Landau Plakatekleber angeklagt

Die Werbung für den Herbstmarkt ist mehrfach überklebt.
Die Werbung für den Herbstmarkt ist mehrfach überklebt.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 55-jährigen Plakatekleber von Landau eine neue Anklage zum Amtsgericht Landau wegen fünf Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben. Der Mann war erst am 23. März vom Landgericht Landau zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen 14 Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und 14 Fällen „normaler“ Sachbeschädigung verurteilt worden. Er hatte jedoch Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Nach gestrigen Angaben der Leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig wird ihm nun vorgeworfen, zwischen dem 27. März und dem 24. Juli in fünf Fällen sechs Verkehrsschilder, fünf Tourismusschilder der Stadt und eine private Werbeanlage mit selbst gefertigten Plakaten beklebt und beschädigt zu haben. Die waren laut Anklage so angebracht, dass die Warnfunktion von Verkehrsschildern erheblich beeinträchtigt worden sei. Die Schadenshöhe wird mit mehr als 5000 Euro angegeben. Der Mann verwendet einen nicht rückstandsfrei zu beseitigenden Sprühkleber, der Oberflächen angreift. Weil er meint, Missstände aufzudecken, will der Landauer nicht, dass seine Botschaften entfernt werden können. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage ebenso wie das Landgericht im März davon aus, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zwar vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig ist. Das Amtsgericht muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Juli hatte die Polizei den Mann nachts in flagranti erwischt. Sie hatte neben seinem Werkzeug – Teleskopstab, zwei Dosen Sprühkleber und unterschiedliche Plakate – erstmals auch das Fahrrad beschlagnahmt, weil der Mann damit zu seinen Taten radelt.

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