Landau / SÜW RHEINPFALZ Plus Artikel Was Eltern bei der Maskenpflicht für Kinder beachten müssen

Die sechsjährigen Zwillinge Elly und Lenn mit einer Auswahl ihrer Masken, die Stoffmasken tragen sie am liebsten.
Die sechsjährigen Zwillinge Elly und Lenn mit einer Auswahl ihrer Masken, die Stoffmasken tragen sie am liebsten.

Bei der Maskenpflicht für Kinder gab und gibt es in Schulen, Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln einige Unklarheiten. Das haben auch Land und Bund erkannt. Jetzt tritt eine Vereinfachung in Kraft.

Eine Szene in einem südpfälzischen Supermarkt: Eine Mutter geht mit ihrem sechsjährigen Kind einkaufen. Das Kind trägt eine Stoffmaske. Da weist sie die Kassiererin zurecht: „Kinder müssen medizinische Masken tragen! Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt!“ Die Mutter antwortet, dass ihr Kind erst sechs Jahre alt sei und daher eigentlich gar keine Maske tragen müsste. „Außerdem sind auch in der Schule Stoffmasken erlaubt“, sagt sie. Stimmt das?

Ja, sagen beispielsweise Bärbel Schwenk-Kories, Schulleiterin der Grundschule Wollmesheimer Höhe, und Elke Grimminger, Schulleiterin der Grundschule Annweiler. Wenngleich Schwenk-Kories auch beobachtet, dass die meisten Kinder bereits OP-Masken tragen. Doch diese Regelung wurde von Schulen offenbar unterschiedlich gehandhabt: Manche Grundschulen akzeptierten Stoffmasken beispielsweise nur in der Pause an der frischen Luft, bestanden aber während des Unterrichts auf medizinische Masken. Die Verwirrung war groß.

Wann es keine Maskenpflicht gab

„Kinder ab sechs Jahren müssen eine medizinische beziehungsweise FFP2-Maske überall dort tragen, wo laut der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht besteht, also beispielsweise beim Einkaufen und in öffentlichen Einrichtungen“, erklärte noch vor Kurzem eine Sprecherin der Landesregierung. Jüngere Kinder müssen grundsätzlich keine Maske tragen, außer sie gehen bereits zur Schule. „Für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier und der Unterstufe in den Förderschulen werden medizinische Masken empfohlen. Es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen“, heißt es aus Mainz.

Eine Regelung, die wenig praxistauglich war, da bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, also etwa im Bus auf dem Weg von und zur Schule, „eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist“. Ab einem Inzidenzwert von 100 bestand sogar die Pflicht, ausschließlich eine FFP2-Maske während der Schülerbeförderung zu tragen. Das hatte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium auf Nachfrage bestätigt.

Welche Neuregelung getroffen wurde

Doch Pressesprecher Markus Nöhl hatte schon auf ein Grundsatzproblem hingewiesen: dass es keine eigens für Kinder angefertigten FFP2-Masken gibt und die Erwachsenenmodelle in Kindergesichtern nicht richtig sitzen. „Die Regelung verlangte von den Schülerinnen und Schülern daher etwas nahezu Unmögliches. Das Gesundheitsministerium hatte sich deshalb auf Bundesebene unmittelbar dafür eingesetzt, dass hier eine Abhilfe erfolgt. Dies ist nun auch erfolgt.“ Und somit gibt es auch etwas mehr Klarheit für Eltern.

Seit Donnerstagabend müssen Mädchen und Jungen in vielen Fällen keine FFP2-Maske mehr tragen. Wenn auch noch der Bundesrat zustimmt, wovon man ausgehen kann, reichen dann für Kinder in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen einfache OP-Masken aus. Das hat das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die neue Regelung soll für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und und 16 Jahren gelten.

Zusammengefasst bedeutet dies also künftig: Die Stoffmaske ist in der Schule in den Klassen eins bis vier nach wie vor zugelassen, auch wenn eine medizinische Maske empfohlen wird. Die OP-Maske hat aber den Vorteil, dass sie auch in Bussen und Bahnen sowie Geschäften getragen werden darf. Die Pflicht, dort FFP2-Masken zu tragen, ist nun nach der Neuregelung vom Tisch.

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