Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Lärm und Fotovoltaik

Ob der lange Gebäuderiegel je so gebaut wird, ist offen. Genehmigt wird jetzt nur ein kleinerer rechter Teil.
Ob der lange Gebäuderiegel je so gebaut wird, ist offen. Genehmigt wird jetzt nur ein kleinerer rechter Teil.

Der Bauausschuss hat mehrheitlich dafür gestimmt, den Fitter-Campus an der Paul-von-Denis-Straße in zwei Abschnitten zu genehmigen. Für den zweiten Bauabschnitt will die Stadt Auflagen machen, die in Widerspruch zu den Plänen des Bauherrn stehen.

Aus einer von der SPD befürchteten Salamitaktik (Zitat Florian Maier) wird nichts werden: Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) erwartet nicht, dass mit dem ersten Bauabschnitt für das Wohn- und Gewerbegebäude Vorfestlegungen getroffen werden, die zu Lasten der Nachbarn gehen würden, wenn der zweite, größere Bauabschnitt noch kommt. Namens der CDU hat Bernd Löffel dafür gesorgt, dass eine Sorge der Nachbarn – dass man ihnen vom Dach aus in Gärten oder Wohnungen schaut – zumindest geringer wird. Die CDU hat durchgesetzt, dass die Brüstung der Dachterrasse so weit zurückgesetzt wird, dass man sie von unten nicht sieht. Dadurch wird auch der Blickwinkel von oben deutlich flacher.

Nicht mehr diskutiert wurde eine Hauptsorge der Anlieger: nächtlicher Lärm von oben, sei es durch Gastronomie, sei es durch private Dachnutzungen beim Sport oder bei der Schorle in der Sommernacht. Dieses Problem hält die Verwaltung aufgrund eines Lärmgutachtens für ausgeräumt, während Anlieger fürchten, dass die dem Gutachten zugrundliegende Besucherzahl in luftiger Höhe nicht kontrolliert wird und schnell überschritten werden kann.

Streitthema Fotovoltaik

Nicht glücklich war der Bauausschuss über den Verzicht des Bauherrn auf die Fotovoltaikanlage. Diese sollte aufgeständert werden, um den nötigen Platz für diverse Dachnutzungen freizulassen. Sie war vom Ausschuss aber schon im Dezember abgelehnt worden, weil sie wie ein weiteres, aber nicht genehmigungsfähiges Geschoss wirken könnte. Der Bauherr argumentiert mit juristischer Unterstützung, dass es sich um ein technisches Bauteil handelt, das unabhängig von Geschossvorgaben ist. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass es darüber noch zu einem Rechtsstreit kommt.

Bauamtsleiter Christoph Kamplade erläuterte, dass das Projekt schon vor der Solarinitiative der Stadt gestartet worden sei und die Stadt den Bauherrn beim ersten Bauabschnitt nicht zu Fotovoltaik verpflichten könne. Die CDU hofft, dass er die jetzt durch das Verschieben der Brüstung freiwerdenden Flächen vielleicht doch noch für die regenerative Energieerzeugung nutzt.

Autos fahren Aufzug

Hirsch sagte, dass die Solarrichtlinie bei einem zweiten Bauabschnitt greifen würde und dem Bauherrn Energiegewinnung aus Sonnenlicht vorgeschrieben werden könne – aber ohne Aufständerung. Das würde bedeuten, dass die Module direkt auf dem Dach stehen müssen und Platz für sonstige Freizeitnutzungen einschränken. Der Oberbürgermeister betonte auch, dass der Bauausschuss den Verkauf des zweiten Grundstücks in der Hand habe und an Bedingungen knüpfen könne.

Der Bauausschuss hat einer zusätzlichen Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplans zugestimmt: Weil der Nordabschnitt des Fitter-Campus auch ohne südliche Fortsetzung funktionieren muss, aber der Platz für eine Rampe in die Tiefgarage fehlt, soll ein Autolift Fahrzeuge in den Keller befördern. Das Lifthäuschen überschreitet die Baugrenzen geringfügig.

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