Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nach jüngstem Brand in Wohnhaus: Was zu tun ist, wenn wichtige Dokumente weg sind

Am Ostersonntag brannte ein Mehrfamilienhaus in Bad Bergzabern. Bewohner verloren ihr Hab und Gut.
Am Ostersonntag brannte ein Mehrfamilienhaus in Bad Bergzabern. Bewohner verloren ihr Hab und Gut.

Ob Feuer, Wasser oder Diebstahl: Wenn Ausweise, Urkunden oder Verträge durch ein Unglück vernichtet werden, sind Schreck und Ärger groß. Nicht selten ist aber auch die eigene Unaufmerksamkeit schuld am Verlust. Zum Glück gibt es Ersatz.

Am Ostersonntag brannte es in einem Mehrfamilienhaus in Bad Bergzabern. Fünf Menschen waren von jetzt auf gleich obdachlos. Ihr Hab und Gut wurde teilweise oder komplett zerstört. Wo das Feuer nicht hinkam, richteten Löschwasser und geschmolzene Leitungen Schäden an. Ein Unglück, das prinzipiell jedem passieren kann. Und bei dem nicht selten wichtige Dokumente – Ausweise, Urkunden, Verträge, Zeugnisse oder  Versicherungsscheine – vernichtet werden.  Aber auch ein Wasserrohrbruch, ein Einbrecher oder die eigene Unachtsamkeit können Gründe dafür sein, warum Papiere neu beschafft werden müssen. Das ist zwar oft zeitaufwändig und kostet mitunter Geld, ist aber meistens machbar. Wichtig bei der Beschaffung von Ersatz ist, dass sich Betroffene ausweisen können. Deshalb sollte der erste Weg immer zum zuständigen Meldeamt führen, falls auch der Personalausweis weg ist.

Personalausweis und Geburtsurkunde

Ausweisdokumente werden im jeweiligen Bürgeramt bzw. Rathaus als Verlust gemeldet und neu beantragt. Grundsätzlich braucht es dafür eine Geburtsurkunde. Wenn diese in der Vergangenheit schon einmal hinterlegt wurde, steht einer Neuausstellung nichts im Weg. Ist das nicht der Fall und das Original verloren, muss die Urkunde neu beantragt werden. Möglich ist das beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Zur Legitimation muss der Betroffene sich ausweisen. Sind Personalausweis oder Reisepass aber nicht mehr vorhanden, muss zunächst eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellt und diese dem Standesamt vorgelegt werden. Eltern können außerdem für ihre Kinder, unabhängig von deren Alter, die Geburtsurkunde beim jeweiligen Geburtsstandesamt beantragen.

Die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins erfolgt nach schriftlicher Verlusterklärung.
Die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins erfolgt nach schriftlicher Verlusterklärung.

Krankenversicherungskarte

Beim Verlust der Krankenversicherungskarte genügt meist ein Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse. Der Verlust kann aber auch online, via App oder bei der Geschäftsstelle vor Ort gemeldet werden.

Führerschein

Einen neuen Führerschein gibt es bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dafür wird ein aktuelles Passbild, der Ausweis sowie eine Verlusterklärung benötigt. Der neue Führerschein wird dann bei der Bundesdruckerei bestellt. Auf Wunsch kann ein vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis – die übrigens durch den Verlust des Scheins nicht erlischt –  ausgestellt werden. Ist allerdings der alte Papierführerschein weg, müssen die Daten bei der ausstellenden Behörde erfragt werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wo man seinen Führerschein erworben hat. Ansonsten ist diese Abfrage nicht möglich, denn die alten Führerscheine sind nicht zentral registriert

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief

Ersatz für Fahrzeugpapiere können Betroffene bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen sie sich ebenfalls ausweisen können. Und nicht nur das. Wer seinen Fahrzeugschein (fachlich korrekt: Zulassungsbescheinigung I) verloren hat und Ersatz möchte, muss nachweisen, dass ihm das betreffende Fahrzeug gehört. Als Eigentumsnachweis dient der Fahrzeugbrief  (Zulassungsbescheinigung II)  sowie ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung – sofern vorhanden. Außerdem ist eine Verlusterklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Die Ersatzbescheinigung kann dann direkt ausgestellt werden. Aber: Ist auch der Fahrzeugbrief weg, kann ein Ersatzpapier nicht unmittelbar herausgegeben werden. Die alte Bescheinigung muss zunächst durch das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten werden, wie es fachsprachlich heißt. Auch eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust ist notwendig. Diese kann entfallen, wenn eine polizeiliche Bestätigung vorliegt. Erst nach Ende der sogenannten Aufbietungsfrist (in der Regel drei Wochen) gibt es die Ersatzbescheinigung.

Den neuen Reisepass gibt es beim Bürberamt, den neuen Impfapass beim Arzt.
Den neuen Reisepass gibt es beim Bürberamt, den neuen Impfapass beim Arzt.

Zeugnisse und Ausbildungsnachweise

Schulabschluss-Dokumente bekommt man von seiner alten Schule. Grundsätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz eine Aufbewahrungsfrist von 60 Jahren. Wenn die Schulform nicht mehr existiert, kann die Anfrage beispielsweise an das kommunale Archiv gerichtet werden, das in diesem Fall die Unterlagen aufbewahrt.  Zeugnisse, die den Universitätsabschluss belegen, gibt’s bei der jeweiligen Universität. Dokumente über den Berufsabschluss sind bei der Stelle erhältlich, die sie ausgestellt hat. Und eine Zweitschrift des Gesellenbriefs ist bei der zuständigen Handwerkskammer zu bekommen.

Versicherungsscheine

Versicherungsnehmer können von ihrer Versicherung die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins verlangen, wenn dieser abhandengekommen ist. Das gilt für Personen- und Sachversicherungen. Nicht selten müssen Betroffene dafür vorab eine Verlusterklärung abgeben.

Sozialversicherungsnummer/Beitragsnachweise

Ein neuer Versicherungsnummernachweis (bisher Sozialversicherungsausweis) kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, nachdem der Verlust schriftlich mitgeteilt wurde. Bei Verlust eines Rentenbescheides kann auch hierfür schriftlich entweder eine entsprechende Bescheinigung über den Rentenbezug — insbesondere zur Vorlage bei Dritten — oder eine Zweitschrift des Rentenbescheides beantragt werden. Im Bedarfsfall wenden sich Versicherte direkt an ihren Rentenversicherungsträger.

Notarielle Urkunden, Kaufverträge

Grundsätzlich: Die Urschrift einer notariellen Urkunde befindet sich immer in notarieller Verwahrung. Heißt: bei dem Notar, der die Urkunde beglaubigt hat. An ihn müssen sich Betroffene wenden, um Ersatz zu erhalten. Sollte die Amtszeit des Notars bereits beendet sein, werden die von ihm errichteten Urkunden in der Regel von seinem Amtsnachfolger verwahrt. Eine Ausnahme bilden Testamente und Erbverträge. Deren Original geben Notare in die amtliche Verwahrung bei einem Nachlassgericht. Aber auch in diesem Fall hat der Notar immer eine beglaubigte Abschrift dieser Verfügung in seiner Urkundensammlung — sowohl in Papierform als auch digital. Die Verwahrstelle einer Urkunde können Betroffenen übrigens über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer ermitteln.

Bankkarten und Sparbücher

Betroffene handeln geschickt, wenn sie sich direkt mit ihrem persönlichen Bankberater in Verbindung setzen, um ihn über den Verlust von Karten, Sparbüchern oder sonstigen Dokumenten zu informieren. Wichtig ist, die alten Bankkarten sperren zu lassen, sobald der Verlust bemerkt wird. Der Sperr-Notruf ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 116 zu erreichen.

Impfpass

Ist das gelbe Büchlein weg, erhalten Betroffene bei ihrem Hausarzt einen neuen Impfpass. Problematisch kann allerdings sein, dass mit dem alten Heft auch die Impfdokumentation verschwunden ist. Generell müssen Ärzte alle Impfungen mindestens zehn Jahre dokumentieren. Zumindest für diesen Zeitraum könnten erfolgte Impfungen also nachgetragen werden.

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