Herxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Rechenschwäche: Familien bekommen wenig Unterstützung

 Marah Hilzendegen – hier mit ihren Eltern Lydia und Jonas – leidet an Rechenschwäche. Die Familie fühlt sich nicht ausreichend
Marah Hilzendegen – hier mit ihren Eltern Lydia und Jonas – leidet an Rechenschwäche. Die Familie fühlt sich nicht ausreichend unterstützt.

Wer sich schwertut, Matheaufgaben zu verstehen und zu lösen, kann unter einer Rechenschwäche leiden. Es gibt einen Fachbegriff dafür: Dyskalkulie. Doch an Unterstützung zur Förderung der Kinder mangelt es, berichtet eine Herxheimer Familie.

Den Eltern der neunjährigen Marah fiel bereits vor deren Einschulung auf, dass Zahlen nicht ihre Stärke sind. „Sie konnte weder vorwärts noch rückwärts zählen“, erinnert sich ihr Vater Jonas Hilzendegen. „Alleine schon ihr die Zahlen beizubringen, war sehr schwierig.“ Das kam nicht von ungefähr. Gegen Ende der ersten Klasse stellte das Landauer Caritas-Frühförderzentrum St. Laurentius und Paulus beim Herxheimer Mädchen eine Dyskalkulie fest, was im Volksmund gerne auch Rechenschwäche bezeichnet wird.

An einer Dyskalkulie leiden Menschen, die kein Verständnis für Mengen und Zahlen haben. Diese Schwäche muss allerdings besonders ausgeprägt sein. Ein Kind muss dann im Rechnen deutlich schlechtere Leistungen zeigen, als man es von ihm aufgrund seiner Intelligenz und seines Alters erwarten würde. Wenn es beispielsweise nur in Mathe versagt, in allen anderen Fächern jedoch gute bis durchschnittliche Leistungen bringt.

Problem an Schulen abgewälzt?

Diese Störung wird jedoch selten diagnostiziert, wie Annette Höinghaus vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie berichtet: „Etwa drei bis acht Prozent aller Menschen sind von einer Dyskalkulie betroffen.“ Dabei wirkt sich die Rechenschwäche auf viele Bereiche im Alltag aus: „Betroffene haben oftmals kein Zeitgefühl und auch das Lernen der Uhrzeit ist für sie ein Problem. Kinder mit einer Dyskalkulie haben auch Probleme Mengen, Gewichte und Entfernungen einzuschätzen oder auch beim Einkaufen mit Bargeld zu bezahlen.“

Im Vorschulalter wurde bei Marah bereits eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) festgestellt. Das Landauer Frühförderzentrum der Caritas war und ist Ansprechpartner dafür, für die Behandlung der später bei ihr diagnostizierten Dyskalkulie ist sie aber nicht zuständig. Marahs Vater wundert sich darüber: „Das Frühförderzentrum stellt die Diagnose und wälzt anschließend das Thema an die Schulen ab.“

Krankenkassen tragen Kosten nicht

Psychologin Anne Rothe-Winnen vom Frühförderzentrum teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit: „Obwohl Dyskalkulie eine anerkannte Störung im Sinne einer Krankheit ist, sehen sich die Krankenkassen nicht in der Pflicht, Kosten zu tragen, da es sich um schulische, also pädagogische Inhalte handelt.“ Laut Schulgesetz seien alle Schulen dazu angehalten, Kinder mit Teilleistungsstörungen, zu der auch eine Dyskalkulie hinzugezählt wird, zu fördern.

Marah geht in die Herxheimer Grundschule. Die Hilzendegens möchten vermeiden, dass ihre Tochter auf eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule wechselt. Denn bei IQ-Tests, die ebenfalls im Förderzentrum durchgeführt wurden, habe sie durchschnittlich abgeschnitten. Zudem sei sie in anderen Fächern gut, betont Mama Lydia.

Familie bleibt auf Kosten sitzen

Das einzige Mal, dass Marah unter ihrer Lernschwäche litt, war, als sie von der zweiten Klasse zurück in die erste gestuft wurde, berichten ihre Eltern. Inzwischen fühlt sich die Neunjährige in ihrer Klasse sehr wohl. Sie wisse, dass sie Mathe nicht so gut könne wie Gleichaltrige. Sie sagt selbst: „Ich habe mich daran gewöhnt, dass ich bei Plus und Minus andere Aufgaben mache als die anderen Kinder.“ Beim Multiplizieren und Dividieren nimmt sie normal am Unterricht teil.

In der Grundschule erhält Marah einmal wöchentlich Nachhilfe. Schulleiter Bernd Rieder erklärt: „Die Uni Landau führt bei uns das Programm Aufholen nach Corona – Mathestark durch. Hierfür wurde unter anderem Marah ausgewählt.“ Für die Eltern reicht diese Förderung allerdings nicht aus. „Eigentlich müsste Marah jeden Tag Nachhilfe bekommen. Wir machen das mit ihr, aber wir sind nicht passend qualifiziert“, sagt Jonas Hilzendegen. Der Vater kritisiert zudem, dass die Familie auf den Kosten zusätzlicher Förderungen sitzenbleibt.

Wo gibt’s noch Hilfe?

Kosten, welche die Herxheimer Familien in die Rechenlernmethode Würfelhauskonzept investiert, worauf auch die Herxheimer Grundschule und die Nordringschule in Landau setzen. In Kursen werden Teilnehmern Mengen bis 1000 bildlich in Würfelbildern dargestellt. Die Kinder kommen somit vom abzählenden Rechnen weg, erklärt Christine Strauss-Ehret, die Entwicklerin des Konzepts. Die monatlichen Kursgebühren von 300 Euro und die Materialgebühren müssen die Eltern jedoch selbst tragen.

Wo und wie erhalten Betroffene sonst noch Hilfe? In einigen Kommunen im Land gibt es Förder- und Beratungszentren, welche in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße allerdings noch fehlen. Dafür besteht für Familien die Möglichkeit, dass das Jugendamt anteilig die Kosten einer außerschulischen Förderung ihrer Sprösslinge übernimmt. Auf Nachfrage antwortet Pressesprecherin Ricarda Bodenseh gemeinsam für die Stadt Landau und den Kreis SÜW: „Eine Förderung durch die Jugendämter ist dann möglich, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht, diese durch eine anerkannte fachärztliche Stellungnahme auf Grundlage der internationalen Klassifikation dargestellt wird und die Beeinträchtigung längerfristig und nachhaltig die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.“

Eine weitere Unterstützung kann die Beantragung von Pflegegeld sein. Darauf weist Michaela Gehms, Sprecherin vom Medizinischen Dienst Bund in Essen hin: „Wenn Kinder eine Behinderung haben und pflegebedürftig sind, weil sie zum Beispiel bei der Selbstversorgung, bei der Mobilität oder beim Umgang mit Therapien umfassende Unterstützung brauchen, dann kann ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen.“ Die Eltern können hierzu bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit werde dann durch den Medizinischen Dienst in einem Gutachten festgestellt, meist im persönlichen Hausbesuch. „Die Leistungen erhält die Familie dann von der Pflegekasse.“

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