Ludwigshafen 70 000 Fälle auf dem Schreibtisch

„Wir sind die zweitgrößte Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz nach Koblenz“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Jährlich seien rund 70.000 Fälle zu bearbeiten. In rund 43.000 Strafverfahren seien die Täter bekannt. „Die Zahlen schwanken nur leicht, beispielsweise wenn es Sammelverfahren gibt, bei denen schnell mal 1000 Anzeigen zusammen kommen“, sagt Oberstaatsanwalt Kai Hempelmann. Er wurde mit dem Amtsantritt Ströbers Mitte 2013 dessen Stellvertreter. Forderungen an Firmen über Hunderte von Euro für angebliche Einträge in Verzeichnisse seien ein Beispiel. Um die Fälle vor Gericht zu bringen oder einstellen zu können, standen für Staatsanwälte in Frankenthal 2013 33,75 Planstellen und zehn Amtsanwälte zur Verfügung. Amtsanwälte sind für einfachere Verfahren zuständig. „Damit hatten wir den Bedarf an Staatsanwälten abgedeckt, den an Amtsanwälten aber nicht“, sagt Ströber. Dies sei jedoch ein landesweites Problem. Um die Aufgabenlast gerechter zu verteilen, würden die Staatsanwälte „bei Not am Mann“ aushelfen. Arbeit wäre laut Ströber problemlos für 14 Amtsanwälte vorhanden. Der Behördenleiter ärgert sich über Vorurteile über Beamte. „Um die Masse der Verfahren zu bewältigen, sitzen Amts- und Staatsanwälte manchmal bis 20 Uhr oder an den Wochenenden am Schreibtisch. Dafür gibt es keinen Freizeitausgleich“, hebt er hervor. Es werde Einsatz gezeigt „wie in der freien Wirtschaft“. Fälle bei Urlaub oder Krankheit liegen zu lassen, könne man sich allein schon wegen der gesetzlichen Fristen nicht leisten. Jeder der 70.000 Vorwürfe werde geprüft. „Die Polizei muss uns jede Strafanzeige vorlegen, ob etwas dran ist oder nicht. Wir entscheiden“, sagt Ströber. Einen verbissenen Verfolgungseifer, wie er im Fall von Christian Wulff den zuständigen Staatsanwälten unterstellt wurde, sieht Ströber auf keinen Fall. Je nach Schwere könnten seine Mitarbeiter differenziert vorgehen. „Bei Verfahren mit sehr verschiedenen Delikten können wir uns auf das schwerste beschränken. Es macht keinen Sinn, einen Mörder auch noch für einen Ladendiebstahl anzuklagen, das Strafmaß bleibt ja gleich“, erklärt er. Bei Beleidigung werde oft auf den Privatklageweg verwiesen – außer, ein Betroffener sei im Ansehen schwer geschädigt oder gegen einen Beleidiger sei „ein deutliches Signal nötig“. Einstellen könne ein Amts- oder Staatsanwalt einen Fall beispielsweise, wenn es keine objektiven Beweise gibt. „Eine Einstellung ist möglich bei Ersttätern oder geringfügigen Vorwürfen, etwa wenn jemand ein sauberes Führungszeugnis aufweist, aber plötzlich einen Schokoriegel stiehlt“, sagt Hempelmann. Ist der Vorwurf beweisbar, könne eine Geldauflage oder die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit genügen. Ärgerlich und zeitfressend sei es, „wenn gut begründete Einstellungen von Beteiligten nicht akzeptiert werden“. Das Recht auf kostenlose Beschwerden werde zuweilen von notorischen Beschwerdeführern missbraucht. Jeder Staatsanwalt habe sich mit mehreren Deliktgruppen zu befassen, wobei es regionale und inhaltliche Zuordnungen gebe. „Ich versuche, besondere Interessen zu berücksichtigen, es gibt aber kein Wunschkonzert“, sagt Ströber. Dass die Gewaltbereitschaft zunehme, belegten die Polizeistatistiken nicht. „Bei Raub und Körperverletzungen waren die Zahlen sogar leicht rückläufig“, sagt der Staatsanwalt. Internetkriminalität habe zu Beginn einen steilen Weg nach oben genommen, stagniere jedoch in den vergangenen ein, zwei Jahren. „Ich denke, da haben wir den Gipfel erreicht. Bei Ebay-Betrug etwa, wenn ein Anbieter keine Ware liefert oder ein Bieter nicht zahlt, ist der PC ja auch nur das Medium. Anders ist dies beim Phishing, dem Abgreifen von Kontodaten.“ Gegen Computerkriminalität gebe es in Frankenthal eine Gruppe junger, speziell geschulter Staatsanwälte. „Die Täter sind uns nicht immer eine Nasenlänge voraus, wir sind da gut gewappnet“, versichert Ströber. Die Arbeitsbedingungen in der Emil-Rosenberg-Straße seien in Ordnung. Wünschenswert bei der Technik sei eine höhere Rechnergeschwindigkeit. Büros gebe es noch genug. „Das kann sich ändern, wenn noch mehr nach Teilzeit und familienfreundlichen Lösungen gefragt wird“, berichtet der Personalchef. „Extrem sinnvoll“ für die tägliche Arbeit sei der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). „Wir haben sehr engen Kontakt zum Rechtspflegeverein. Eine Befriedung zwischen streitenden Parteien ist für uns ein wichtiges Ziel“, sagt Hubert Ströber. Der TOA sei auch in die Fortbildung der jungen Kollegen fest integriert. Über Geldbußen seien 2013 rund 580.000 Euro bei der Behörde eingegangen. Rund 80 Prozent davon habe der Pfälzische Verein für soziale Rechtspflege erhalten. Der kümmere sich um den Täter-Opfer-Ausgleich, eine Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, um Anti-Gewalt-Training und Entlassungskurse in Vollzugsanstalten sowie um betreutes Wohnen für Strafentlassene in Frankenthal und Ludwigshafen. Die übrigen 20 Prozent gingen an karitative Stellen. „Wir schauen in der Regel darauf, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Tat und der nutznießenden Einrichtung gibt“, sagt Ströber. So profitieren etwa bei Strafen wegen Missbrauchs der Kinderschutzbund oder das Frauenhaus. Dies fördere auch die Bereitschaft, eine Geldstrafe zu akzeptieren. In Frankenthal sieht sich Ströber, der von der Staatsanwaltschaft Landau kam, gut aufgenommen. Das Arbeitsklima sei konstruktiv und angenehm. Als Beleg dafür führte er an, dass „alle jungen Assessoren bisher bleiben wollten“. Als Chef der Behörde versuche er, einen offenen Stil zu pflegen und beim Gang über die Flure viele Kontakte zu suchen.