Waldfischbach-Burgalben RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau mit Rechenschieber, Karte und Gesetzbuch

Marode: Der Zustand der Straße in der Schorbach ist nicht untypisch für Waldfischbach-Burgalben.
Marode: Der Zustand der Straße in der Schorbach ist nicht untypisch für Waldfischbach-Burgalben.

Eine marode Straße sanieren zu müssen, ist teuer. Über wiederkehrende Beiträge werden die Bürger direkt an den Ausbaukosten beteiligt. In Waldfischbach-Burgalben gibt es zwei sogenannte Abrechnungsgebiete: Die beiden Ortsteile Waldfischbach und Burgalben bilden eine Abrechnungseinheit. Abrechnungseinheit zwei ist das Gewerbegebiet Schorbach. Dabei bleibt es auch zukünftig.

In der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben werden derzeit die Ausbaubeitragssatzungen, die die Kostenbeteiligung der Bürger am Straßenausbau regeln, an die neueste Rechtssprechung angepasst. In den vergangenen Jahren befassten sich die Gerichte in Deutschland intensiv mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, haben grundlegende Entscheidungen getroffen. Deshalb wurde überprüft, ob die einst getroffene Einteilung der Abrechnungsgebiete in der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben der neuen Gesetzeslage entspricht.

Die Fragen, ob es bei zwei Abrechnungseinheiten bleibt und ob diese den bisherigen Zuschnitt behalten, trieb zuletzt den Gemeinderat um. Formal wird der Ortsteil Burgalben durch zwei entscheidende Achsen getrennt: die Bahnlinie und die Bundesstraße 270. Jetzt musste geklärt werden, ob die Grühlingstraße und die Straße Im Schulland (Sportplatz Burgalben) weiter beim großen Abrechnungsgebiet eins bleiben, das den restlichen Ortsteil Burgalben und den Ortsteil Waldfischbach umfasst. Oder ob die beiden Straßen dem Abrechnungsgebiet zwei – dazu gehören das Gewerbegebiet Schorbach und die Straßen Am Dielenberg, In der Schorbach, Im Gefähr, Moschelhalde und Moschelmühle – zugerechnet werden müssten.

Straße im Gewerbegebiet muss erneuert werden

Eine Diskussion, die ausgerechnet losging, bevor die Haupterschließungsstraße im Gewerbegebiet, die Straße in der Schorbach, erneuert werden muss. Mindestens 300.000 Euro wird das laut einer ersten groben Kostenschätzung kosten, wie der für Baufragen zuständige Beigeordnete Herbert Beihl (CDU) im Bauausschuss erläutert hatte.

Das hatte bei manchem Ratsmitglied Befürchtungen ausgelöst, dass die Anlieger im Grühling und am Schulland unverhältnismäßig hoch mit wiederkehrenden Beiträgen belastet werden könnten, wenn die Straßen dem Abrechnungsgebiet Schorbach zugeschlagen werden. Sie haben in den vergangenen Jahren unter anderem auch den Ausbau der Lindenstraße und der Helle-Röder-Straße über wiederkehrende Beiträge mitfinanziert. Im Gegensatz zu den Anliegern im Gewerbegebiet Schorbach, im zweiten Abrechnungsgebiet, die dafür keine Ausbaubeiträge zahlen mussten. Die könnten nun auf sie zukommen, wenn die Straße in der Schorbach ausgebaut wird.

Straßenzustand muss geklärt werden

„Keine Frage, die Straße ist kaputt“, sagte Beihl im Bauausschuss. Risse, Löcher und Verdrückungen weist die 370 Meter lange Straße auf, die entsprechend ihrer Haupterschließungsfunktion im Gewerbegebiet so breit ist, dass zwei Lastwagen gefahrlos aneinander vorbeifahren können. Es geht also um eine große Ausbaufläche, was die Kosten nach oben treibt. Aus Beihls Sicht wäre es sinnvoll, etwa 20 bis 30 Meter an den Bahnübergang (Richtung B270) heranzugehen. Bis dahin ist die Straße in einem schlechten Zustand.

Wie schlecht der Zustand ist, muss genauer geklärt werden. Das hat auch Auswirkungen auf die Frage, ob es eine Reparatur ist, die sich, da war sich der Bauausschuss einig, die Gemeinde in dieser Größenordnung der Kosten gar nicht leisten könnte, oder ob wiederkehrende Beiträge erhoben werden können. Das hänge davon ab, hatte Jochen Könnel von der Verbandsgemeindeverwaltung im Ausschuss erläutert, ob und wenn ja in welchem Umfang auch die Tragschicht der Straße – das ist die Schicht unter der sichtbaren Straßendeckschicht – saniert werden muss.

Klar ist, wer im Fall der Fälle zahlen muss

Sind die Schäden so groß, dass der Ausbau über wiederkehrende Beiträge mitfinanziert wird, sind die Anlieger in diesem Abrechnungsgebiet gefordert. Die neue Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Waldfischbach-Burgalben, die der Rat jetzt verabschiedete, hält an der bisherigen Aufteilung der Abrechnungsgebiete fest. Zwar würden die Grühlingstraße und die Straße im Schulland durch Bahnlinie und B270 optisch etwas abgetrennt, aber zufahrtstechnisch sei die Anbindung an den Ort über die Höheinöder Straße klar geregelt und ohne Unterbrechungen möglich. Sowohl Bahn wie auch B270 überbrücken die Höheinöder Straße. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet ist speziell für Lkw nur über die B270 zulässig.

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