Landau Horstbrücke Landau: Gravierende Einschränkungen für Radfahrer

In der alten Horstbrücke (rechts) klaffen schon große Lücken. Aller Verkehr muss auf das neuere Brückenbauwerk (links) ausweiche
In der alten Horstbrücke (rechts) klaffen schon große Lücken. Aller Verkehr muss auf das neuere Brückenbauwerk (links) ausweichen. Das wird bisweilen eng.

Die Horstbrücken-Baustelle in Landau geht mit einem stolzen Schilderwald einher. Die gravierendsten Einschränkungen gibt es für Radler, die ihr Zweirad über die Brücke schieben sollen. Aber ist das 100-prozentig korrekt ausgeschildert? Ein Pedelec-Fahrer hat da so seine Zweifel. Eine Erklärung.

Hans Hoffmann ist leidenschaftlicher Pedelecfahrer und als „Horstler“ ein häufiger Nutzer der Horstbrücke. Die befährt er trotz Baustelle nach wie vor auf zwei Rädern: An das Schild „Radfahrer bitte absteigen“ fühlt er sich nicht gebunden. Das bringt ihm gelegentlich Rüffel anderer Verkehrsteilnehmer ein, laute Rufe und Handzeichen, dass er als Radler gefälligst auszuweichen und abzusitzen habe. Doch Hoffmann hat eigentlich nicht vor, das schwere Elektrorad auf dem Gehweg über die steile Brücke zu schieben. Nicht weil er ein Querulant wäre, sondern weil er „Radfahrer bitte absteigen“ als Hinweis, nicht als Gebot empfindet. Damit hat der pensionierte Kriminalbeamte Recht und trotzdem Unrecht.

Vermehr musste neu geregelt werden

Rückblende: Mit Beginn der Abrissarbeiten ist der Verkehr auf der Horstbrücke neu geregelt worden. Wo es bisher vier Fahrspuren, zwei Radwege und breite Bürgersteige gab, müssen sich nun alle Verkehrsteilnehmer mit der Hälfte des Angebots begnügen. Der bisherige, auf der Fahrbahn markierte Radweg ist mit gelben Kreuzen durchgestrichen. Daraus resultiert die Aufforderung an die Radfahrer, den Bürgersteig zu benutzen – und das natürlich nicht hoch im Sattel. Diese Beeinträchtigung hatte schon zu Beschwerden geführt, auch zu einem Leserbrief an die RHEINPFALZ (Ausgabe vom 24. September). Umgesetzt ist die Neuregelung mit dem runden blauen Schild „Radweg“ mitsamt dem Hinweis „Ende“, ergänzt um die Zusatztafel „Radfahrer bitte absteigen“ (das es auch ohne das Wörtchen „bitte“ gibt), von dem Hoffmann sagt, es habe „im Verkehrsrecht keine Bedeutung“, sei nicht strafbewehrt und bleibe bei Zuwiderhandlung ohne Folgen. So schildert dies auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) auf seiner Homepage für Nordrhein-Westfalen. Ähnliche Aussagen finden sich an etlichen weiteren Stellen im großen weltweiten Netz.

Hinweis ist kein Verbot

Die rechtliche Folgenlosigkeit der weißen Schrifttafel allein bestätigt auch Michael Kästel, der Pressesprecher der Landauer Polizei: Ein Hinweisschild sei kein Verbot oder Gebot. Und trotzdem ist für ihn der Fall klar, denn wenige Meter weiter steht das runde rot-weiße „Durchfahrt verboten“-Schild mit einem Fahrradsymbol. Das steht aus Platzgründen zwar auf dem Bürgersteig, gilt nach Kästels Worten aber für die Fahrbahn mit. Pedelec-Fahrer Hoffmann wundert sich: Wenn das Durchfahrtsverbot auf dem Bürgersteig stehe, könne es doch kaum für die Fahrbahn gelten. Seines Erachtens müsste es auf der Fahrbahn stehen, und zwar gleich unten am Beginn der Einengung. Kästel war an den Vorbesprechungen zur sicheren Baustellen-Verkehrsregelung beteiligt und kennt die Verhältnisse vor Ort daher genau. Er betont, dass es nicht darum gehe, Radfahrer zu gängeln oder zu schikanieren, sondern darum, für deren Sicherheit zu sorgen. Die verbleibende Fahrbahnbreite reiche einfach nicht aus, um ein sicheres Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen an Radfahrern zu gewährleisten.

Große Verunsicherung 

Trotzdem ist die Verunsicherung offenbar groß: Bei einem kurzen, nicht repräsentativen Ortstermin der RHEINPFALZ am Montagmittag war in kaum mehr als zehn Minuten alles zu beobachten: Radfahrer auf der Fahrbahn und Radfahrer im Sattel auf dem Bürgersteig. Radfahrer auf dem Bürgersteig sogar im Gegenverkehr und mit Ausweichmanöver auf die Fahrbahn. Dazwischen tummeln sich, und das in der Überzahl, aber auch die korrekt ihr Rad auf dem Gehweg schiebenden Radler. Es gibt aber auch noch jene Autofahrer, die aus Richtung Horstring kommen und, wie gewohnt, hinter der Horstbrücke nach links in die Dammühlstraße abbiegen, obwohl dort während der Bauphase nur noch geradeaus und rechts als Fahrtrichtungen zugelassen sind. Hoffmann akzeptiert die Erklärung, aber so ganz lässt ihm der Fall noch keine Ruhe: Am Dienstag beim Pensionärstreffen der Polizeibeamten will er den Fall noch mal mit seinen aktiven Kollegen diskutieren.

Der Radler mit den gelben Packtaschen macht es definitiv falsch: Radeln auf dem Bürgersteig ist verboten.
Der Radler mit den gelben Packtaschen macht es definitiv falsch: Radeln auf dem Bürgersteig ist verboten.
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