Kreis Südwestpfalz Zur Sache: Stand der Planung

Placeholder-Image

Im März 2014 stellte die Ortsgemeinde Herschberg die Bebauungspläne Windkraft I und Windkraft II auf. Geplant sind insgesamt acht Windkraftanlagen. Genehmigt wird der Bau solcher Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG). Lediglich die Kreisverwaltung Südwestpfalz kann und darf die Windräder genehmigen. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren. Dabei werden verschiedene Punkte abgeklopft, die möglicherweise gegen die Genehmigung eines Windrades sprechen könnten. Beispielsweise der Abstand zur Wohnbebauung, die Lärmentwicklung, der Schutz vor Schattenwurf und Ähnliches. Notwendig ist auch eine naturschutzrechtliche Prüfung. Auch die wurde gemacht. Das Ingenieurbüro ISA, Heltersberg, hat diese im Auftrag der Firma Boreas vorgenommen. Bernd Naßhan vom Ingenieurbüro erläuterte den derzeitigen Stand: Demnach sind aktuell aufgrund der naturschutzrechtlichen Prüfung nur drei der geplanten acht Windräder genehmigungsfähig. Ein Windrad fällt weg, weil der Nistplatz eines Uhus keine 1000 Meter entfernt ist. Zudem ist dieser Standort derzeit – wie vier weitere geplante Standorte auch – nicht genehmigungsfähig, weil der Lebensbereich der bedrohten Rotmilane durch die Anlagen besonders gefährdet wäre. Für drei Windanlagen besteht nach der naturschutzrechtlichen Untersuchung derzeit die Möglichkeit einer Genehmigung. (add)

x