Landau Landau unterliegt vor Gericht: Kein Baustopp für Modepark Röther
Die Stadt Landau ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem Eilantrag gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum in Rohrbach gescheitert. Mehr noch: Das OVG macht Landau auch wenig Hoffnung im Hauptverfahren. Die Stadt wehrt sich gegen einen Modepark Röther im ehemaligen Real-Markt.
Bereits im Juni gab es eine Niederlage
Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hatte bereits im Juni einen Eilantrag Landaus gegen die ursprüngliche Baugenehmigung als unzulässig abgelehnt. Mit diesem Eilantrag wollte Landau einen Stopp der Umbauarbeiten erzwingen. Der Grund der Niederlage: Landau hatte sich gegen eine erste Baugenehmigung gewandt, die noch fast 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Modepark vorgesehen hatte. Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen jedoch eine geänderte Baugenehmigung mit 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche beantragt und im April 2017 bekommen. Das OVG teilt die Auffassung des VG, dass die Stadt gegen etwas vorgeht, das gar nicht mehr umgesetzt werden soll. Zudem hat das OVG erklärt, dass Landau wohl auch keinen Erfolg in der Hauptsache haben werde.
Stadt hat Frist versäumt
Laut OVG ist der Bauvorbescheid der Kreisverwaltung vom Januar 2016 rechtskräftig. Ob der inhaltlich korrekt war, müsse nicht mehr geprüft werden, sagte der Mediensprecher des OVG, Thomas Stahnecker. Gegen diesen Bauvorbescheid, der ihr Anfang Februar 2016 zugestellt worden sei, hätte die Stadt einen Monat lang vorgehen können. Das hat sie aber erst im Februar 2017 getan.
Oberbürgermeister will nicht weiter klagen
Der Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) hält eine Weiterführung des Rechtsstreits über die Baugenehmigung für den Modepark Röther in Rohrbach für „wohl nicht mehr sinnvoll“. Hirsch sagte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der umfangreichen Argumentation des von der Stadt beauftragten Fachanwalts nicht gefolgt sei. Es habe im Wesentlichen nur den Bauvorbescheid der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im Raum stehen lassen.
Hirsch sieht Teilerfolg
Hirsch bezeichnete es als kleinen Teilerfolg, dass in Rohrbach nicht mehr 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für Mode entstehen, sondern rund 5000. Der Kernpunkt, dass auch 5000 Quadratmeter ein klarer Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV sind, wird nun aller Voraussicht nach nicht mehr geprüft.