Landau Beim Omnibus dreht sich alles um Latein
Streit um die Kosten der Schülerbeförderung gibt es schon fast so lange wie es Omnibusse gibt. In der Regel geht es um die Frage, wie die Entfernung zwischen Haustür und Schulhof zu messen ist oder ob ein Fußweg so gefährlich ist, dass die Kommune den Bus bezahlen muss. Der Landauer Stadtrechtsausschuss hat nun mit einem neuen Sachverhalt zu tun.
Grundsätzlich gilt: Landkreise und kreisfreie Städten müssen für die Beförderung von Schülern zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen sorgen. Voraussetzung ist, dass der Schulweg für Grundschüler länger als zwei Kilometer ist, beziehungsweise länger als vier Kilometer für Schüler der Mittelstufe. Wenn ein Schulweg besonders gefährlich ist, muss die Kommune auch bei kürzen Wegen zahlen. Für die Oberstufe müssen die Eltern in der Regel einen Eigenanteil übernehmen. Dabei gilt das Standort- nicht das Wohnortprinzip: Zahlungspflichtig ist die Kommune, die Träger der jeweiligen Schule ist. Die Stadt Landau muss also auch für Kinder aus dem Kreisgebiet zahlen, die eines ihrer Gymnasien besuchen. Dabei gibt es eine wesentliche Einschränkung: Damit keine unnötigen Kosten anfallen, muss die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart gewählt werden. Wenn das Kind aus dem Kreisgebiet einen kürzeren Schulweg zum Gymnasium Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben oder Herxheim hat, darf es zwar trotzdem das Landauer Gymnasium besuchen, aber dann sind die Transportkosten Sache der Eltern. Aber auch hierbei gibt es Ausnahmen, und damit nähern wir uns dem konkreten Fall. „Bei der Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nur Schulen mit der gewählten ersten Fremdsprache zu berücksichtigen“, heißt es im Schulgesetz. Im vorliegenden Fall hat ein Elternpaar aus dem Landkreis seine Tochter am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau angemeldet, weil nur das ESG Latein als erste Fremdsprache anbietet. Daher muss die Stadt Landau das Nahverkehrsticket zahlen – eigentlich, nicht aber im vorliegenden Fall. Denn der Lateinkurs ist nicht zustande gekommen, es hatten sich zu wenige Kinder dafür angemeldet. Damit ist für das Landauer Schulamt auch die Grundlage entfallen, die Beförderungskosten zu übernehmen, denn eine andere Schule im Kreis wäre schneller zu erreichen. Es hat der Familie folglich einen ablehnenden Bescheid geschickt. Rechtsassesor Gregor Hayn hat den Eltern wenig Hoffnungen gemacht, dass er ihrem Widerspruch stattgeben wird. Es komme nicht nur auf den Wortlaut des Gesetzes an, sondern auch auf dessen Sinn und Zweck. Und der sei es, die öffentliche Hand vor unnötigen Kosten zu bewahren. Als klar geworden sei, dass die Lateinklasse nicht zustandekommen würde, wäre es noch früh genug gewesen, das Kind am ESG ab- und am nächstgelegenen Gymnasium im Kreis wieder anzumelden. Den Eltern geht es nicht um die Kosten (das Maxx-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar kostet rund 43 Euro pro Monat), sondern ums Prinzip: Wenn das ESG mit der Lateinklasse werbe, sei es unfair, von Kind und Eltern kurzfristig ein Umplanen zu verlangen. „Meine Tochter hatte sich tierisch auf das ESG gefreut“, sagte die Mutter. Ein Wechsel habe daher nicht zur Debatte gestanden. Der war allerdings auch deshalb keine echte Option, weil beide Eltern Lehrer am nächstgelegenen Gymnasium im Kreis sind und sie ihre Tochter auch aus diesem Grund lieber auf eine andere Schule schicken wollten. Auch dies spricht nach Ansicht Hayns gegen die Kostenübernahme durch die Stadt. Er bot den Eltern an, sie könnten ihren Widerspruch zurückziehen, dann würden, wenn sie unterliegen, keine Kosten (rund 100 Euro) anfallen. Die Eltern legen jedoch Wert auf eine Entscheidung. Sie ermöglicht ihnen, gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Die Entscheidung des Rechtsausschusses ergeht in Kürze schriftlich.