Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil zur Erfassung von Arbeitszeit: Ein Problem für die Kleinen

Viele Behörden und große Unternehmen haben bereits Zeiterfassungssysteme. Probleme wird das Urteil den Kleinen bereiten.  Foto:
Viele Behörden und große Unternehmen haben bereits Zeiterfassungssysteme. Probleme wird das Urteil den Kleinen bereiten.

Arbeitszeiten müssen bald überall systematisch erfasst werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Was bedeutet das für Untenehmen der Region? Und warum hat sich vor viereinhalb Jahren niemand für die Handwerker interessiert?

Arbeitszeiten sind schon seit geraumer Zeit gesetzlich geregelt: Es gibt beispielsweise vorgeschriebene Pausen und eine Maximalarbeitszeit pro Tag. Manche Gesetze waren bisher allerdings nicht überprüfbar, denn die Arbeitszeit musste nicht ganz verpflichtend erfasst werden. Doch das soll sich jetzt ändern: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen Firmen verpflichtet werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Viele Behörden und Betriebe haben ein solches System bereits – andere könnte es vor Probleme stellen.

Arbeitnehmervertreter bewerten das Urteil positiv. Die IG Metall Neustadt sehe die Schutzrechte für Arbeitnehmer gestärkt, erklärt Harald Lange, zweiter Bevollmächtigter der IG Metall in Neustadt: „Unmittelbar vor den Europawahlen können die Arbeitnehmer erleben, was die EU für sie tun kann“. Durch das Urteil werde festgeschrieben, was schon lange vorgeschrieben sein sollte. Denn ohne eine sinnvolle Dokumentation der Arbeitszeiten könnten viele Schutzrechte nicht eingehalten werden. Längere Pausen zwischen Arbeitstagen beispielsweise hält der IG-Metall-Sprecher für unabdingbar: „Rund um die Uhr erreichbar zu sein und zu jeder Tages- und Nachtzeit E-Mails zu beantwortn – das hält doch kein Mensch aus!“ Dass sich Burnout und psychische Erkrankungen in den letzten Jahren häufen, führt Lange auf diese Entwicklung zurück.

Bußgelder 50 000 Euro aufwärts

Für Behörden und größere Unternehmen stellt das Urteil nun größtenteils kein Problem dar: Viele haben bereits Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten. Für die Baufirma Speeter in Bornheim beispielsweise ändere sich vorerst nichts, erklärt Geschäftsführer Daniel Bosch. Bei Speeter werden sämtliche Arbeitszeiten bereits mit einer Stechuhr erfasst. Bald werde aber auf eine elektronische Erfassung umgestellt. „Kleinere Betriebe mit wenig Mitarbeitern könnten eher Probleme bekommen“, mutmaßt er.

Alexander Grimm, Geschäftsführer des Landauer Sanitärbetriebs Quinttus, kann das teilweise bestätigen – allerdings stand er vor den Problemen bereits vor einigen Jahren: „Wegen neuen Regelungen des Zolls kam das alles vor viereinhalb Jahren schon auf uns zu. Damals hat das aber keine Sau interessiert“, ärgert sich Grimm. Seit über vier Jahren müssten mittelständische Handwerksbetriebe die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sorgfältig erfassen. „Wenn das Zollamt kontrolliert und einen Fehler bei der Erfassung findet, werden Bußgelder von 50.000 Euro aufwärts fällig – da kann ich meinen Betrieb schließen“, sagt Grimm. Als die Regelung eingeführt wurde, ärgerte er sich vor allem über den Verwaltungsaufwand: „Wenn zwei Mitarbeiter noch am späten Nachmittag bis zu den Knöcheln im Wasser stehen und noch drei Stunden arbeiten, können sie die Zeiten nicht mehr eintragen. Das Büro ist dann zu“, erklärt er. Inzwischen habe sich der 20-köpfige Betrieb aber an die Erfassung gewöhnt und das System laufe rund.

Mit einem Fuß im Gefängnis

Probleme könnte das Urteil also eher für kleine Betriebe bedeuten, die die Zeiten noch nicht genau erfassen. Auch für Landwirte könnte es schwierig werden, da diese auf Saisonarbeiter angewiesen sind und bei denen zu manchen Zeiten deutlich mehr Arbeit anfällt, als sonst. Die angefragten Winzer wollten sich gegenüber der RHEINPFALZ nicht zu dem Thema äußern.

Auch für Gastronomen kann das Urteil problematisch werden. Marcel Fritsch, Inhaber der Landauer Bar Bengels, vermutet, dass einige Kneipiers Arbeitszeitenregelungen umgehen. Für ihn käme das nicht infrage: „Lieber würde ich schließen, als mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen“, sagt er. Er erfasse die Stunden der Mitarbeiter seit einigen Jahren. „Wir arbeiten mit einem Zeitkontingent. Die Mitarbeiter schreiben ihre Stunden auf, Überstunden können dann abgefeiert werden“, sagt Fritsch. Dadurch, dass es im Bengels nur Schichten von bis zu fünf Stunden gebe, würden Maximalarbeitszeit oder Pausenregelungen eingehalten. Problematisch sei eher der hohe Mindestlohn, der inzwischen gilt. „Früher konnten Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis 80 Stunden im Monat arbeiten. Inzwischen sind das nur noch 47“, erklärt Fritsch.

Nichts Neues für Behörden

Für Behörden wird sich voraussichtlich kaum etwas ändern: Bei der Agentur für Arbeit zum Beispiel laufe die Erfassung bereits elektronisch, sagt Pressesprecherin Anke Spittka. Vor Ort können Mitarbeiter mit einer Chipkarte an der Eingangstür ein- und ausstempeln. Gleichzeitig könne die Arbeitszeit auch online eingetragen werden, wenn Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten. Auch Abendtermine seien daher kein Problem, da die Arbeitszeit am nächsten morgen online nachgetragen werden kann. „Ich gehe davon aus, dass unsere Regelungen bereits dem neuen Urteil des EuGH entsprechen“, sagt Spittka.

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