Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Warum Lastenräder für Pflegedienste keine Alternative sind

Lastenfahrräder sind für viele Zwecke geeignet. Bei Pflegediensten ist das umstritten.
Lastenfahrräder sind für viele Zwecke geeignet. Bei Pflegediensten ist das umstritten.

Verkehrsdezernent Lukas Hartmann (Grüne) hat sich viel Kritik eingefangen, weil er im Kampf gegen zu viele Autofahrer in der Fußgängerzone Lastenfahrräder für Pflegedienste ins Gespräch gebracht hatte. Das hatte Karin Leiner, Vorsitzende der Ökumenischen Sozialstation, als unpraktikabel zurückgewiesen.

Leiner hat ihre Kritik nun noch weiter untermauert mit Verweis auf den Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz (Leistungen der Pflegeversicherung) und auf den Rahmenvertrag über häusliche Krankenpflege und häusliche Pflegehilfe (dabei geht es um vom Arzt verordnete Leistungen).

Vieles verträgt keine Feuchtigkeit

So ist beispielsweise im Paragrafen sechs des Rahmenvertrages mit den Krankenkassen geregelt, dass Pflegedienste für ihre Patienten jederzeit Tag und Nacht erreichbar sein und ihre Dienste erbringen können müssen – und dass sie über Personenfahrzeuge verfügen müssen. „Unsere Mitarbeiterinnen sind in täglichen Touren von 6 bis 24 Uhr unterwegs und in einer Nachtrufbereitschaft“, erklärt Leiner. Das sei ohne Autos nicht zumutbar.

Vertraglich geregelt sei auch, welche Materialien die Pflegerinnen zu den Patienten mitbringen müssen. Dabei handelt es sich um eine Fülle an Material von Tupfern über Handschuhe und Spritzen bis hin zu Verbandmaterial, darunter Vieles, was steril verpackt sein muss und laut Leiner daher keine feuchte Lagerung verträgt. Auch das spreche gegen Lastenfahrräder.

Leiner weist auch darauf hin, dass den Rahmenvertrag zur Pflegeversicherung unter anderem der Städtetag und der Landkreistag Rheinland-Pfalz für die örtlichen Sozialämter mit ausgehandelt haben. In der Präambel des Vertrages steht, dass ein wirksames ambulantes Pflegeangebot geschaffen werden soll, das es Menschen erlaubt, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Leiner zieht daraus den Schluss, dass die Kommunen dann auch dafür verantwortlich sind, dass Pflegedienste diese Leistungen auch jederzeit erbringen können – sprich: dass sie auch zu den Patienten kommen können.

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