Landau / Neustadt / Bornheim Behörde erlaubt Erweiterung von Michelin-Reifenlager

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Aus Sicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt spricht nichts gegen eine Erweiterung des Michelin-Reifenlagers in Landau auf Bornheimer Gemarkung. Das hat die SGD am Donnerstag Nachmittag mitgeteilt. Sie hat ein Zielabweichungsverfahren abgeschlossen. Das war nötig, weil die rund 6,3 Hektar große Fläche, die nördlich an das vorhandene Lager auf Landauer Gemarkung angrenzt und die Michelin gerne bebauen möchte, im Regionalplan des Verbandes Region Rhein-Neckar bisher als „Grünzäsur“ und „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Der BUND hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsfläche im Vogelschutzgebiet Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen liege, zu einem rheinland-pfalzweiten Biotopverbund gehöre sowie als deutsches Vogelschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet der EU geschützt sei.

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