Rödersheim-Gronau
14 neue Wohnungen auf einem Grundstück – zu viel oder dringend notwendig?
Noch liegt das Areal in der Meckenheimer Straße 29 brach, die Natur hat sich das Grundstück zurückgeholt. Das ehemalige Gelände eines Fuhrunternehmens ist schon lange unbebaut. Vor etwa vier Jahren nahm der jetzige Besitzer, die Argisol Bausysteme mit Sitz in Obersülzen, schon einmal einen Anlauf, Wohnraum auf diesem Gelände zu bauen. Nach Angaben des Geschäftsführers Hans-Jürgen Becker sollten dort vier Doppelhaushälften mit jeweils einer Fläche von 150 Quadratmetern Wohnfläche entstehen.
Dieses Vorhaben habe sich aber aufgrund der Entwicklung im Bausektor und der aktuellen Zinssituation nicht gerechnet. Hans-Jürgen Becker rechnet vor: „Ein Käufer einer solchen Doppelhaushälfte hätte bis zu 700.000 Euro dafür bezahlen müssen. Das ist für die Leute einfach nicht mehr bezahlbar.“ Der Unternehmer arbeitet nach eigenen Angaben in der Sache mit der Sparkasse Bad Dürkheim zusammen. Das Geldinstitut habe ihm den Vorschlag gemacht, auf ein Mehrfamilienhaus umzuschwenken. Nun sollen dort in einem dreigeschossigen Gebäude 14 Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 60 und 75 Quadratmetern entstehen. Argisol möchte diese als Eigentumswohnungen verkaufen. „Die, die wir nicht verkaufen können, werden wir vermieten“, erklärte Becker.
Fügt sich das Haus ein?
Damit sich das Gebäude in die Meckenheimer Straße, in der hauptsächlich Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, einfügt, ist das dritte Geschoss kleiner und nach hinten versetzt. Dadurch entsteht zum Beispiel eine Fläche für eine Dachterrasse. Architekten sprechen bei einer solchen Bauweise von einem Staffelgeschoss. Durch diese „versetzte“ Bauweise wirkt das Haus von der Straßenseite wie ein zweigeschossiges Haus.
Das ist wesentlich für die Beurteilung, ob sich das neue Objekt baurechtlich in die Umgebung einfügt. Ein Indiz hierfür ist für die Gemeinde die sogenannte Traufhöhe, also die Höhe vom Boden bis zur Traufe, also Regenrinne. Die würde bei dem dreistöckigen Staffelgeschoss eigentlich 8,82 Meter betragen. In der Umgebung ist aber nur eine Traufhöhe von 6,50 Metern üblich. Aufgrund der besonderen Bauweise wird aber das kleinere dritte Geschoss bei der Messung der Traufhöhe außen vorgelassen. Doch auch dann sei die Traufhöhe zu hoch – um 45 Zentimeter. „Das aber nur, weil das Geländer der Dachterrasse von 95 Zentimetern mit eingerechnet wird“, erklärte Hans-Jürgen Becker im Gespräch. Die Höhe der Hauswand betrage sechs Meter. Er hofft, dass die Genehmigung nicht wegen 45 Zenitmetern scheitern werde.
Maximal 6,50 Meter Traufhöhe
In der jüngsten Ratssitzung sollte der Gemeinderat von Rödersheim-Gronau sein Einvernehmen zum Bauantrag für das 14-Parteien-Haus geben. Einvernehmen bedeutet, dass die Gemeinde in der Sache gehört wird. Sie kann dieses erteilen, wenn sie den eingereichten Bauplänen zustimmt. Oder die Kommune kann es versagen, falls sie mit Details nicht einverstanden ist. In diesem Fall ist es jene Traufhöhe von 6,95 Metern. Die Ratsmitglieder waren sich einig: Das Einvernehmen soll erst dann erteilt werden, wenn die Traufhöhe 6,50 Meter betrage. Von dieser maximalen Höhe möchte das Gremium nicht abrücken.
Das Einvernehmen der Ortsgemeinde ist in diesem Verfahren nicht rechtlich bindend. Die Kreisverwaltung entscheidet, ob der Bauantrag mit diesen Maßen genehmigt werde oder der Plan nachgebessert werden müsse.
Anwohner wollen eingebunden werden
Doch nicht alleine die Traufhöhe war für Ratsmitglied Marcus Förster (FWG) entscheidend, ob sich der 33 Meter lange und 29 Meter tiefe Neubau in die Umgebung einfügt. „Das ist schon ein Bunker, der sich von den anderen Gebäuden in der Straße deutlich unterscheidet“, sagte er. Er könne die Bedenken der Einwohner verstehen. Damit griff er den Einwand einer Anwohnerin auf, die zu Beginn der Sitzung dringend darum bat, die Anwohner in das Bauvorhaben einzubeziehen.
Ein Wohnblock mit 14 Wohnungen wird intensiver genutzt als Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser. So wurde im Gremium zum Beispiel die Befürchtung laut, dass mehr Autos auf der Straße oder in der Umgebung geparkt werden. Und das, obwohl 27 Parkplätze auf dem Grundstück geplant sind. Das seien sogar mehr als baurechtlich gefordert, wie Annette Roos-Seidenspinner von der Bauverwaltung erläuterte.
Kommt es zu „Spannungen“?
Die Verdichtung des Wohngebiets und die intensivere Nutzung werden laut Bauverwaltung tatsächlich im Genehmigungsverfahren geprüft. Im Fachjargon nennt sich das „bodenrechtliche Spannungen“. Hierzu zählten insbesondere Nutzungskonflikte, eine erhebliche Veränderung des Gebietscharakters, eine übermäßige bauliche Verdichtung oder eine Vorbildwirkung für weitere Vorhaben. Diese Abwägungen müsse die Kreisverwaltung im Baugenehmigungsverfahren vornehmen.
Bürgermeister Thomas Angel (FWG) machte deutlich, dass Wohnraum dringend benötigt wird und Mehrfamilienhäuser solcher Art aufgrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt in Zukunft mehr und mehr gebaut werden würden. Dennoch möchte die Gemeinde die Kreisverwaltung bitten, zu prüfen, ob 14 Wohneinheiten nicht zu viele seien.
Hans-Jürgen Becker hingegen hofft, dass endlich Fahrt ins Genehmigungsverfahren kommt. Über ein Jahr würde er schon auf die Baugenehmigung warten. Sollte die nun bald eintreffen, könne im Spätjahr mit dem Rohbau begonnen werden. „Die Bauzeit beträgt etwa 18 Monate“, stellt der Unternehmer in Aussicht.