Landau Wochenspiegel:

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In Landau gibt es keine Parkplätze, wenn doch, sind sie zu teuer, und dann bekommt man auch noch ein Knöllchen. So argumentieren einige Leserbriefschreiber, warum sie lieber in Rohrbach einkaufen würden. Das ist nicht so recht überzeugend: Es gibt in der Stadt etwa 3500 Parkplätze, auf rund 1800 davon kann man für 2,50 Euro ein Tagesticket lösen. Das ist nicht teuer, und wer bezahlt, bekommt auch kein Knöllchen, versprochen! Womit dann auch der Vorwurf der Wegelagerei nicht stichhaltig ist. Wenn wir schon mal beim Thema sind: In Landau sind im Vorjahr 44.800 Knöllchen über rund 514.000 Euro verteilt worden, 45 Prozent wurden wegen fehlender oder abgelaufener Parkscheine unter den Scheibenwischer gesteckt. 2015 lagen die Einnahmen noch um rund 90.000 Euro höher, teilte diese Woche die Deutsche-Presse-Agentur mit. Gründe nannte sie nicht. Nach Angaben der Stadt sind im letzten Quartal 2016 drei von sechs Überwachungskräften langzeiterkrankt. Jetzt hat eine Halbtagskraft aufgestockt, und eine weitere Stelle wird in Kürze besetzt. Die geringere Kontrolldichte hat aber nicht zu Disziplinlosigkeit geführt, im Gegenteil: Die Parkeinnahmen sind um fast 148.000 Euro auf gut 2,22 Millionen Euro angestiegen. Der Antrag zur geschlechtergerechten Sprache hat es doch noch auf die Tagesordnung des Stadtrates gepackt, der am Dienstag tagt. Nach Angaben von Susanne Follenius-Büssow haben nun die Grünen den Antrag offiziell eingebracht. Wie berichtet, hatten zunächst sieben Stadträtinnen von SPD, Grünen sowie Pfeffer & Salz sich dafür stark gemacht. Doch das war nicht genug: Es hätten mindestens elf der 44 Ratsmitglieder oder eine komplette Fraktion dahinterstehen müssen. Follenius-Büssow hat klargestellt, dass selbstverständlich alle Frauen im Rat um Unterstützung gebeten worden waren. Warten wir mal ab, wie CDU und FWG wenige Stunden vor dem Weltfrauentag ihre mangelnde Unterstützung begründen. Von der Tagesordnung des Stadtrates verschwunden ist der SPD-Antrag, wonach auch künftig am 10. März als Zeichen der Solidarität die Tibet-Flagge am Rathaus gehisst werden soll. Der Grund: Der Oberbürgermeister lässt die Rechtslage prüfen, und er hat das SPD-geführte Innenministerium angeschrieben, wie dieses sich zum Thema stellt. Es gibt nämlich, man höre und staune, eine Landesverordnung über die Beflaggung von Dienstgebäuden. Die regelt, dass aus besonderen Anlässen der Ministerpräsident (!) – womit wir wieder beim Thema der geschlechtergerechten Sprache wären – im Einvernehmen mit dem Innenminister eine besondere Beflaggung anordnen kann. (Nur am Rande: Hätte Hirsch dann nicht besser Malu Dreyer gefragt?) Ausschließlich bei einem Anlass, der nur eine einzelne Verwaltung berührt, kann diese selbst für ihre Gebäude eine Beflaggung anordnen. Die Landesverordnung ist übrigens nur fünf Paragrafen schlank und enthält keinerlei Sanktionen. Da muss man nicht mehr lange fackeln, oder? | Sebastian Böckmann

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