Landau
SEK bricht Wohnungstür auf
Markus Weiß traut am Mittwoch, 17. August, seinen Augen nicht: Gegen 10.45 Uhr kocht er gerade Kaffee für Stammgäste, da stürmt vermummte und bewaffnete Polizei an seinem Café „Danziger“ am gleichnamigen Platz im Horst vorbei. „Oh, da muss was irgendwo in der Nachbarschaft los sein“, denkt der 50-Jährige noch, doch das Spezialeinsatzkommando legt Leitern an Weiß’ Haus an, steigt auf den Balkon im ersten Stock, dringt von dort in den Hausflur vor und bricht die Tür zur Wohnung Weiß auf.
„Ich habe in meinem ganzen Leben noch keinen Joint geraucht“, sagt Weiß. Doch jetzt geht es nicht um einen Joint, es geht um den gewerbsmäßigen Anbau von Cannabis und den Handel mit Drogen, wie sich der Verdächtigte nach und nach zusammenreimt.
Szene wie im Krimi
Als er nach dem Rechten schaut, weil er zunächst noch glaubt, es sei etwas bei seinen Mietern in der zweiten Wohnung im Obergeschoss passiert, stehen im Treppenhaus, in dem kleinen Flur oben und in seiner Wohnung zahlreiche Polizisten in kompletter Schutzausstattung, so wie man das aus Fernsehkrimis kennt. „Die waren korrekt“, bescheinigt ihnen der verdutzte Mann, aber sie hätten sich auch nicht sonderlich in die Karten schauen lassen, als sie ihn durch die aufgebrochene Tür hereinkomplimentiert hätten.
Weiß wird ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landau für Wohnung, Nebenräume, persönlichen Besitz und Kraftfahrzeug präsentiert, und darin wird er als Beschuldigter geführt. „Ich war total baff“, sagt der Gastronom. Gegen ihn bestehe der Verdacht des Anbaus von Betäubungsmitteln, genauer: von Marihuanapflanzen (Hanf). Begründet wird dies mit Fotos aus einem anderen Verfahren. Tatsächlich sei ihm ein Bild gezeigt worden, das seinen Balkon und verdächtige Pflanzen zeige, sagt Weiß. Nur: Aktuell könnten diese Bilder keinesfalls sein.
Verdächtiger Vormieter
Weiß vermutet, dass sie zu Zeiten eines früheren Mieters angefertigt worden sind, der schon zu Jahresbeginn gekündigt habe, gerade als Weiß ihn wegen Mietrückständen selbst rausschmeißen wollte. Er habe zwar die komplette Wohnung renovieren müssen, weil sie verdreckt und vernachlässigt gewesen sei, doch Hinweise auf Rauschgiftanbau habe er nicht gefunden. Allerdings reimen sich nachträglich ein paar Dinge für Weiß zusammen: Der Mieter, der immer „merkwürdig drauf gewesen“ sei, habe auf dem kleinen, halb überdachten Balkon, der vom Hausflur abgeht, schwarze Planen als Sichtschutz angebracht gehabt, und ihm sei berichtet worden, dass der Mann auffällig viel Gartenerde nach oben getragen habe. Außerdem sollen nachts viele junge Leute jeweils kurz in dem Haus ein und aus gegangen seien.
Auf dem Wohnzimmertisch in Weiß’ Wohnung liegen ein paar Rollen Kleingeld, die er für das Café braucht. Sie werden argwöhnisch von der Polizei beäugt, doch welcher Dealer macht sich wohl die Mühe, seine Einnahmen für die Einzahlung bei der Hausbank so vorzubereiten? Auch das Klavier und die herumliegenden Noten wollen nicht so recht zum Bild eines Kriminellen im Drogensumpf passen.
Spürhund verdreckt Sofa
Trotzdem schauen sich die Beamten in Weiß’ moderner, aber nur sparsam möblierter Wohnung um. Das Bett ist verrutscht, auf einer frisch gestrichenen Wand bleibt ein Handabdruck zurück, die weiße, nagelneue Sofagarnitur ist schmutzig. Weiß vermutet einen Drogenspürhund mit dreckigen Pfoten als Verursacher. Finden tut die Polizei nichts, schon nach etwa 20 Minuten ist der Spuk vorbei – vielleicht ein Indiz, dass die Beamten selbst nicht mehr von ihrem Einsatz überzeugt waren. Doch zuvor muss Weiß noch eine Urinprobe abgeben.
Die von Weiß beauftragte Anwältin versichert ihm, dass alle Vorwürfe fallengelassen würden. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft regt sie „bereits jetzt an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen“.
Geschäftsschädigender Vorfall
Der Beschuldigte Weiß wird zum Opfer Weiß. Denn der Gastronom aus Leidenschaft fürchtet, dass ihm dieser Zwischenfall sein ohnehin schwieriges Geschäft in einem schwierigen Viertel kaputtmacht. „Das ist Ihr Todesstoß“, sagen Kunden schon wenig später zu Weiß, der all sein Erspartes in das Café gesteckt hat, das er in der früheren Apotheke eingerichtet hat. Denn natürlich sorgt der Einsatz für Aufsehen, überall in der Nachbarschaft treten die Menschen auf die Balkone. Das Geschehen geht rum wie ein Lauffeuer, und am nächsten Morgen bleibt der helle Gastraum leer. Vermutlich hätten die Leute sich gedacht: „Beim Drogenbäcker kaufen wir nix“, sagt Weiß, der sich erst im Januar mit dem Bäckerei-Café selbstständig gemacht und viel Geld und Zeit in den Aufbau investiert hat. Er sorgt sich jetzt massiv um seine Zukunft. Noch sind seine Schäden nicht ersetzt, und er hat auch kein offizielles Schreiben, mit dem er seine Unschuld beweisen könnte – abgesehen von dem wenig aussagekräftigen Protokoll der Durchsuchung, in dem es nur heißt, dass keine Beweismittel sichergestellt wurden.
Natürlich: Weiß könnte gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde einlegen, doch das würde im Nachhinein nichts mehr ändern. Gesucht hatten die Polizisten Beweismittel, insbesondere Marihuanapflanzen, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelutensilien und Aufzeichnungen über Betäubungsmittelgeschäfte.
War das verhältnismäßig?
Ein wenig Skepsis ist allerdings angebracht bei dem letzten Absatz in dem vom Amtsgericht Landau ausgefertigten Dokument: „Die beantragte Maßnahme erscheint auch verhältnismäßig: Die vorbezeichneten Gegenstände sind für die weitere Sachaufklärung von erheblicher Bedeutung und nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen zu erlangen. Nach dem Stand der Ermittlungen besteht eine ausreichend hohe Auffindewahrscheinlichkeit und es kommt die Verurteilung zu einer mehr als geringfügigen Sanktion in Betracht.“
Eine für Weiß mehr als geringfügige Sanktion steht auch ohne Verhandlung schon fest: Obwohl unschuldig, muss er sehen, wie er seine Kundschaft davon überzeugt und die Gäste wieder in sein Café bekommt.
Entschädigung nur für Sachschäden
Die Landauer Kripo will sich zu laufenden Verfahren nicht äußern, auch nicht zur Frage, ob das SEK nötig war. Die Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage nur mit, dass sie gegen zwei Personen wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln ermittelt, die nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen die durchsuchte Wohnung genutzt haben sollen. Doch die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, weitere Auskünfte daher nicht möglich.
Im Übrigen verweist die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Das heißt, dass Weiß der materielle Schaden erstattet wird, „wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird oder wenn die von der Maßnahme betroffene Person freigesprochen wird“, so Möhlig.
