Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Landau: Trio nach versuchtem Polizeitrick verurteilt

Die Rentnerin hat die „echte“ Polizei eingeschaltet.  Symbolfoto: Reinhardt/dpa
Die Rentnerin hat die »echte« Polizei eingeschaltet. Symbolfoto: Reinhardt/dpa

Mit dem „Polizeitrick“ wollten drei Männer aus Hagen eine alte Dame mal schnell um ihr mühsam erspartes Geld bringen. Doch die Seniorin aus Edenkoben war klüger als die Täter – und so klickten nach dem erhofften Coup die Handschellen. Jetzt stand das Trio vor Gericht und wurde zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Hintermänner allerdings blieben im Dunkeln.

Vor dem Jugendschöffengericht wurde der „Versuch eines bandenmäßigen Betrugs“ (so der Tatvorwurf) vom Frühsommer 2018 noch einmal aufgerollt. Bei einer damals 80-Jährigen aus Edenkoben klingelte das Telefon. Er sei Polizist, behauptete der seriös klingende Anrufer. In Wirklichkeit, so der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage, war ein Call-Center aus der Türkei am Apparat.

Das Geld auf dem Konto der Seniorin sei in Gefahr, erklärte der Mann am Telefon. Sie möge es doch zur Sicherheit in einem Schließfach deponieren. Die rüstige Dame, die sich 90 000 Euro erspart hatte, befolgte zunächst diesen Rat. Doch dann kam der nächste Anruf: Jemand habe sich an den Schließfächern zu schaffen gemacht. Man müsse Fingerabdrücke sichern, deshalb sei sie dringend aufgefordert, das Geld nach Hause zu holen und einem Polizisten zwecks Spurensicherung zu übergeben. Die 80-Jährige erkannte die Falle und verständigte die Polizei – also die echte. Und die musste nur noch zugreifen, nachdem einer der Angeklagten das fingierte Geldpäckchen in Empfang genommen hatte.

Die drei Männer, die im westfälischen Hagen wohnen, kannten sich als Besucher eines Cafés. Sie äußerten sich zunächst nur zur Person. Zu Wort kam ein 21-jähriger Deutscher aus einer Familie, die von Hartz IV lebt. Nach dem Hauptschulabschluss brach er eine Lehre ab, arbeitete meistens „nichts“ und hatte wegen kleinerer Delikte hin und wieder mit der Justiz zu tun. Ein weiterer Angeklagter, 39 Jahre alt und mit Familie, hat die litauische Staatsangehörigkeit, ist mehrfach vorbestraft und wegen eines anderen Delikts zurzeit in Haft. Er konsumiere Kokain und Alkohol, sagte er, sei seit Jahren drogenabhängig und habe Schulden. Er wolle eine Therapie machen. Der dritte im Bund war ein 33-jähriger Hagener mit türkischer Staatsangehörigkeit. Der dreifache Familienvater ist mehrfach vorbestraft und hat nach seiner Aussage nur hin und wieder gearbeitet.

Der Jüngste zieht die Strippen

Diesem Einblick in wenig stabile persönliche Verhältnisse folgte eine lange Verhandlungspause. Richter, Anwälte und Staatsanwalt zogen sich zurück, um einen Deal auszuhandeln. Das Strafgesetz sieht diese Möglichkeit vor, wenn Angeklagte geständig sind. Dann müssen keine oder nur wenige Zeugen gehört werden; die Prozessdauer wird erheblich verkürzt und die Täter können auf mildere Strafen hoffen.

So lief es auch in diesem Fall. Die Verteidiger der drei Männer trugen deren Geständnisse vor. Ihr Mandant wolle reinen Tisch machen, sagte die Anwältin des Jüngsten, zur Tatzeit noch 20 Jahre alt. Er sei er der Strippenzieher vor Ort gewesen. Über die Auftraggeber wolle er aus Angst vor Repressalien nichts mitteilen: „Sonst blüht ihm was …“ Diese Hintermänner hätten ihm guten Lohn versprochen, wenn er Leute finden würde, die in Edenkoben die Geldübergabe managen würden. Der „Lockruf des Geldes“, so die Anwältin, wirkte. Der junge Mann sprach seine beiden Bekannten an, die ebenfalls in Geldnöten waren, gewann den Litauer als Geldboten und den Türken als Fahrer. Er selbst habe die Aktion per Handy dirigiert.

Angriff auf alternde Gesellschaft

Die beiden anderen Geständnisse entsprachen dieser Schilderung. Auf eine Zeugenaussage aber wollte der Richter am Amtsgericht, Urban Ruppert, nicht verzichten: die des Opfers. Mehr als zwei Stunden hatte die 81-Jährige geduldig gewartet, schien aber immer noch gut gelaunt. Sie habe in der Landwirtschaft gearbeitet und ihr erspartes Geld sauer verdient. Als die seltsamen Anrufer ihr Angst einjagen wollten, habe sie die Polizei verständigt. „Alles richtig gemacht“, lobte Ruppert.

„Wir haben hier leichtgläubige junge Leute, die an das schnelle Geld denken und meinen, was interessiert mich die Alte, die dann 90.000 Euro weniger hat“, sagte Staatsanwalt Peter Nöthen in seinem Plädoyer. Man habe gerade diejenigen Menschen schädigen wollen, die den größten Schutz brauchten. Er forderte jeweils Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Die Verteidiger schlugen Bewährungsstrafen in ähnlicher Höhe vor und plädierten dafür, ihren Mandanten eine Chance zur Umkehr zu geben.

Das Urteil: Der jüngste Angeklagte wurde wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Weil für ihn noch Jugendrecht gelte, und weil er das Angebot habe, Anfang September eine Ausbildungsstelle anzutreten, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sollte er allerdings die Lehre „schmeißen“, muss er 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung – das ist die Quittung für die beiden Helfer. Den Polizeitrick wie auch den Enkeltrick bezeichnete Urban Ruppert als „Großangriff auf die alternde Gesellschaft“. Es sei „Volkssport geworden, die alte Oma abzuzocken“. Um dem Einhalt zu gebieten, sei das Urteil auch als Generalprävention zu verstehen.

x