Landau Soldaten trotzen Tanzverbot

Die Soldaten verbrachten die wenigen Stunden ihrer dienstfreien Zeit oft in Gastwirtschaften. Unser Foto zeigt eine Wirtshaussze
Die Soldaten verbrachten die wenigen Stunden ihrer dienstfreien Zeit oft in Gastwirtschaften. Unser Foto zeigt eine Wirtshausszene aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg.

Im 19. Jahrhundert boten den Soldaten der Garnisonsstadt Germersheim Feste und Jahrmärkte Abwechslung im monotonen Festungsalltag. Berichte über „Raufhändel“ anlässlich der Sondernheimer Kerwe des Jahres 1860 und im Zusammenhang mit dem Lingenfelder Jahrmarkt 1862 zeigen, dass diese Veranstaltungen aber auch ein „Ventil“ darstellten, um – nach reichlichem Alkoholkonsum – angestaute Aggressionen abzubauen.

Aktenkundig wurden auch Vorfälle anlässlich der Kirchweih im nahegelegenen Westheim: 1886 kam es zu unschönen Szenen, als ein Patrouillen-Unteroffizier, der ein wachsames Auge auf das Betragen der Germersheimer Militärangehörigen in der Öffentlichkeit werfen sollte, von örtlichen Zivilsten beleidigt wurde. Das Bezirksamt Germersheim stellte, nachdem der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel hatte, fest, dass es bei derartigen Gelegenheiten oft zu Ausschreitungen kam, insbesondere dann, wenn die „Gemüter erhitzt“ waren. Etwas gesitteter ging es dagegen bei Tanzbelustigungen zu, welche umsatzorientierte Germersheimer Wirtsleute in regelmäßigen Abständen sonntags veranstalteten. Das galt allerdings nicht für Faschingsveranstaltungen, bei denen man gerne den Zeitpunkt des Zapfenstreichs „übersah“ und erst sehr spät oder am folgenden Tag wieder in die Kaserne zurückkehrte. „Ernüchternd“ wirkten da die Maßnahmen, die im Februar 1862 gegen einen in Germersheim garnisonierten Korporal ergriffen wurden, der wegen „nächtlichen Aussteigens und Ausbleibens aus der Kaserne bis zum andern Morgen 5 Uhr“ disziplinarisch belangt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass er gegen die von der Polizei verfügte Festnahme einer „liederlichen Dirne“ eingegriffen hatte. Nicht besser erging es einem Soldaten, der zum Wachdienst eingeteilt war und wohl zum Schutz seiner zu spät zurückkehrenden Kameraden „unthätig“ falsche Rapporte erstattet hatte. Nicht weniger als 32 Soldaten der Garnison Germersheim – allesamt Bedienstete und Burschen von Offizieren – hatten sich im Januar des Jahres 1867 vor ihrem Disziplinarvorgesetzten zu verantworten. Ihr „Vergehen“: eine am 1. Januar im Gasthaus Morvilius organisierte Tanzveranstaltung, die ohne behördliche Genehmigung und entgegen des ausdrücklichen Verbots stattgefunden hatte. Obwohl die Erlaubnis ordnungsgemäß beantragt worden war, hatte das königliche Bezirksamt einen negativen Bescheid erlassen. Unter Hinweise auf „allerhöchste Verordnungen“, Gesetze und Vorschriften wurde den Amüsierwilligen eröffnet, dass die Abhaltung von Tanzmusik am 1. Januar generell verboten sei. Gegen eine „gesellige Unterhaltung“ ohne Tanz hatte die Behörde indes nichts einzuwenden. Die 32 Offiziersbediensteten, zu deren Wortführern sich die Soldaten Konrad Frisch und Johann Daiser gemacht hatten, wollten sich mit Vorschriften oder Verboten offenbar nicht zufriedengeben: Der Saal der Wirtschaft Morvilius in der Lilienstraße wurde angemietet, die Festivität fand in Anwesenheit des dazu eingeladenen weiblichen Dienstpersonals Germersheimer Bürger plangemäß statt. Doch bereits um 10 Uhr abends wurde das gesellige Treiben durch das persönliche Erscheinen des Polizeikommissärs jäh unterbrochen, der – allerdings ohne Erfolg - die sofortige Beendung der Tanzmusik forderte. Auch die Ermahnungen des zwei Stunden später entsandten Polizeidieners Kramer fruchteten nicht: Er musste sich zudem den Spott einzelner Soldaten gefallen lassen. Darunter tat sich Oberkanonier Philipp Wemmer besonders hervor, der von behördlichen „Schikanen“ sprach und den Vertreter lokaler Obrigkeit mit höhnischen Worten abfertigte. Damit war das Maß offenbar voll: Die Offiziersbediensteten wurden bald darauf aufgrund ihrer „frechen Auflehnung gegen die bestehenden Gesetze“ und der „muthwilligen Missachtung obrigkeitlicher Verfügungen“ zu Vernehmungen einbestellt. Der Germersheimer Festungsgouverneur Generalleutnant Ritter von Krazeisen erteilte eine „ernstlichen Rüge“: Konrad Frisch und Johann Daiser wurden für die Nichtbeachtung des Veranstaltungsverbots mit einer Strafe von jeweils vier Gulden belegt. Oberkanonier Wemmer, der es gewagt hatte, den in Ausübung seiner Amtspflichten begriffenen Polizeidiener zu beleidigen, büßte sein Verhalten ebenfalls mit vier Gulden. Mit den übrigen 29 Beteiligten verfuhr von Krazeisen deutlich milder. Info In der „Marktplatz regional“-Ausgabe der Vorwoche (4. April) ist der erste Teil über den Soldatenalltag und die Kritik der Offiziere am Unterhaltungsangebot in der Garnisonsstadt erschienen. Die beiden Texte sind Teil unserer fortlaufenden Reihe „Geschichten aus der Geschichte“.

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