Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Dealer hat ein schlechtes Geschäft gemacht

Marihuana wird aus Cannabispflanzen gewonnen.
Marihuana wird aus Cannabispflanzen gewonnen.

Gründlich verkalkuliert hat sich ein 52-Jähriger, der auf frischer Tat beim Drogenhandel erwischt worden war. Ein Geständnis hat er verweigert. Jetzt muss er lange hinter Gitter. Teuer wird es auch noch.

Mehr als zehn Kilogramm Marihuana und ein gutes Kilo Kokain hat ein 52-Jähriger Südpfälzer in nur acht Monaten an die Konsumenten gebracht. Am Freitag verurteilte ihn die 3. Strafkammer des Landgerichts Landau wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Gleichzeitig verfällt der Wertersatz, sprich: Das Geld, das er für die Drogen hätte erlösen können, muss er zahlen. Außerdem werden rund 27.500 Euro, die bei der Durchsuchung seiner Wohnung gefunden wurden, eingezogen.

„Ein außergewöhnliches Verfahren“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Sturm in der Urteilsbegründung, die Kammer sei „hin- und hergerissen“ gewesen. Auf der einen Seite die erheblichen Straftaten, auf der anderen Seite Schweigen und Leugnen des Angeklagten. Das Gericht hatte den sogenannten Deal angeboten, Geständnis gegen Strafzusage. Doch das lehnte der 52-Jährige gleich am ersten Verhandlungstag, Anfang September, rundweg ab. Der Deal hätte ihm eine mutmaßlich vergleichsweise milde Strafe eingebracht. Aber wenn dem Angeklagten ein Freispruch vorgeschwebt haben sollte, wäre das eine glatte Illusion gewesen. Auch, dass er das Drogengeld behalten dürfe, musste er sich abschminken.

Es war ein Indizienprozess

So waren die fünf Verhandlungstage ein Indizienprozess. Elf Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden dem Angeklagten nachgewiesen. Und zwar durch die Ermittlungsarbeit der Polizei mit Telefonüberwachung und Observation. Weitere Indizien lieferten die Angaben von zwei Drogenlieferanten. Mit ihrem schwunghaften Handel, für den es anscheinend keine Konkurrenz in Billigheim-Ingenheim, Edenkoben und Haßloch gab, gingen sie sehr konspirativ vor. „Neuer Wein“ war das Codewort für Marihuana und „Schokolade“ stand für 100 Gramm Haschisch. Am Ende konnte der 52-jährige Invalidenrentner die 27.500 Euro in seiner Wohnung nicht aus seinen Einnahmen erklären.

Dort und in seinem Anwesen in einer Südpfalz-Gemeinde wurden die Drogen gelagert. Übergaben fanden auf Supermarkt-Parkplätzen in den drei Orten statt. Auf dem Edeka-Parkplatz in Billigheim-Ingenheim klickten am 13. März auch die Handschellen, als der Angeklagte festgenommen wurde.

Invalide durch Motorradunfall

Das Gericht wollte sichergehen, dass der 52-Jährige tatsächlich schuldfähig war. Denn auf frischer Tat ertappt werden und nichts zu den Taten sagen, könnte eventuell an einer psychischen Störung liegen. Bei den Eltern aufgewachsen, hatte er nach der Hauptschule eine Ausbildung zum Betriebsschlosser absolviert. Nach dem Wehrdienst erlitt der Mann einen Motorradunfall mit einem schweren Schädel-Hirntrauma. Das veränderte sein ganzes Leben. Er leidet bis heute unter den Unfallfolgen, erhält Invalidenrente. Vor allem habe er Gedächtnislücken und leide unter Depressionen, gab der Angeklagte an. Doch Gutachter Michael Noetzel konnte keine Anhaltspunkte für die Schuldunfähigkeit des Angeklagten finden. Damit fiel eine weitere Möglichkeit für eine mildere Strafe weg.

In der Anklage war die Staatsanwaltschaft von insgesamt 46 Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgegangen. Für jede Tat sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Verteidigerin fordert fünf Jahre

Einige der Anklagepunkte, die nicht erheblich ins Gewicht fielen, waren vorläufig eingestellt worden. An der zu erwartendenden Strafe habe das allerdings nichts geändert, sagte Verteidigerin Gabriele Haas. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Die Anklage hatte auf acht Jahre plädiert.

Mit seinem Schweigen hat sich der Angeklagte, abgesehen von dem Urteil, nun auch noch Fallstricken ausgesetzt. Deshalb war nach der Verhandlung zu vernehmen, dass er Revision beantragen wolle. Denn würde das Urteil rechtskräftig werden, dann könnte er als Zeuge in anderen Verfahren nicht mehr erzählen, er sei unschuldig. Das wäre dann eine Falschaussage und ein weiteres Strafverfahren gegen den Mann, der 50 Jahre lang ein unbescholtenes Leben geführt hatte.

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