Landau / Neustadt
Verhandlung um Morgengabe verschoben
In dem Fall geht es um eine Tradition und Rechtsfrage aus dem islamischen Kulturkreis: Eine geschiedene Frau verlangt von ihrem Ex-Mann den Gegenwert von 2000 Goldmünzen, der in einem Ehevertrag als Versorgung vereinbart worden war. Die beiden Geschiedenen stammen aus dem Orient, leben aber schon lange in der Pfalz. Nach Ansicht des Frankfurter Rechtsanwalts Seyed Iranbomy, der den Mann vertritt, steht die Morgengabe-Forderung in klarem Widerspruch zum deutschen Rechtssystem. Sie vertrage sich nicht mit dem deutschen Rechtssystem zu Witwenrente oder Unterhalt und Versorgungsausgleich, sondern stelle den Versuch dar, sich aus dem islamischen und dem deutschen Recht die Rosinen herauszupicken. Er bezeichnet die Morgengabe als eine Art Folklore; die vereinbarte Summe an Goldmünzen stelle lediglich einen symbolischen Wert dar. Aber deutsche Gerichte haben auch schon anders entschieden. Daher dürfte der Fall spannend werden.
Iranbomy ist enttäuscht über die neuerliche Verschiebung. Kürzlich war die Verhandlung, die wegen des Umzugs der Ex-Frau in Neustadt stattfindet, wegen eines Wintereinbruchs verschoben worden, am heutigen Freitag wegen einer Erkrankung des Rechtsanwalts der Frau, teilte der Neustadter Amtsgerichtsdirektor Mathias Frey auf Anfrage mit. Neuer Verhandlungstermin soll am 10. März sein.