Bitsch RHEINPFALZ Plus Artikel Winterreifen sind Pflicht: Das müssen Pfälzer Autofahrer in Frankreich beachten

Seit 1. November gibt es Bußgelder für Autofahrer, die bis zum 31. März ohne Winterreifen ins Bitscherland fahren. Schilder wie
Seit 1. November gibt es Bußgelder für Autofahrer, die bis zum 31. März ohne Winterreifen ins Bitscherland fahren. Schilder wie hier bei Liederschiedt weisen auf die Pflicht hin.

Wer momentan fix nach Lothringen für Moules et frites fahren will, sollte auf jeden Fall Winterreifen aufgezogen haben. Sonst kann der Teller Muscheln mit Pommes schnell mehr als 135 Euro teuer werden.

Seit 1. November gilt in bestimmten Gebieten Frankreichs eine Pflicht zur Bereifung mit „Pneu neige“, also Winterreifen. Die Schilder mit Winterreifensymbol und Schneekettenkoffer sind im Laufe des Jahres überall an der Grenze zur Südwestpfalz aufgetaucht. Damit wird signalisiert, dass in dem folgenden Gebiet Winterreifen Pflicht sind oder zumindest Schneeketten beziehungsweise Schneesocken mitgeführt werden müssen. Die Schilder finden sich in allen bergigen Regionen Frankreichs von den Vogesen über das Zentralmassiv, Jura und die Alpen bis zu den Pyrenäen oder Korsika.

Für Südwestpfälzer gilt es entlang der gesamten Grenze. Erst nach Weißenburg und bei Saargemünd endet die Winterreifenpflicht. Von der deutschen Grenze zieht sich der Streifen mit Winterreifenpflicht über die gesamten Vogesen bis nach Belfort, wo es im Jura weitergeht und zum Zentralmassiv führt. Ausgenommen sind die Gebiete im Elsass, die näher am Rhein sind. Auch außerhalb der Bergregionen können Verwaltungen auf einzelnen Strecken die permanente Winterreifenpflicht anordnen.

Schneeketten und -socken als Alternative

Pflicht sind Winterreifen oder Allwetterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3,5 Millimeter. Die Reifen müssen die Kennzeichnung „M+S“, „MS“ oder „M&S“ beziehungsweise „3PMSF“ oder ein Alpinsymbol, also eine Schneeflocke haben. Alle vier Reifen müssen mit den Symbolen versehen sein. Allwetterreifen gehen in diesem Jahr auch noch. Ab dem 1. November 2024 reichen diese jedoch auch nicht mehr in jedem Fall. Dann ist laut der Internetseite der französischen Premierministerin nur noch eine Bereifung mit „3PMSF“ und Alpinsymbol zulässig. Wem das zu viel ist, der kann Schneeketten oder die Schneesocke in den Kofferraum legen und bei Bedarf auf die zwei Antriebsräder aufziehen. Wobei die Schneesocken aus einem Textilmaterial bestehen und in Deutschland sowie Österreich nicht zugelassen sind. Mit Kette und Socke beträgt die Höchstgeschwindigkeit jedoch nur 50 Stundenkilometer.

Teuer wird es, wenn der Autofahrer bei Kröppen oder Weißenburg in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März ohne Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken über die Grenze fährt. Kommt er in eine Kontrolle, sind gleich 135 Euro Bußgeld fällig. Das ist das Minimum für Verkehrsdelikte in Frankreich. Außerdem kann die Weiterfahrt verboten werden. Das gilt nicht nur bei Schneefall oder Glatteis sondern selbst, wenn es am 30. März schon 25 Grad warm und trocken wäre. Die Pflicht betrifft alle vierrädrigen Fahrzeuge vom Auto über Wohnmobile, Nutzfahrzeuge bis zu Lastwagen und Bussen. Für den Schwerverkehr mit Anhängern ist zudem vorgeschrieben, dass auf jeden Fall Schneeketten mitgeführt werden müssen, selbst wenn das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist.

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