Kreis Südwestpfalz Wallhalber Eltern ärgern sich

Zehn Kinder, die von der Grundschule Wallhalben an die Integrierten Gesamtschule (IGS) in Thaleischweiler-Fröschen wechseln wollten, haben dort keinen Platz bekommen. „Das können wir absolut nicht verstehen“, beklagen die Eltern gegenüber der RHEINPFALZ.
Zwar nimmt die Realschule plus in Wallhalben keine Schüler mehr auf, und Thaleischweiler-Fröschen gehört zur selben Verbandsgemeinde wie Wallhalben. Aber die nächstgelegene gleichwertige Schule ist nicht die IGS Thaleischweiler-Fröschen, sondern es sind die Realschulen in Zweibrücken und Queidersbach. 161 Schüler waren für die vier fünften Klassen an der IGS in Thaleischweiler-Fröschen für das Schuljahr 2017/18 angemeldet worden. 112 Schüler durfte die Schule maximal aufnehmen, und sie musste 49 Kinder abweisen (wir berichteten am 8. Februar), darunter zehn von der Grundschule Wallhalben. Die Eltern sind davon ausgegangen, dass die IGS in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben das nächstgelegene Bildungsangebot für ihre Kinder ist, nachdem die Realschule plus in Wallhalben geschlossen wird und keine Schüler mehr aufnimmt. „Wo sollen unsere Kinder denn hin?“, fragen sie. Nach der Schließung der Realschule plus in Wallhalben, die seit dem Schuljahr 2015/16 keine Schüler mehr aufnimmt, sei nicht die IGS Thaleischweiler-Fröschen das nächstgelegene vergleichbare Schulangebot. Für die Kinder aus Obernheim-Kirchenarnbach, Weselberg, Hettenhausen, Saalstadt, Schauerberg, Herschberg, Knopp-Labach und Wallhalben sei es die Realschule plus in Queidersbach, für die Kinder aus Schmitshausen, Krähenberg, Biedershausen und Winterbach seien es die Realschulen plus in Zweibrücken, erklärt Kreissprecherin Ulla Eder. Wechseln die Kinder aus den Orten der früheren Verbandsgemeinde Wallhalben auf die nächstgelegene Realschule plus, ist bei Queidersbach der Kreis Kaiserslautern, bei Zweibrücken die Stadt Zweibrücken für den Schülertransport zuständig. Dabei werde auf bestehende Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs zurückgegriffen, erläutert Eder. Diese müssten, wenn der Transport zur Schule nicht möglich wäre, gegebenenfalls angepasst werden. In Rheinland-Pfalz gibt es ab der fünften Klasse aber die freie Schulwahl. Da die Wallhalber Schüler an eine IGS wollen, können sie nach Waldfischbach gehen, wo es weniger Anmeldungen als Plätze gab und wo alle Kinder angenommen werden konnten. Ein Schulbus fährt beispielsweise morgens von Herschberg über Saalstadt, Schauerberg, Harsberg und Weselberg an die Waldfischbacher Schule. Die Auswahl, welche Schüler an einer Schule, in diesem Fall an der IGS Thaleischweiler-Fröschen, angenommen werden, trifft der Schulleiter gemeinsam mit einem Aufnahmeausschuss. Die Entscheidung erfolgt anhand der Vorgaben in der Schulordnung für Rheinland-Pfalz. Kriterium eins ist die Leistungsstärke der Schüler, die in drei Stufen aufgeteilt wird. Hierfür sind die Noten in Deutsch, Mathematik und Sachkunde an der Grundschule ausschlaggebend. Innerhalb dieser Leistungsstufen sollen dann laut Schulordnung „Schüler vorrangig berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben“. Schulträger ist der Kreis Südwestpfalz, nicht die Verbandsgemeinde. Diesen gesetzlichen Vorgaben war, wie berichtet, auch die IGS Thaleischweiler-Fröschen bei der Auswahl nachgekommen. Weitere Aufnahmekriterien kann der Aufnahmeausschuss festlegen. In Thaleischweiler-Fröschen war ein weiteres Kriterium, dass Kinder aufgenommen werden sollen, deren Geschwister bereits die IGS besuchen. „Der Landkreis als Schulträger hat keinerlei Einflussmöglichkeiten beim Auswahlverfahren. Für diese schulpädagogischen Belange ist er nicht zuständig“, erläutert Ulla Eder. Das sei Sache der Schule, die wiederum die Vorgaben der Schulordnung umzusetzen habe. Der Landkreis als Schulträger ist verpflichtet, Schulgebäude bereitzustellen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Lehr- und Unterrichtsmittel sind zu beschaffen, die laufende Verwaltung der Schule einschließlich der Einstellung und Bezahlung des Verwaltungspersonals und des Hausmeisters sowie die Gewährleistung eines Mittagessens an Ganztagsschulen ist sicherzustellen. Die Einstellung und Bezahlung der Lehrer wiederum sind Dinge des Landes. |add/bfl