Waldfischbach-Burgalben
Unterschriftenvergleich soll Streit unter Brüdern klären
Im Februar 2014 hatte sein inzwischen verstorbener Vater seinem heute 46-jährigen Sohn eine Vorsorgevollmacht erteilt – „falls was wäre“, wie sich der Angeklagte ausdrückte. Ende Januar 2017 wurden 10.000 Euro und im Oktober 2017 1000 Euro vom Konto des Vaters auf das des Sohnes überwiesen – anscheinend ohne Grund. Von wem? Das war die Frage.
Im Mai 2019 setzte der Vater in einem notariellen Testament aber den Bruder des Angeklagten zum Alleinerben ein. Nach dem Tod des Vaters erstattete dieser im Juli 2019 Strafanzeige gegen seinen Bruder wegen der genannten Überweisungen.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben stritt am Dienstag ab, die Überweisung getätigt zu haben. Es sei eine Schenkung seines Vaters gewesen, sagte er. Das Geld sei irgendwann auf seinem Konto gewesen. Als er seinen Vater nach dem Grund gefragt habe, habe dieser nur geantwortet: „Passt schon“.
Unterschriften passen zueinander
Sein Vater habe seine Geldgeschäfte zu jener Zeit selbst erledigt, gab der 46-Jährige vor Gericht weiter an. Erst Ende 2018 habe er von der Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht, als sein Vater ins Krankenhaus kam und häufig krank gewesen sei.
Das Gericht verglich die Unterschriften auf den Überweisungsträgern mit denen auf Vorsorgevollmacht und Testament und befand: Sie passten zueinander. Der Notar hatte zudem im Testament vermerkt, der Erblasser sei bettlägerig, aber testierfähig. Daraus folgerte das Gericht, dass der Vater bei den Überweisungen rund zwei Jahre zuvor ebenfalls im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war. Wofür die Überweisungen waren, sei „egal“, sagte die Richterin. Am Ende beantragten Staatsanwältin und Verteidiger Freispruch.