Landau / SÜW
Stadt und Kreis vor Ausgangssperre
Die Stadt Landau und der Kreis Südliche Weinstraße werden am Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen, derzufolge die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich verschärft werden. Wie die Kommunen mitteilen, tritt die Verfügung am Donnerstag, 0 Uhr, in Kraft.
Stadt und Kreis liegen jeweils seit Dienstag den dritten Tag in Folge bei einer Inzidenz (Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage) über 100. Laut der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung ist die Verschärfung der Regeln zwingend notwendig. Der geplanten Allgemeinverfügung zufolge muss die Außengastronomie schließen, teilen die Kommunen mit. Die Gastronomen hatten erst kürzlich eine Luftballonaktion angekündigt, auch die Hotelbranche protestiert seit Monaten deutlich gegen die Schließung. Zuletzt hatte dies Arnold Neu, früherer Chef des Hotels Leinsweiler Hof, in sozialen Netzwerken getan (siehe Bild).
Kommunen hatten versucht, Ausgangssperre zu verhindern
Es wird auch eine Ausgangssperre in beiden Kommunen von 21 bis 5 Uhr geben. Das war zunächst unklar, denn Stadt und Kreis hatten sich an das Mainzer Gesundheitsministerium gewandt, um diese zu verhindern. Hintergrund des Ersuchens ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz aus der vergangenen Woche. Das hatte in einem Eilentscheid die laut Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vorgeschriebene Ausgangssperre der Stadt Mainz aufgehoben. Die Ausgangssperre sei bei „vorläufiger Betrachtung (...) materiell rechtswidrig“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Nach dem Urteil haben die Stadt Mainz sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms ihre Ausgangssperren aufgehoben.
„Der Schutzzweck der Ausgangsbeschränkungen ist nicht schlüssig nachzuvollziehen. Ich kann diese starke Einschränkung der Persönlichkeitsrechte daher nicht vertreten“, begründete SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt (CDU). Das Land ist dem aber nicht gefolgt, das Gesundheitsministerium hat die Kommunen angewiesen, die Ausgangssperre zu verhängen. Nun gilt: Zwischen 21 und 5 Uhr darf der öffentliche Raum nur noch mit triftigem Grund betretetn werden. Dazu gehören der Gang zum Arbeitsplatz oder von diesem nach Hause, der Besuch von Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Kinder oder Geschwister. Weiterhin besucht werden dürfen Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen.
Auch Geschäfte schließen früher
„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, kommentieren Seefeldt und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) die Ausgangssperre. Jedoch werden sie der Aufforderung des Landes nachkommen, heißt es in der Mitteilung von Stadt und Kreis.
Weiterhin ist vorgeschrieben, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet ist. Kinder bis einschließlich sechs Jahre zählen nicht mit. Alle Geschäfte – auch Lebensmittelversorger – müssen spätestens um 21 Uhr schließen.
Bundesnotbremse kommt
Die verschärften Regeln können gemäß der derzeitigen Rechtslage frühestens aufgehoben werden, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter der 100er-Marke liegt.
Der Bundestag will am Mittwoch die Bundesnotbremse verabschieden, am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen. In dem Bundesgesetz sind beispielsweise Ausgangsbeschränkungen erst ab 22 Uhr vorgesehen. Die Landesverordnung werde in den noch abweichenden Punkten an die Vorgaben des Bundesgesetzes angepasst, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).