Landau Zur Sache: Mit dem Gesicht gen Mekka

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Stirbt ein Moslem, soll er möglichst innerhalb von 24 Stunden begraben werden. Eine rituelle Totenwaschung, die männliche Verwandte bei Männern und weibliche bei Frauen vornehmen und idealerweise auf einer marmornen Unterlage in einem eigens dafür vorgesehenen Raum der Moschee stattfindet, bereitet den Leichnam auf die Bestattung vor. Der Verstorbene wird nach religiöser Vorschrift nackt in ein weißes Laken gehüllt, ohne Sarg in das Grab gesenkt und so auf die rechte Seite gelegt, dass sein Gesicht nach Mekka weist. Am offenen Grab werden Totengebete gesprochen. Die Angehörigen schließen das Grab mit Erde und versammeln sich zum gemeinsamen Mahl. In den drei darauffolgenden Tagen widmen sich die Trauernden ausschließlich dem Gebet. Von Verwandten oder Nachbarn werden sie mit Essen versorgt. 40 Tage lang tragen die engsten Angehörigen dunkle Kleidung, für die ganze Familie sind Musik und der Besuch von Unterhaltungsveranstaltungen tabu. Die Trauerzeit endet mit einem gemeinsamen Essen und dem Besuch des Grabs. (srs)

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