Landau
Rote Streifen für Radfahrer viel zu eng?
Beim bundesweiten ADFC-Fahrradklimatest hat Landau einen großen Sprung nach vorne gemacht – zumindest in der Kategorie „Aufholer“. Diese Aufholjagd ist an immer mehr Stellen im Stadtgebiet zu sehen. So hat die Stadt zuletzt im Nordring mehrere Kreuzungen radfahrerfreundlich umgestaltet. Doch an den roten Aufstellflächen für Radler vor den Autos an den Ampeln gibt es Kritik. Und die kommt nicht nur von eingefleischten Autofahrern, die sich ausgebremst fühlen und über Sinn und Unsinn der Markierungen auf den Leserbriefseiten vom 17. und 25. Mai diskutiert haben, sondern auch von Erhardt Vortanz, Referent für Radtourismus beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Rheinland-Pfalz. Das ist insofern bemerkenswert, als er selbst für die Stadt in Sachen Radfahren beratend tätig ist.
Schutzstreifen sollten breiter sein
Vortanz begrüßt es, dass Landau „den Radverkehr mehr sichtbar macht“. Er „riecht den politischen Willen“, etwas für schwächere Verkehrsteilnehmer zu tun, und er hat auch den Eindruck, dass sich das Klima zwischen Auto- und Radfahrern verbessert hat. Auch die roten Aufstellflächen findet er als „Signal an Autofahrer, dass sie nicht allein unterwegs sind“ grundsätzlich gut. Aber er meldet Zweifel bei der Ausführung an. Denn zu den roten Aufstellflächen, die im Übrigen vom Bundesumweltministerium gefördert wurden, führen schmale rote Spuren, auf denen Radler an wartenden Autos vorbei in die Pole-Position gelangen sollen. Ziel der roten Spur sei es, Autofahrer in ihrer Fahrspur optisch möglichst weit nach links zu drücken, sagt Vortanz. Doch aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse funktioniere das nicht gut. Denn nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) seien diese roten Spuren viel zu eng. Die ERA sind ein technisches Regelwerk für Planung, Entwurf und Betrieb von Radwegen, das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben wird – so etwas wie die Bibel der Radwegeplaner.
Konkret interpretiert Vortanz die roten Spuren als Schutzstreifen, die für Radler gedacht sind, bei Bedarf aber auch von Autofahrern genutzt werden dürfen. Solche Schutzstreifen sollten möglichst 1,50 Meter breit sein, mindestens jedoch 1,25 Meter, aber dieses Maß werde im Nordring nirgends erreicht.
Stadtverwaltung widerspricht ihrem Berater
Doch die Einschätzung, worum es sich bei den roten Streifen handelt, teilt die Abteilung Mobilität der Stadt nicht: Schutzstreifen seien durchgängige Verbindungen. Einen solchen, mit einer gestrichelten Linie von der Fahrbahn abgeteilten Schutzstreifen gibt es beispielsweise in der Annweilerstraße, wo der Platz für einen vollwertigen Radweg fehlt.
Die Stadt will die roten Spuren nicht als Schutzstreifen verstanden wissen, sondern lediglich als Hinweis an Autofahrer mit der Botschaft: „Vorsicht, bitte haltet diese Bereiche für Radfahrende frei und haltet euch links.“ Natürlich wäre es besser, wenn die Streifen noch breiter sein könnten, räumt die Stadt ein, aber leider stehe halt nicht mehr Fläche zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung stellen die Markierungen trotzdem einen Vorteil für Radfahrende dar und machen die Verkehrsteilnahme für sie bequemer und sicherer.
Schritttempo auf dem Bürgersteig
Trotz der neuen Rad-Markierungen bleibt im Nordring die Möglichkeit bestehen, auf dem Bürgersteig zu radeln. Das hält Vortanz einerseits für sinnvoll, weil es auch ängstliche Radfahrer gebe, die sich dort sicherer fühlten. Er hält dieses Sicherheitsempfinden jedoch für trügerisch, denn nach schon älteren Untersuchungen und aus eigener schmerzlicher Erfahrung ist Vortanz überzeugt, dass Radfahrer auf Bürgersteigen von abbiegenden Autofahrern leicht übersehen werden. Sie seien auf der Fahrbahn am sichersten unterwegs. Vortanz bezweifelt zudem, dass Radfahrern auf dem Bürgersteig bewusst ist, dass sie „dort nur Gast sind“ und in angemessener Geschwindigkeit zu fahren haben, also Schritttempo.
Die Stadtverwaltung bestätigt, dass Radfahrende im Nordring früher den Gehweg benutzen mussten. Es sei jedoch zu Unfällen mit Autos gekommen, die von angrenzenden Grundstücken kamen. Daher sei die Benutzungspflicht aufgehoben worden. Diesen Status quo habe man mit den Markierungen beibehalten, weil Radler dann frei entscheiden können, wo sie sich besser aufgehoben fühlen.
Stadt: Platz reicht nicht
Eher eine Randbemerkung ist der Fakt, dass laut der jüngsten Fassung der Straßenverkehrsordnung Autofahrer beim Überholen mindestens 1,50 Meter Seitenabstand zu Fußgängern und Radfahrern halten müssen, außerorts sogar zwei Meter. Auch das bestätigt die Stadt. Aber dieses Problem sei nicht auf den Nordring beschränkt, sondern gelte nahezu für die gesamte Innenstadt. Doch diesen Platz gebe es nicht, beklagt Vortanz. Ein RHEINPFALZ-Leser hat diesen von der Stadt weder zu verantwortenden, noch zu beeinflussenden Punkt als Absicht interpretiert, den motorisierten Verkehr auszubremsen und alles dem Rad-Tempo unterzuordnen.