Contwig Warum im Freibad jetzt Alkohol verkauft werden darf
Im Contwiger Freibad herrscht Alkoholverbot. Bisher. Demnächst ist der Ausschank von Alkohol am Freibad-Kiosk erlaubt, der dann allerdings nur auf der Freifläche der Gastronomie getrunken werden darf. Der künftige Pächter des Kiosks habe eine entsprechende Anfrage an die Verbandsgemeinde heran getragen, berichtete Bürgermeister Björn Bernhard (CDU). Er befürwortete das Anliegen – wie die Mehrheit im Rat.
Gegen die Satzungsänderung stimmte die SPD-Fraktion. „Alkohol und Wasser sind keine gute Kombination“, mahnte Eva Lauer, für ihre Fraktionskollegin Heidi Ziehl gibt es mit Blick auf Getränke „genügend Alternativen zum Alkohol“. Nadine Brinette (CDU) und Nadine Faber befürchteten angesichts der neuen Regelung „keine Orgien und Besäufnisse“, Volker Schmitt (FDP) will die neue Regelung testen, ein Riegel könne dann immer noch einmal vorgeschoben werden. „Wir suchen einen Betreiber, das kann schon ein Grund sein, Alkohol ausschenken zu dürfen“, meinte Schmitt. Auch Bernd Kipp (UWG) und Susanne Bendig (Grüne) hatten keine Bedenken, Franz Marterer verwies auf das Hallenbad in Zweibrücken, wo Alkohol ebenfalls verkauft werden dürfe. Reinhold Hohn (FDP) appellierte an die Eigenverantwortung der Badegäste.
