Edenkoben Zu schnell mit E-Scooter unterwegs
Weil er in der Radeburger Straße zu schnell mit seinem E-Scooter unterwegs war, erwartet ein 27-Jähriger eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem hat er sich noch des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz schuldig gemacht, weil die technischen Daten seines E-Scooters eine Höchstgeschwindigkeit von 35 Stundenkilometer aufwiesen und er keinen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen konnte. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass diese Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 Stundenkilometer im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer fallen nicht mehr unter die eKFV, teilt die Polizei mit. Das hat zur Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an seinem Roller ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Der E-Scooter des 27-Jährigen wurde sichergestellt. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scootern dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.