Kreis Südwestpfalz Widerspruch ist zwecklos

Von drei Herschbergern, die Widerspruch gegen die wiederkehrenden Beiträge eingelegt hatten, haben zwei vergangene Woche vorm Kreisrechtsausschuss ihren Widerspruch zurückgezogen – wenn auch zähneknirschend. Laut der Ausschussvorsitzenden Katharina Satzky entsprechen die Herschberger Regeln der üblichen Mustersatzung. Die Rechtsprechung sei eindeutig, Widerspruch habe da keine Chance.
Die drei Männer widersprachen der Festsetzung ihrer Grundstücksgrößen. Aus diesen errechnen sich die Beiträge. In Herschberg sind 26 Cent pro Quadratmeter Fläche zu bezahlen. Bei ihm werde zu viel Grundstücksfläche veranschlagt, protestierte ein Anwohner. Ein anderer klagte, dass er nur einstöckig gebaut habe, aber für zwei Geschosse Zuschlag zahlen müsse. Ein dritter Mann meinte, dass die Gehwegflächen falsch ausgemessen worden seien. Einer der Grundbesitzer beklagte, dass bei ihm keine Tiefenbegrenzung von 40 Metern berücksichtigt worden sei. Doch die gebe es nur in Gebieten ohne Bebauungsplan, erwiderte Satzky. Am Ende zog der Mann seinen Widerspruch zurück, um Kosten im Kreisrechtsausschuss zu sparen. „Der Bürger muss immer zahlen“, kritisierte er. Satzky hielt dagegen, dass Bauland einen höheren Wert habe, daher sehe das Recht hier keine Tiefenbegrenzung vor. Davon habe er außer Kosten nichts, sagte der Mann. „Wer baut denn da schon“, fragte er. Bewusst habe er nur einen einstöckigen Bungalow gebaut, klagte der zweite Widerspruchsführer: Nun müsse er für zwei Vollgeschosse Zuschlag zahlen. Das sei rechtens, erklärte ihm Satzky: Laut Gesetz reiche bereits die Möglichkeit, aufstocken zu können. Auch dieser Mann nahm Satzkys Worte eher zähneknirschend hin und zog den Widerspruch zurück. Der Feststellungsbescheid, so sagte er weiter, war ihm vor fast zwei Jahren, im Oktober 2013, zugegangen. Fristgerecht habe er Widerspruch eingelegt. Diesen habe die Verbandsgemeinde nicht abgelehnt, so deren Vertreterin, sondern ihm mitgeteilt, dass sie seinem Widerspruch nicht abhelfen könne. Bis 4. November 2013 sollte er mitteilen, ob er am Widerspruch festhält. Später habe er von der Verbandsgemeinde nichts mehr gehört, „weil wir von Ihnen nichts mehr gehört haben“, sagte die Frau von der Verbandsgemeinde. Bis 4. November habe sich der Mann nicht gemeldet. In Herschberg hatte die Verbandsgemeinde Widersprüche gesammelt und diese im Januar 2014 an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet. Dass der Widerspruch des Mannes dort so lange lag, liege daran, dass der Ausschuss sehr viele Widersprüche zu bearbeiten habe. „Wir bemühen uns, diese sukzessive abzuarbeiten“, sagte Katharina Satzky. Beim Rechtsausschuss würden Fälle, die thematisch zusammengehören, gern gesammelt, um sie gemeinsam zu behandeln. Während zwei der Fälle nun erledigt sind, wird im dritten Fall ein Widerspruchsbescheid ergehen. (add)