Landau Fahrschein, bitte!
Der 20-jährige Reza* aus Berlin, der zurzeit einen Verwandten in Landau besucht, ist sehr bedrückt. Nachts kann der junge Syrer schlecht schlafen – weil er Angst hat. Angst, dass er vielleicht bald ins Gefängnis muss. Wegen eines laminierten Bahntickets.
Für zwei Hin- und Rückfahrten nach Karlsruhe – die genauen Termine standen zu dem Zeitpunkt noch nicht fest – kaufte Reza im April zwei Bahntickets am Fahrkartenautomaten zum Preis von je 10,80 Euro. Damit die Tickets nicht verknicken oder sonst wie beschädigt werden, hat er sie mit Plastikfolie beklebt. „In Berlin habe ich das auch immer so gemacht“, sagt der junge Mann, der gerne Zahnmedizin studieren möchte. Am 14. April fuhr er mit der Bahn nach Karlsruhe. So weit, so gut. Bis zur Rückfahrt. Auf der Strecke von Karlsruhe nach Landau monierte ein Schaffner bei der Fahrkartenkontrolle die Klebefolie – und bezichtigte den Syrer des Betrugs. Er habe, so der Vorwurf, das Ticket absichtlich manipuliert, um es mehrfach benutzen zu können. Reza musste in Wörth aussteigen und für 4,10 Euro ein neues Ticket lösen, um wieder nach Landau zurückzukommen. Zudem sollte der 20-Jährige 60 Euro Strafe bezahlen – plus 5,40 Euro „Fahrpreisnacherhebung“. So viel Geld trug Reza gar nicht bei sich. Er hat es dann später überwiesen. Reza versteht die Welt nicht mehr. Er ist fassungslos. „Ich habe doch nichts Böses getan“, sagt er. „Warum denkt die Polizei, ich wollte betrügen? Ich hatte doch ein gültiges Ticket.“ Knapp eine Woche später erhielt er, an die Adresse seines Landauer Verwandten gerichtet, ein Schreiben der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass gegen ihn „ein Ermittlungsverfahren geführt wird, weil Sie im Verdacht stehen, folgende Straftat begangen zu haben: § 267 Abs. 1 StGB, Urkundenfälschung; §265 a StGB Erschleichen von Leistungen; §263 Abs. 1 StGB Betrug“. Beigefügt war noch ein „Anhörungsbogen Beschuldigtenvernehmung“. Verzweifelt ging Reza mit den Unterlagen, deren Inhalt er aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht verstand, zu Irmi Degenhardt. Die 61-jährige Landauerin, die dem jungen Syrer Deutschunterricht gibt, ist empört: „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Reza niemanden betrügen wollte.“ Er habe sein Ticket mit einer Schutzhülle versehen, „weil er das in Berlin auch immer so gemacht hat und noch nie ein Schaffner in öffentlichen Verkehrsmitteln daran Anstoß genommen hat“. Beide verstehen nicht, warum jetzt mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll. Degenhardt half beim Ausfüllen des Anhörungsbogens und sandte ihn zurück. Ein Anruf der RHEINPFALZ bei der Deutschen Bahn ergab nun, dass es laut Pressesprecher Reinhold Willing tatsächlich bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Gemeinschaftstarif den Paragrafen 8 gibt, der regelt, wann Fahrkarten ungültig sind. Dort steht unter Punkt 3: „Fahrkarten, die entgegen den Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt insbesondere für Fahrkarten, die zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, beschmutzt, unleserlich oder unerlaubt eingeschweißt oder laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können.“ Dazu Willing: „In dem von Ihnen vorgetragenen Fall ist für das Kontrollpersonal die Originalität des Dokuments nicht mehr erkennbar.“ Seien doch die Fahrscheine mit speziellen Erkennungsmerkmalen wie etwa Hologrammen versehen, die bei einem laminierten Ticket nicht mehr ausgelesen werden könnten. Nur: Wer kennt schon die genauen Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn? Wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft Landau gestern auf Anfrage bestätigte, ist das Verfahren dieser Tage beim Gericht eingegangen und wird bearbeitet. Reza hofft inständig, dass die deutsche Justiz ihm Glauben schenken wird. Gerne hätte er auch seine 65 Euro wieder zurück – „für mich ist das eine Menge Geld“, sagt er, „ich hatte doch ein Ticket – und ich bin nicht kriminell.“