Landau Beste Chancen für Modepark Röther

Der Umbau des ehemaligen Real-Marktes zu einem Modepark kann weitergehen. Andere Märkte für Lebensmittel und Drogerieprodukte wa
Der Umbau des ehemaligen Real-Marktes zu einem Modepark kann weitergehen. Andere Märkte für Lebensmittel und Drogerieprodukte waren nicht umstritten.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz macht Landau wenig Hoffnung: Eine Klage gegen die Baugenehmigung der Kreisverwaltung SÜW für den Umbau des ehemaligen Real in Rohrbach ist aussichtslos. Die Stadt hat zu spät reagiert. Oberbürgermeister Thomas Hirsch gibt auf.

Die Stadt Landau ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem Eilantrag gegen die vom Landkreis SÜW erteilte Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum in Rohrbach gescheitert. Mehr noch: Das OVG macht Landau wenig bis keine Hoffnung im Hauptverfahren. Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) sagte gestern Mittag auf Anfrage, es sei wohl nicht mehr sinnvoll, das Verfahren fortzuführen. Wie wiederholt berichtet, hat sich die Stadt gegen einen Modepark Röther im ehemaligen Real-Markt gewehrt, weil sie die Verkaufsflächen des Modeparks als klaren Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV wertet. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hatte bereits im Juni einen Eilantrag Landaus gegen die ursprüngliche Baugenehmigung als unzulässig abgelehnt. Damit wollte Landau einen Stopp der Umbauarbeiten erzwingen. Der Grund der Niederlage: Landau hatte sich gegen eine erste Baugenehmigung gewandt, die noch fast 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Modepark vorgesehen hatte. Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen jedoch eine geänderte Baugenehmigung mit 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche beantragt und im April 2017 genehmigt bekommen. Die Koblenzer Verwaltungsrichter teilen die Auffassung ihrer Neustadter Kollegen, dass die Stadt gegen ein überholtes Projekt vorgehe. Schwerer wiegt, dass das OVG Landau wenig Hoffnung auf einen Erfolg in der Hauptsache macht: Der Bauvorbescheid des Kreises vom Januar 2016 sei rechtskräftig. Ob er inhaltlich korrekt war, müsse nicht mehr geprüft werden, so OVG- Mediensprecher Thomas Stahnecker. Gegen diesen Bauvorbescheid, der ihr im Februar 2016 zugestellt worden sei, hätte die Stadt einen Monat lang vorgehen können. Das hat sie aber erst ein Jahr später getan. Der Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) hält eine Weiterführung des Rechtsstreits für „wohl nicht mehr sinnvoll“, auch wenn er bisher nur die Pressemitteilung des OVG kennt, nicht aber die Entscheidungsgründe im Detail. Hirsch sagte auf Anfrage, dass das Gericht der umfangreichen Argumentation des von der Stadt beauftragten Fachanwalts nicht gefolgt sei. Es habe im Wesentlichen nur den Bauvorbescheid der Kreisverwaltung im Raum stehen lassen. Hirsch bezeichnete es als kleinen Teilerfolg in einem „sehr, sehr schwierigen Verfahren“, dass in Rohrbach nicht mehr 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für Mode entstehen, sondern 5000. Ein weitergehender Kompromissversuch war gescheitert. Der Kernpunkt, dass auch dies ein klarer Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV ist, wird nun aller Voraussicht nach nicht mehr geprüft. Das LEP IV dient der Landesplanung, in diesem Fall dem Schutz der Innenstädte. Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) zeigte sich befriedigt darüber, „dass die vorbereitenden intensiven Arbeiten unserer Bauabteilung und unserer Rechtsberater durch die Gerichte bestätigt wurden“.

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