Landau
Plötzlich verschwunden: Der Tod des Wolfgang K.
Der Landauer Wolfgang K. ist Anfang August auf seiner Arbeit auf einer Baustelle gestorben. Da K.’s Rechte über seinen Tod hinaus gelten, haben wir ihn anonymisiert. K., Vollwaise, kinderlos und zwei Mal geschieden, hat aus Sicht der Behörden niemanden hinterlassen. Angehörige gab es ja formal keine. Also wurde K. in einem anonymen Grab beerdigt. Auf dem Weg zur letzten Ruhe haben ihn lediglich einige Arbeitskollegen begleitet. Dass K. keine Angehörigen hatte, bedeutet aber nicht, dass sich niemand um ihn Sorgen gemacht und niemand ihn vermisst hat. Beispielsweise sein Freund und Vermieter Christian Rong aus Frankweiler, aber auch seine Ex-Frauen und ein Stiefkind. Dass K. gestorben ist, haben diese erst viel, viel später erfahren. Was diese Menschen auch nicht wissen, ist, wo sich das Grab von K. befindet. Die Hinterbliebenen sind unglücklich darüber, dass niemand sie vom Tod des 55-Jährigen in Kenntnis gesetzt hat. Doch von Anfang an.
„Über Wochen täglich versucht, ihn zu erreichen“
Christian Rong war seit Jahren mit K. befreundet. Die Freundschaft begann in der Zeit, in der K. noch mit einer Ex-Frau zusammen war und deren Sohn mit groß zog. Als die Beziehung zu Ende war, ging es K. nicht gut, berichtet Rong. K. zog zur Miete in eine Wohnung Rongs in Landau ein. Die beiden blieben lose in Kontakt. Dann, von einem Moment auf den anderen, hört Rong nichts mehr von seinem Freund.
„Er wohnte da seit fünf Jahren in der Wohnung. Ich wollte dort renovieren, neue Fenster einsetzen. Über Wochen habe ich täglich versucht, ihn zu erreichen. Keiner der Mieter hatte ihn gesehen, schon lange nicht“, berichtet Rong. „Ein Anruf bei der Polizei ergab, dass ich mir einen kostenpflichtigen Auszug bei der Meldebehörde besorgen soll. Mehr Auskunft konnte man mir nicht geben.“ Es vergehen noch weitere Tage und Wochen, ohne dass Rong K. erreichen kann. Was ist passiert? Rong macht sich Sorgen.
Als K. plötzlich auch nicht mehr die Miete überweist, schrillen bei Rong die Alarmglocken. Vor der Wohnung stapelt sich die Post, die Fenster stehen offen. Als Vermieter sorgt sich Rong nicht nur um seinen Freund, sondern auch um die Immobilie. Die Gaspreise explodieren gerade, das Haus kühlt aus. Rong wühlt im Müll des Mannes und findet dessen Arbeitgeber, ein Betrieb in Herxheim, heraus. Rong nimmt Kontakt auf – und erfährt so die Nachricht. Seit drei Monaten bereits sei K. tot, berichtet man ihm am Telefon.
Ein Haustier wäre verhungert
Rong nimmt die Nachricht auf und wird nochmals bei der Polizei vorstellig, auch die Stadtverwaltung kontaktiert er. „Ja, es wurde ermittelt, ob es ein natürlicher Tod war. Man hat ihn begraben; weil man keine Angehörigen kannte, anonym.“ Wo die persönlichen Dinge K.’s sind, könne ihm niemand sagen. Es fehlen der Autoschlüssel, der Wohnungsschlüssel und weiteres Eigentum. „Vermutlich auf dem Nachlassgericht“, sagt Rong. Immerhin ist bekannt, wo das Auto steht: seit dem Tod auf dem Parkplatz des Arbeitgebers, habe dieser im berichtet, sagt Rong. „Ich selbst als Vermieter durfte die Angehörigen informieren – eine Selbstverständlichkeit als Freund – aber nicht schön.“ Damit meint er die beiden Ex-Frauen und das Stiefkind, Angehörige nach dem Gesetz hatte K. ja nicht.
Rong regt es auf, dass sich die Stadt nicht mehr Mühe gegeben hat, um die Menschen zu finden, die seinem Freund nahestanden. „Wo leben wir denn? Die Krümmung einer Gurke ist vorgegeben, aber wenn hier ein Mensch verstirbt, dann mangelt es an der geringsten Empathie. Er wurde anonym begraben, mehr erfahre ich nicht. Die Ex-Frau und die von ihm mit aufgezogenen Kinder können sich nicht verabschieden. Was wäre, ich möchte gar nicht daran denken, wenn er eine Freundin gehabt hätte, die er in der Wohnung pflegte, oder ein Tier? Die wären verhungert.“
Wer unterrichtet Angehörige?
Wie verhalten sich Polizei und Verwaltung, wenn jemand plötzlich verstirbt? Die Polizei, die meist zusammen mit dem Notarzt gerufen wird, ist hauptsächlich für die Ermittlung der Todesursache verantwortlich, erklärt Sebastian Burkhard von der Polizei Landau. „Ein Notarzt, der ja beispielsweise die Krankheitsgeschichte einer Person nicht kennt, stellt meistens nur eine vorläufige Todesursache fest.“ Das Todesermittlungsverfahren läuft solange, bis eine endgültige Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Dabei kann eine Absprache mit dem Hausarzt oder eine Obduktion helfen. Nicht zuständig ist die Polizei in der Regel für die Unterrichtung der Angehörigen. Die aus Filmen bekannte Szene, wo zwei Polizisten an der Haustür klingeln und einer Hausfrau vom Tod ihres Mannes berichten, komme in Deutschland so kaum vor. „Das heißt nicht, dass in ihrer Laufbahn nicht vielen Beamten diese Aufgabe schonmal zugefallen ist, etwa bei einem Verkehrsunfall. Aber auch da gibt es geschultes Personal vom Roten Kreuz, das sogenannte Kriseninterventionsteam, das sich dieser Pflicht in der Regel annimmt.“
Arbeitskollegen wurden verständigt
In einem Fall wie dem des Wolfgang K. obliegt es der Gemeinde, die Angehörigen zu ermitteln. Stadtsprecherin Sandra Diehl erzählt, wie das in seinem Fall abgelaufen ist. „Wir als Verwaltung wurden von der Polizei verständigt. Sie konnte nach Abschluss ihrer Ermittlungen keine Angehörigen feststellen und teilte uns das auch so mit. Wir haben daraufhin noch eigene Recherchen angestellt, allerdings mit dem gleichen Ergebnis. Der Verstorbene wurde daher durch einen Geistlichen in unserem anonymen Gräberfeld bestattet.“ Immerhin konnte einige wenige Bekannte K.’s der Beisetzung beiwohnen: Die Stadt kennt den Arbeitgeber und hatte diesen über den Termin in Kenntnis gesetzt. Einige Arbeitskollegen sind erschienen.
Die Recherche zu möglichen Hinterbliebenen, berichtet Diehl weiter, beginne gewöhnlich am Anfang des Lebens eines Menschen, also bei dessen Geburt und dem Standesamt seines Geburtsorts. Von dort werde dann weitergesucht, etwa beim Standesamt, bei dem der Verstorbene geheiratet hat – und so weiter. Gesucht werde nach allen engen Verwandten, also Kindern, Geschwistern, Eltern.
Wo wurde K. bestattet?
Doch da ist noch die offene Frage nach der Wohnung. Dem Vermieter konnte die Stadt nicht helfen, in die Räume zu kommen. Das sei Sache des Nachlassgerichts. Die Fenster in der Wohnung standen noch lange offen. Rong hätte sich zwar Zutritt zu der Wohnung verschaffen können, das ist aber gesetzlich nicht erlaubt. Die letzte Anlaufstelle ist das Nachlassgericht. Dieses habe sich lange Zeit gelassen, sagt Rong. Am vergangenen Donnerstag sei endlich jemand mit ihm dort gewesen. „Sehr kompetent, sehr freundlich, sie hat erst aktuell den Auftrag bekommen und auch schon alles erledigt“, so der Frankweilerer.
Jetzt geht es noch darum, herauszufinden, wo K. begraben wurde, damit seine Ex-Frauen, das Stiefkind und Rong Abschied nehmen können. „Beide Frauen wollen Abschied nehmen, aber das Friedhofsamt weigert sich mitzuteilen, wo er begraben ist. Dies hat sicherlich seine Gründe, aber sollte man sich nicht fragen, warum eine Person mit Freunden, Angehörigen und Kindern, die er aufgezogen hat, einfach so begraben wird? Da hat doch jemand wirklich gepennt“, meint Rong, „ist es doch ein Leichtes, die Ex-Frauen zu verständigen beziehungsweise seiner Pflicht nachzukommen, mal an der Wohnung zu klingeln oder den Vermieter anzurufen.“
Die Aufgabe der Stadt sei es gewesen, den Verstorbenen ordnungsgemäß und pietätvoll zu bestatten, was auch so geschehen sei, antwortet Stadtsprecherin Diehl. „Darüber hinaus helfen wir gerne, beispielsweise indem wir die Arbeitskollegen zur Bestattung eingeladen haben. Auch teilen wir den Ex-Frauen gerne mit, wo der Verstorbene bestattet wurde – aber nicht am Telefon. Dafür müssen sie vor Ort kommen und sich ausweisen. Das haben wir am Telefon auch so mitgeteilt. Alles andere würde gegen den Datenschutz verstoßen.“