Landau Landau: Selbstbewusste Stadtteile

Der Horst ist ein eigener Stadtteil, hat aber kein politisches Gremium, das ausschließlich für ihn spricht.
Der Horst ist ein eigener Stadtteil, hat aber kein politisches Gremium, das ausschließlich für ihn spricht.

Die Landauer Kommunalpolitik tut sich schwer mit dem Vorschlag der Grünen im Stadtrat, auf der Wollmesheimer Höhe und auch im Horst Ortsbeiräte und Ortsvorsteher zuzulassen. Das Rathaus führt dagegen vor allem die Kosten ins Feld.

Wollmesheimer Höhe und Horst haben jeweils mehrere tausend Einwohner, und sie sind eigene Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Zudem gibt es in beiden Stadtteilen wichtige Erweiterungspläne: auf dem Rangierbahnhofgelände und an der Wollmesheimer Höhe. Das hatte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Lukas Hartmann kürzlich im Stadtrat als Begründung dafür angeführt, warum beide Landauer Stadtteile Ortsvorsteher und Ortsbeiräte bekommen sollten. Den Kritikern der Erweiterungspläne auf der Wollmesheimer Höhe sei bisher die demokratische Legitimierung abgesprochen worden. Hartmann warb deshalb dafür, jetzt „ureigenste demokratische Strukturen“ zu schaffen. In beiden Vierteln gebe es ein eigenes Selbstbewusstsein – so habe sich beispielsweise auch Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) wiederholt auf seine Wurzeln im Horst berufen.

Beispiel Ludwigshafen

Ortsbeiräte für einzelne Stadtteile gibt es beispielsweise in Ludwigshafen. In Koblenz hatte es Mitte März einen Bürgerentscheid zur Frage gegeben, ob flächendeckend Ortsbezirke eingerichtet werden sollten. Bei geringer Teilnahme hatte sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen. Als „inhaltlich voll nachvollziehbare Initiative“ bezeichnete Hirsch den Grünen-Vorstoß, warnte aber vor den Kosten: Der Rechnungshof werde bei solchen freiwilligen Leistungen sicher genau hinschauen. Überschlägig müsse man bei zwei neuen Bezirken mit je 15-köpfigen Ortsbeiräten, einem Ortsvorsteher und einem Büro (ohne Gebäudekosten) mit 150.000 Euro pro Jahr rechnen. Der Oberbürgermeister riet dazu, das Thema im Blick zu behalten, sich aber nicht auf die Kommunalwahl 2019 zu fokussieren – dafür sei es etwas spät.

Abgrenzung von eigenständigen Vierteln

Eine detaillierte Kostenrechnung gibt es bei der Stadtverwaltung nicht. Fakt ist, dass die Ortsvorsteher in Landau je nach Einwohnerzahl eine monatliche Aufwandsentschädigungen zwischen 425 und 1000 Euro bekommen. Jedes Ortsbeiratsmitglied erhält 15 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat; die Ortsbeiräte haben zwischen 10 und 15 Mitglieder. Im letzten Fall wären das jährlich pro neuem Ortvorsteher 12.000 Euro und 2700 Euro für die Ratsmitglieder. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Lerch hält die Abgrenzung von eigenständigen Vierteln für schwierig: Auch in der Südstadt und dem Schützenhof gebe es gewachsene Strukturen, und andere Städte hätten zusätzlich auch einen Innenstadtbeirat. So ist das in Ludwigshafen der Fall. Eine Abgrenzung sei fast gar nicht möglich, warf der FWG-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Freiermuth ein. Bei den Grünen liege ein grundsätzlicher Denkfehler vor, wenn sie Horstring und Horst für dasselbe hielten. Jedenfalls dürften neue Ortsbezirke finanziell nicht zulasten der Stadtdörfer gehen, forderte Freiermuth.

Kandidatensuche sei schwierig

Für Pfeffer & Salz begrüßte Gertraud Migl den Vorstoß. Florian Maier (SPD) warnte dagegen: Es sei gar nicht so leicht, die erforderlichen Kandidaten für die Ortsbeiräte zu finden. Probleme der SPD bei ihrer Listenaufstellung könnten kein Argument sein, entgegnete Hartmann. Am Ende hat sich der Rat darauf verständigt, sich noch vor der Sommerpause „ergebnisoffen auszutauschen“ (Zitat Hirsch). Das soll im Ältestenrat geschehen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hält sich aus der Diskussion heraus: Die Bildung von Ortsbezirken sei in der Gemeindeordnung geregelt. Ob Gemeinden davon Gebrauch machen, stehe allein in deren Ermessen. Auch der Städtetag will keine Empfehlung abgeben.

Landesrechnungshof nimmt Stellung

Der für Landau vielleicht schwierigste Gesprächspartner zu diesem Thema ist der Landesrechnungshof. Der hat auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt, dass die Gemeindeordnung Ortsbezirke ausdrücklich zulasse, dass eine entsprechende Entscheidung aber „den Grenzen des Wirtschaftlichkeitsgebots“ unterliege. Die dabei zu treffende Abwägung zwischen ideellen Zwecken und materiellem Aufwand sei allerdings „mangels exakter Messbarkeit der ersteren naturgemäß schwierig“. Der Rechnungshof will der Stadt dazu in den kommenden Tagen auch einen Brief schreiben. Was drin stehen wird, hat er noch nicht verraten.

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