Landau Lesermeinung: Neue Verordnung in Landau

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Zur Berichterstattung über die vom Stadtrat Landau verabschiedete neue Gefahrenabwehrverordnung (Ausgabe vom 3. Februar) erreichten uns zahlreiche Leserbriefe.

„Menschenverstand fehlt oft“

Zuerst möchte ich klarstellen, dass ich in keiner Weise zu einer geheimen Hundehasserbrigade gehöre. Ganz im Gegenteil. Ich bin sehr tierlieb und kann gerade deshalb nicht verstehen, warum die neue Verordnung zur Leinenpflicht auf solch großen Widerstand trifft. Mein Unverständnis könnte natürlich darauf zurückzuführen sein, dass ich mit tierlieb nicht nur meine eigenen Tiere meine, sondern auch die paar Wildtiere, die uns in der Natur noch geblieben sind. Frei laufende Hunde nehmen gerade diesen Wildtieren ihr Recht auf ein stressfreies, artgerechtes Leben. Das liegt in erster Linie nicht an den Hunden, sondern an ihren Besitzern. Es sind nämlich keineswegs 99 Prozent der Hundebesitzer, die ihre Tiere in ihrem Einwirkungsbereich haben und auch bei Weitem nicht so viele, die überhaupt vernünftig genug sind, einen Hund zu halten. Von der Freude über das Umpflügen von Äckern und Wiesen zum Ausgraben von armen Wühlmäusen, die sich nicht selten doch als Maulwürfe herausstellen, über das Baden lassen in Gewässern, die sich in Privatbesitz befinden oder für den Vogelschutz gedacht sind, bis hin zur Verzückung über die Fähigkeit des Hundes, einen Hasen zu hetzen, habe ich im Laufe der Jahre schon vieles erlebt. ()Bevor man andere Leute in Leserbriefen in unangebrachter Weise angeht, muss man auch zuerst einmal darüber nachdenken, warum Verordnungen gemacht werden. Die entstehen deshalb, weil etwas schief läuft, das dann von einer Behörde geregelt werden muss, weil klarer Menschenverstand und Rücksichtnahme oft fehlen. So müssen viele das Fehlverhalten von einigen (nicht wenigen!) ausbaden. Der Aussage, dass ein Hundeplatz angebracht wäre, wenn es so viele Hundebesitzer gibt, muss ich allerdings zustimmen. Dann wäre es vielleicht auch für Hundebesitzer leichter, die neue Verordnung nicht ganz so negativ zu sehen. (...)
Sabina Michel-Braun, Bornheim „Was wird für unsere Vierbeiner getan?“ (...) Wir, die Hundebesitzer, zahlen jährlich unsere Hundesteuern, was wird aber für unsere Vierbeiner getan? Nichts, ganz im Gegenteil, sie werden benachteiligt. Es entspricht definitiv nicht einer artgerechten Haltung nach dem Tierschutzgesetz, wenn der Hund keinen Raum mehr hat, seinen natürlichen „Trieben“ nachzugehen, wie dem Schnüffeln am Wegesrand. Es ist erwiesen, dass angeleinte Hunde ein schwieriges Sozialverhalten aufweisen oder, im schlimmsten Fall, mit Aggressivität gegenüber Artgenossen und Menschen reagieren. Wollen wir das? Nein, denn dann werden die Hunde zu „aggressiven Bestien“ degradiert. Damit erreichen wir genau das Gegenteil von dem, was in der Natur der Hunde liegt und was ein Hundehalter in mühevoller Arbeit seinem Hund antrainiert hat: Gehorsam, gutes Sozialverhalten gegenüber Artgenossen und Menschen, alles in allem ein ausgeglichener und liebenswerter Hund. Ich gehe seit einigen Monaten in Landau-Süd mit meinem Hund in die Weinberge und es ist immer wieder ein schönes Erlebnis, den Hunden, mit deren Besitzern wir uns quasi täglich verabreden, beim Spielen und Toben zuzusehen. Allerdings werden Spaziergänge oft auch zum Spießrutenlauf, da einige unserer hundelosen Mitbürger mit sehr viel Unverständnis bis hin zu Hass reagieren, obwohl ich aus Erfahrung sagen muss, dass die Hunde von ihren Besitzern immer abgerufen werden, wenn sich Spaziergänger, Fahrradfahrer oder Jogger nähern. (...) Mir ist bewusst, dass es einige Menschen gibt, die die Meinung der Hundehalter nicht teilen und auch nicht verstehen. Aber wollen wir eine Stadt sein, die Hunde und ihre Besitzer benachteiligt und diskriminiert? (...)
Carolin Pilger, Landau „Von der Anleinpflicht ausgeklammert“ Auch ich habe den Artikel zu dem neuen Beschluss der Anleinpflicht gelesen. Ich habe auch die Sätze dahinter gelesen. Beim Durchlesen der Leserbriefe kann man zu zwei Rückschlüssen kommen. Entweder hat man nur den Anfang gelesen oder es wird Zeit, seinem Hund Manieren beizubringen. Der letzte Brief von Wolfgang Klein macht deutlich, dass es durchaus Erlebnisse gibt, die die Verordnung rechtfertigen. Wer dagegen seinen Hund im Griff hat, der darf ja weiterhin seinem Hund die für eine artgerechte Haltung nötige Freiheit geben. Es ist nicht zu viel verlangt, dass ein Hund die nötigsten Grundkommandos sofort ausführt und damit die Gefährdung entfällt. Ich weiß, von was ich schreibe, denn ich habe auch einen Hund. Es ist so ein kleiner Wadenbeißer oder auch Fußhupe beziehungsweise Bluthund genannt. Daran sieht man, dass mein Hund und ich mit dem nötigen Humor an den Ausdruck „bellender Vierbeiner“ herangehen. Er hat als Kleinhund (Chihuahua) die Begleithundeprüfung abgelegt und es wird tagtäglich darauf geachtet, dass der Gehorsam entgegengebracht wird. Er darf in freier Natur keine Tiere jagen, er hat gegen Menschen, egal welchen Alters, keinerlei Aggression zu zeigen. Somit fühle ich mich von der Anleinpflicht ausgeklammert und freue mich, dass er ältere Leute einmal die Woche im Altersheim besuchen kann. Dort wird er wegen seiner Art gerne gesehen. Also, an alle Hundebesitzer richte ich daher den Appell, dem guten Ruf wegen seinem Hund etwas mehr Disziplin abzuverlangen oder dem Hund dann die Leine anzulegen, um sich durch die Gegend ziehen zu lassen. Es gibt keinen Hund, dem man nichts beibringen kann.
Claus-Jürgen Rische, Jockgrim „Man muss sich Sprüche anhören“ Das Problem mit den Hunden hat auch in Edenkoben Bestand. Spazierengehen im landwirtschaftlichen Weg zwischen den Weinbergen ist schon ein „Erlebnis“. Das Gleiche betrifft auch das Fahrradfahren. Die Grünstreifen sowie die Weinberge sind total von Hundefäkalien übersät. Obwohl die Weinberge sich in Privatbesitz befinden, wird von den Hundehaltern darauf keine Rücksicht genommen. Diejenigen, die im Weinberg arbeiten müssen, bedanken sich. Keiner der Hundehalter sieht sich verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Im Gegenteil: Macht man darauf aufmerksam, muss man sich noch dumme Sprüche anhören. Selbst am Sonntagmorgen kommen die sogenannten Hundeführer und bürsten und reinigen mitten auf dem Feldweg ihre Hunde. Den Dreck lassen sie einfach liegen. An manchen Tagen werden die Hunde morgens früh und abends spät, wenn es dämmert, mit dem Auto gebracht und schnell mal laufen gelassen, damit sie ihre Hinterlassenschaft machen können. Das Gleiche passiert auch in der Nähe der Häuser. Auch das Anleinen des Hundes innerhalb des Stadtgebietes stellt ein sehr großes Problem dar. Normalerweise müsste man die Fäkalien dem Hundehalter vor die eigene Haustür legen mit dem Hinweis: Entschuldigung, Sie haben etwas vergessen. Mal sehen, wie die Reaktion ausfällt. (...) Trotz mehrerer Hinweise an das Ordnungsamt sowie an den zuständigen Bürgermeister geschieht nichts. Wo sind hier die entsprechenden Satzungen und Regelungen (die wohl gemerkt von den einzelnen Gemeinden erlassen werden), oder sind es die Wählerstimmen, die Untätigkeit hervorrufen? Damit stellt sich die Frage: Edenkoben – eine weinfrohe Stadt oder eine Hundestadt?
Manfred Schackert, Edenkoben „Mit Geld Park für Hunde errichten“ Die armen Hundehalter, da dürfen sie pro „normalem“ Hund (also kein Kampfhund) im Jahr 120 Euro bezahlen, bekommen dafür aber keine Leistung, abgesehen von den neuen Verordnungen ab 1. März. Da darf ein Hund nicht mal mehr in den Reiterwiesen rennen. Schließlich erhält die Stadt bei 1758 Hunden umgerechnet 210.960 Euro. Mit diesem Geld könnte man doch bestimmt irgendwo in Landau einen schönen Hundepark errichten. Schade, dass sich im Stadtrat dafür keiner interessiert oder einsetzt.
Susanne Bayer, Landau Wir brauchen keine neue Verordnung“ Wie ich aus der RHEINPFALZ erfahren habe, wurde in Verantwortung von Bürgermeister Thomas Hirsch die Anleinpflicht für Hunde nun auch in der Natur (Feldwegen und Weinbergen) verschärft. Was war der Auslöser für diese Entscheidung? Unnötigerweise wird dadurch das Lebensgefühl von Hund und Hundebesitzer beschnitten und somit die Lebensqualität, in Landau zu leben. Sie, Herr Hirsch, können sicher sein, dass alle Hundebesitzer interessiert sind, dass ihr Hund keinen Schaden verursacht. Dazu gehört auch das freiwillige Anleinen auf Feldwegen und Weinbergen, wenn es angebracht ist. Aber wir brauchen dafür keine neue Verordnung. Auf den Spaziergängen auf den Feldwegen und in den Weinbergen trifft man sowieso überwiegend auf andere Hundebesitzer, was diese Verordnung unsinnig erscheinen lässt. Oder möchten Sie, dass diese Menschen mit ihren Hunden wegziehen? Damit würden Ihnen etwa 210.000 Euro Einnahmen pro Jahr an Hundesteuer wegfallen. Und sind Ihnen die Stimmen der Hundebesitzer und ihrer Angehörigen bei der Bürgermeisterwahl unwichtig? Ich hoffe, Sie könnten diesen Teil Ihrer Neuen Verordnung zurückziehen.
Stephan Kress, Landau „Idee eines fairen Miteinanders“ Zunächst beklagen wir den diffamierenden Sprachgebrauch bezüglich der Hunde, die hier nur als „bellende Vierbeiner“ bezeichnet werden. Viele Hunde sind eher ruhige Zeitgenossen und bellen wenig bis gar nicht, oder nur aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel aus Freude sich zu bewegen, zu spielen, als Begrüßung oder als kurzes Anschlagen als Warnsignal, was ein guter Hundehalter dann unterbindet. Eine Verordnung wie die, die zuletzt vom Stadtrat Landau beschlossen wurde, Hunde auch außerhalb geschlossener Ortschaften an die Leine zu binden, widerspricht mit Sicherheit höher stehenden Gesetzen wie dem der artgerechten Haltung. Ein Hund, der artgerecht gehalten werden soll, bedarf seines Auslaufs, der sozialen Kontakte mit anderen Hunden und Tieren, und das ohne eine Leine gebunden zu sein. Nur so kann eine für Hunde regelrechte Sozialisierung stattfinden und ein normales Verhalten erhalten bleiben. Eine Verordnung, die so was unterbindet, verursacht letztendlich ein gestörtes, meist aggressives Hundeverhalten. Wir sind seit zirka vier Jahren Hundebesitzer. Unser Hund läuft täglich im Feld frei, wir treffen uns häufig mit anderen Hundebesitzern, die dann mit ihren Kindern und Kinderwagen und mit ihren Hunden in freier Verbindung auf den Wegen entlang spazieren. Unsere Erfahrungen mit anderen Passanten (Jogger, Fahrradfahrer etc.) sind meist gut, was daran liegt, dass wir darauf achten, dass unsere Hunde diese nicht belästigen. (...) Leider haben wir hin und wieder auch Begegnungen mit Menschen, die, sobald sie einen Hund sehen, aggressiv reagieren. Eine Regelung wie die ab 1. März gültige, ermöglicht es Hundehassern, grundlos Anzeigen gegen Hundebesitzer zu erstatten. Über das undemokratische Zustandekommen dieser Verordnung muss man sich sehr wundern, weil kein Hundebesitzer im Vorfeld befragt worden ist, inwiefern er damit einverstanden ist, seinen Hund im offenen Feld an die Leine zu nehmen. Unsere Idee ist die eines fairen Miteinanders. (...) Man kann nur darauf hoffen, dass diese Verordnung durch eine Petition rückgängig gemacht wird.
Kai und Astrid Brandt, Landau „Nichts dagegen einzuwenden“ (...) Wer selbst einmal im Weinberg erfahren musste, dass ein zirka 30 Kilo schwerer Hund zähnefletschend vor einem steht und vom Besitzer weit und breit nichts zu sehen ist, sich dann auch noch dumme Kommentare des später dazukommenden Besitzers anhören muss, der hat, auch als Hundeliebhaber, gegen eine solche Satzungserweiterung nichts einzuwenden. Mit Sicherheit sind manche Regelungen überzogen, ich würde jedoch mal gern einen Herrn Kern hören, wenn ein Kind im Weinberg von einem freilaufenden Hund angefallen wird. (...)
Wolfgang Klein, Landau  „Durch Wiederholen nicht richtiger“ „Hunde müssen ab März auch auf Feldwegen und in Weinbergen bei Landau immer schön brav an der Leine gehen“ – das wird auch durch Wiederholung nicht richtiger. In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Landau, über deren Namen man natürlich trefflich streiten kann, steht: „Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur unangeleint geführt werden, wenn jederzeit so auf sie eingewirkt werden kann, dass eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeschlossen ist.“ Das heißt, dass geschätzt 99 Prozent der Hunde, die mir auf meinem täglichen Spaziergang mit meinem Hund begegnen, weiterhin frei laufen dürfen, weil von ihnen keine „Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ ausgeht. Es empfiehlt sich halt doch, die Texte, über die man sich lustig machen will, vorher einmal zu lesen.
Peter Weber, Landau

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