleiben, Bürger zu sensibilisieren.

Ein Mann wird von Polizeikommissar Alexander Pilarczjk verwarnt, weil er am Berliner Platz sein Rad schieben muss.
Ein Mann wird von Polizeikommissar Alexander Pilarczjk verwarnt, weil er am Berliner Platz sein Rad schieben muss. Foto: ales
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