Landau Modepark Röther für Landau ein Problem
In dem in Rohrbach geplanten Fachmarktzentrum auf dem ehemaligen Real-Areal soll neben Aldi, Rewe und DM auch ein Modepark Röther auf 5000 bis 6000 Quadratmeter Fläche entstehen. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) hält dies für eine problematische Entwicklung, die das Mittelzentrum Landau beeinträchtigt. Er behält sich juristische Schritte vor. Tatsächlich lässt sich das Projekt nur schwer mit dem Landesentwicklungsprogramm IV in Einklang bringen.
Dass sich Modepark Röther in Rohrbach ansiedeln will, hat ein Unternehmenssprecher der RHEINPFALZ auf Anfrage bestätigt: Der schwäbische Textil-Filialist plane dieses Jahr die Übernahme der Real-Fläche und wolle dort im Herbst seine 41. Filiale eröffnen. Die Baugenehmigung sei bereits erteilt. Somit könne mit dem Um- und Ausbau der Verkaufsflächen fortgefahren werden. Wie berichtet, haben die Pläne die Stadt Landau dazu bewogen, Widerspruch gegen das Fachmarktzentrum einzulegen (wir berichteten am 11. Januar). Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatte dies beim Neujahrsempfang und vergangene Woche im Hauptausschuss thematisiert, ohne das Unternehmen namentlich zu nennen. Nach Auffassung der Stadt würde ein solches Projekt dem Einzelhandel in der Innenstadt schaden. Landau lässt daher keinen innenstadtrelevanten Einzelhandel in den eigenen Gewerbegebieten am Rand der Stadt zu. Der Name Modepark Röther ist auch in der Region schon öfter gefallen: Das Unternehmen hatte Interesse am 6600 Quadratmeter großen ehemaligen Hertiegebäude in Neustadt und am Einkaufszentrum in der Stadtkaserne Germersheim. Beide Pläne hatten sich zerschlagen. Außerdem hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt 2007 einen Modepark Röther im Gewerbegebiet Wörth-West abgelehnt, weil er nicht dem Konzentrationsgebot im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV entsprochen hätte. Dieselben Punkte sprechen auch gegen eine Ansiedlung in Rohrbach. Im LEP IV ist geregelt, dass zentrale Orte die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sichern sollen. Ein solcher zentraler Ort ist Landau, und auch Herxheim hat eine Versorgungsfunktion, nicht aber Rohrbach. Wörtlich heißt es: „Die Errichtung und Erweiterung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels ist nur in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als 2000 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen nur in Mittel- und Oberzentren in Betracht.“ Nur ausnahmsweise sind in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern, aber ohne zentralörtliche Funktion, großflächige Einzelhandelsvorhaben zulässig, wenn dies zur Grundversorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Sie dürfen dann aber 1600 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht überschreiten. Mit 6000 Quadratmetern liegt der Modepark deutlich drüber. Wieder wörtlich zitiert: „Die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Sortimenten ist nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in Innenstädten und Stadt- sowie Stadtteilzentren, zulässig (städtebauliches Integrationsgebot).“ Auch dies ist in Rohrbach nicht der Fall. Weiter steht im LEP IV, dass durch die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben weder die Versorgungsfunktion der eigenen Innenstadt, noch die der benachbarten zentralen Orte wesentlich beeinträchtigt werden dürfen (Nichtbeeinträchtigungsgebot). Das LEP IV ist sogar dann streng, wenn es um Ansammlungen kleinerer Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten außerhalb der Zentren geht. Dabei geht es um sogenannte Malls, also mehrere Läden unter einem Dach. Dann soll mit Verkaufsflächenbegrenzungen verhindert werden, dass benachbarte Zentren geschädigt werden. Die Raumplaner nennen dies Agglomerationsverbot. Das einzige Argument im LEP IV, das für das Vorhaben in Rohrbach spricht, ist die folgende Formulierung, die sich als Bestandsschutz zusammenfassen lässt: „Haben sich bereits Agglomerationsbereiche außerhalb der städtebaulich integrierten Bereiche gebildet, so sind diese als Sondergebiete des großflächigen Einzelhandels in der Bauleitplanung auszuweisen und in ihrem Bestand festzuschreiben.“ Kreis SÜW |boe